Minderung des Schwerbehindertengrades

Hallo,

ich habe 2007 einen Schwerbehindertengrad von 50 % und das Merkzeichen "G" unbefristet in Hannover zugesprochen bekommen. Die Schwerbehinderung habe ich auf Grund eines Knorpelschaden im Knie (4. Grades) und Morbus Bechterew bekommen. Der Zustand des Knie's war damals nach 4 OP's und einer Knorpelstammzellen-transplantation.

Leider ist dies nicht angewachsen und ich wurde noch mehrere Male operiert. Das Knie war super beweglich aber nicht belastbar. So wurde weiter "gebastlet" weil ich zu jung war für eine Schlittenprothese.

Im Oktober 2009 wurde dann eine Umstellungsosteotomie vorgenommen und ich konnte nach der noch schlechter laufen als vorher. So musste gewartet werden bis man die Metallplatte raus nehmen konnte und dann doch eine Schlittenprothese eingesetzt.
Ich bin insgesamt neun Mal operiert worden, das Knie ist durch die Schlittenprothese super beweglich aber ich kann es nach wie vor nicht richtig belasten. Außerdem habe ich nach nun fast 2 Jahren immer noch starke Schmerzen im Schienbein von der Umstellungsosteotomie und kann nicht wesentlich besser laufen wie vorher - eher schlechter.

Aus diesem Grund hatte ich Ende 2009 einen Verschlechterungs-antrag gestellt, nun in Sachsen-Anhalt, wo ich jetzt lebe. Im Januar diesen Jahres wurde die Verschlechterung abgelehnt und ich legte Widerspruch ein.

Heute habe ich nun einen Bescheid bekommen, das man mir weil mein Knie so gut beweglich ist das Merkzeichen G weg nehmen will und die Schwerbehinderung für das Knie nur noch 10 % betragen soll. Es wären 2010 Gesetze verändert worden und für ein künstliches Kniegelenk gibt es keine Prozente mehr.
Mein Gesamtbehinderungsgrad soll dann nur noch 40 % betragen und ich soll mich dazu äußern.

Kann mir jemand weiter helfen, wie ich mich verhalten soll? Wieso bedeutet ein bewegliches Gelenk das man das Bein voll belasten kann? Ich kann nicht mal 300 m schmerzfrei gehen geschweige denn länger stehen...
Sorry das ich so viel geschrieben habe...

V.G.

Antworten

  • Hallo Bluesky,

    danke, dass du deinen Fall so genau dargelegt hast.
    Das Merkzeichen G kannst du nur bekommen, wenn du einen Grad der Behinderung von mindestens 50% hast. Bei 40% wirst du somit kein G erhalten.

    Wenn du das Gefühl hast, dass dir mehr Prozent zustehen und die Einstufung nicht deiner tatsächlichen Beeinträchtigung entspricht, lege Widerspruch ein und hol Gutachten von deinen behandelnden Ärzten ein, die deine Behinderung belegen.

    Ich hoffe, dass du letztendlich erhältst, was dir zusteht. Wichtig ist, dass du dran bleibst und dich nicht abwimmeln lässt.

    Viele Grüße und viel Glück
    Michaela

  • Guten Abend,..

    und willkommen im Forum bei uns allen,.. 😉

    In deinem Fall sind es 30 GdS, tendierend zu 50 GdS. Die 50 GdS kannst du jedoch nur erreichen, - wenn du besonders starke Dauerbeschwerden hast, Schmerzmedikamente einnimmst dauerhaft, vorliegt. Oder Arthrose vorliegt ein / beidseitig etc. Knorpeöschädigung, angeschwollenes Knie etc. Einschränkungen in der Beweglichkeit, gehen an Gehhilfen etc. oder so gar im Rolli.

    In der Feststellung zur GdS geht es nicht darum wie oft eine Op oder wie häufig diese durchgeführt wurde, sondern um die Einschränkungen die sich aus den Eingriffen ergeben, ständig , dauerhaft verbleiben in der Schädigung. Dies nennt man den Dauerhaft verbleibenden Schaden länger als 6 Monate.

    Ist dies der Fall dann gehe dazu in den Widerspruch und erkläre dich bitte zum VS = Versorgungsamt. Dem füge Unterlagen, Arztberichte bei. Und nimm dazu auch deinen behandelnden Arzt mit ins Boot. Denn bei dem was du schreibst hast du durchgängig Komplikationen gehabt. All dies muss doch dokumentiert worden sein.

    Eine GdS von 10, ist in deinem Fall viel zu wenig, 30 müssen es wenigstens sein. Hier ein Link für dich zur Info und zur Einsicht zum besseren Verständnis dazu.


    Die Links dazu;

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/main/tabelle.htm

    http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/nr/26/26.18.2.htm

    http://www.sozialportal.de/Dateien/BehinderungAusweis.pdf

    Mfg Lyn 😉
  • Ich habe kürzlich ein Urteil vom Landessozialgericht oder Bundessozialgericht (müsste ich raussuchen) gelesen, dass eine Minderung des Schwerbehindertengrades nur möglich ist, wenn der Zustand sich nach dem Bescheid, der diesen Schwerbehindertengrad festgestellt hat, nachweislich gebessert hat. Ist dies nicht der Fall, dann darf der Schwerbehindertengrad nicht gemindert werden. Also unbedingt und fristgerecht Widerspruch einlegen!
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