verhinderungspflege - wofür kann man sie einsetzen
guten Morgen ,
ich möchte das 1. mal die Verhinderungspflege nutzen.
Nun habe ich ein Angebot der lebenshilfe,diese sagte mir jedoch ,
Verhinderungspflege verrichtet keine Hausarbeiten , also keine
Haushaltshilfe .Sie ist auch nicht z.B. zum baden ,dafür ist der Pflegedienst da.das was die Verhinderungspflege macht ,wäre Betreuung ,also spazieren gehen .Ausflug ,mal einkaufen gehen mit mir.
ist das so richtig ?
Wenn ich mir eine Privatperson zur verhindertenpflege nemhme ,darf die dann auch nur diese oben beschrieben Tätigkeiten
machen ?
liebe grüße
Lieselotte
ich möchte das 1. mal die Verhinderungspflege nutzen.
Nun habe ich ein Angebot der lebenshilfe,diese sagte mir jedoch ,
Verhinderungspflege verrichtet keine Hausarbeiten , also keine
Haushaltshilfe .Sie ist auch nicht z.B. zum baden ,dafür ist der Pflegedienst da.das was die Verhinderungspflege macht ,wäre Betreuung ,also spazieren gehen .Ausflug ,mal einkaufen gehen mit mir.
ist das so richtig ?
Wenn ich mir eine Privatperson zur verhindertenpflege nemhme ,darf die dann auch nur diese oben beschrieben Tätigkeiten
machen ?
liebe grüße
Lieselotte
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Antworten
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Hallo Lieselotte,
wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird die Verhinderungspflege dann aktiv, wenn die ehrenamtliche Pflegeperson "verhindert" ist.
Deshalb heißt es ja auch "Verhinderungspflege".
Das heißt, dass diese Verhinderungspflege, dann eben die Tätigkeiten übernimmt, die die ehrenamtliche Person sonst inne hat.
Hier kannst du mehr über Verhinderungspflege nachlesen:
http://www.pflegewiki.de/wiki/Verhinderungspflege
Hier ist noch mehr zu lesen:
http://www.sp-ps.de/informationen/informationen-fuer-sie/zur-pflegeversicherung/ambulante-leistungen/verhinderungspflege.html
Unter anderem auch folgender Satz:
"Da die Verhinderungspflege die Pflegeperson(en) ersetzt, ist auch der Leistungsinhalt nicht auf die "täglich wiederkehrenden Verrichtungen" beschränkt. Es können auch Leistungen zur Begleitung wie Spazierengehen, Beaufsichtigung beim Fernsehen, etc. in Anspruch genommen werden: also alle die Tätigkeiten können 'ersetzt' werden, die die Pflegeperson ansonsten erbringt."
Ich versteh nicht ganz, warum man dir mitgeteilt hat, dass eine Verhinderungspflege nur mit dir Spazierengeht - das würde ja nicht wirklich viel Sinn machen.
Bitte lies dir die Links, die ich dir geschickt habe, gut durch. Ich denke, dass dir nachher vieles klarer ist.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiterhelfen.
Liebe Grüße von
Michaela
0 -
Hallo,
es kann sein, dass die Lebenshilfe die Verhinderungspflege mit
dem zusätzlichen Betreuungsbedarf verwechselt hat,
den der eine oder andere zusätzlich zur Pflegestufe eingeräumt bekommt.
Dabei darf tatsächlich nur ein niederschwelliges Betreuungsangebot
gemacht werden, sprich spazieren gehen, Memoryspielen, Ausflüge usw.
Bei der Verhinderungspflege durch eine Privatperson darf die Person, die dann ersatzweise pflegt alles machen,
da gibt es keine Beschränkungen.
Hast du jemanden in der Bekanntschaft, der das übernehmen könnte?
Oder eine nette Nachbarin? Studentin?
Wichtig ist noch, dass pro Tag nicht mehr als 7 Stunden abgerechnet werden,
damit das Pflegegeld nicht gekürzt wird.
Viele Grüße
mats
0 -
Hallo ,
danke für die Antworten.
Die Lebenshilfe würde mir ,Personen zur verfügung stellen ,
die dort auf 400,00 euro basis arbeiten.die Lebenshilfe verrechnet
dann mit der KK die Verhinderungspflege direkt.
ich fand das erst sehr gut , weil ich dann die Arbeit nicht habe ,
aber dann erfuhr ich erst , was die lebenshilfe unter Verhinderungspflege versteht.
Nun habe ich bei der KK die lebenshilfe schon angegeben und für 5 Std. waren
die auch schon da,kann ich jetzt noch zurück ?
liebe Grüße
Lieselotte
0 -
GutenMorgen Liselotte,..
so viel mir bekannt ist bist du zu deiner Entscheidung / Wechsel 6 Monate gebunden. Doch dies kannst du bei deiner dir zuständigen KK - Pflegeversicherung erfragen zur Pflegestufe / Hilfe. Vielleicht wird dies auch unterschiedlich gehändelt von kK zu KK. Dir einen schönen Tag, positive Gedanken,Mfg Lyn 😉
P.s.
Ich habe nachgeschaut zur Thematik;
Man ist 6 Monate an diesen Wechsel gebunden zu der Entscheidung, schaue bitte dazu unter Punkt 2.3 in der Erklärung.
Der Link für dich dazu im besseren Verständnis;
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Kombinationsleistung-224.html
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