IV akten

Hallo

ich habe einen schriftlichen antrag bestellt bei der IV das sie mir alle arzt berichte zusenden soll. nun bekomme ich zur antwort das ich sie nicht bekomme und für mich nicht zugänglich sind da ich sie ja sowiso nicht verstehe oder falsch verstehe.

dürfen die das machen ? falls ja warum ?

die IV macht jetzt alles damit ich nicht zu meinem recht komme obwohl es mehrmals in den berichten steht das ich eine geschützte arbeit für mich das richtige ist.

gruss

tscheli








Antworten

  • Hallo tscheli,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Eines vorab: Ich habe Deinen Beitrag in unser Forum "Recht & Soziales" verschoben.

    Außerdem werde ich Dein Anliegen an unsere Schweizer Kollegen bzw. Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld bis zur Antwort.

    Gestatte mir auch noch die Frage, ob sie Dir wirklich geschrieben haben, Du "würdest die Unterlagen ohnehin nicht verstehen". Denn das wäre, zumindest hier in Deutschland, ein Ansatzpunkt für einen Anwalt.
  • Hallo Tscheli

    Nein, das darf die IV nicht. Die IV ist zur Aktenherausgabe verpflichtet. Eine grosse Ausnahme ist dann zu machen, wenn durch Aktenkenntnis der Gesundheitszustand der versicherten Person verschlechtert werden könnte (Selbst- / Fremgdefährdung).

    Das Recht auf Akteneinsicht als einem wesentlichen Teilgehalt des in Art. 29 Abs. 2 BV verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör setzt voraus, dass sämtliche im Rahmen des Verfahrens vorgenommenen Erhebungen aktenkundig gemacht werden. Aus dem Akteneinsichtsrecht ergibt sich deshalb umgekehrt auch ein Anspruch auf Aktenvollständigkeit (vgl. BGE 130 II 473 E. 4.1 S. 477, 129 I 85 E. 4.1 S. 88, 115 V 297 E. 2e S. 302).

    Ich schreibe immer: "Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 ATSV i. V. m. Art. 8 Abs. 5 DSG bitte ich Sie, mir die vollständigen Akten in Fotokopie zuzustellen."

    Wenn das nicht funktioniert, also die IV die Akten aus welchem Grund auch immer nicht schicken will, das auch noch schriftlich mitteilt, dann könnten Sie eine Rechtsverweigerungsbeschwerde erheben.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

  • danke für die schnelle antwort.

    kann ich so ein musterbrief bekommen oder irgend wo downladen ich bin im deutsch sehr schlecht weil ich legasteniker bin und sonst nicht klar komme.

    mfg

    tscheli
  • Hallo tscheli,

    den "Musterbrief" hat Dir unser Fachexperte schon geliefert. Denn es Bedarf vorerst nichts weiter als einem Einzeiler, um die Unterlagen anzufordern.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gestützt auf Art. 8 Abs. 2 ATSV i. V. m. Art. 8 Abs. 5 DSG bitte ich Sie, mir meine vollständigen Akten in Fotokopie zuzustellen.

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
    tscheli


    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
Diese Diskussion wurde geschlossen.