Accessibility in der Schule

Wir sind am überlegen, nächstes Jahr unseren Sohn (Rolli, Lähmung in den Beinen) auf die Realschule gehen zu lassen. In unserer Stadt gibt es nur eine und sie hat keinen Aufzug und keine Rampen (die meisten Klassenräume sind im 1. Stock). Welche Rechte hat er bzw. wir bzgl. der Einforderung von Zugänglichkeit? Ist das Bauamt zuständig oder das Kulturreferat, weil Bildungssache?
Ansonsten müsste er in die Realschule der nächstgrößeren Stadt, die zwar barrierefrei, aber rund 40km weg ist. Kann uns jmd weiterhelfen?

Antworten

  • Hallo duffyfluffy,

    es ist schön das ihr euren Sohn mit gesunden Kindern gemeinsam aufwachsen lassen wollt. Meiner Meinung nach gibt keine bessere Möglichkeit ein behindertes Kind zu fördern und in die Gesellschaft so zu integrieren. So weit mir bekannt ist haben Eltern das Recht den barrierefreien Umbau einer Schule ein zu fordern, wenn es am Ort keine alternative gibt. Doch man braucht starke Nerven. Die Behörden machen es einem oft nicht leicht. Das Dein Sohn schon die Grundschule in eurer Stadt besucht und alle seine Freunde verlieren würde wenn er die 40km entfernte Realschule besuchen müßte, könnt ihr als Agrument nutzen, um die Behörden zum Umbau der Wohnort nahen Realschule zu bewegen.

    Viel Erfolg!

    Schönen Gruß
    Karin


    Behinderte Kinder auf ihrem Weg durch die Schule

  • Hallo,
    Schule ist in Deutschland immer noch eine Landesangelegenheit. In welchem Bundesland wohnt ihr? In Hamburg z.B. ist das Recht auf Schulbildung in der Regelschule im Gesetz festgeschrieben und es dürfte keine Probleme geben. Erst wenn klar ist, um welches Bundesland es sich handelt, erst dann kann gesagt werden, wie die Rechtslage im Bundesland ist und auf welche Gesetze ihr euch berufen könnt (Schulgesetz, Landesgleichstellungsgesetz...) usw.
    Gruß
    Thomas
  • Worseck hat geschrieben:
    Hallo,
    Schule ist in Deutschland immer noch eine Landesangelegenheit. In welchem Bundesland wohnt ihr? In Hamburg z.B. ist das Recht auf Schulbildung in der Regelschule im Gesetz festgeschrieben und es dürfte keine Probleme geben. Erst wenn klar ist, um welches Bundesland es sich handelt, erst dann kann gesagt werden, wie die Rechtslage im Bundesland ist und auf welche Gesetze ihr euch berufen könnt (Schulgesetz, Landesgleichstellungsgesetz...) usw.
    Gruß
    Thomas


    Hallo Thomas,

    dieses Recht besteht eigentlich in der ganzen Bundesrepublik bzw. in der ganzen EU. Es ist nur so das sich die Bundesländer unterschiedlich schwer tun dieses Recht um zu setzten. Es ist halt leichter zu selektieren und Kinder mit Behinderung wie Behinderte zu behandeln, stattv ihnen die gleichen Chancen auf Bildung gewähren. Zum Glück stärkt der europäische Union unsere Rechte. Deshalb kann ich nur allen Eltern raten zu kämpfen, damit die Bevormundung, Kinder müssen Förderschulen besuchen, auf hört.

    Schönen Gruß
    Karin
  • Worseck hat geschrieben:
    Hallo,
    Schule ist in Deutschland immer noch eine Landesangelegenheit. In welchem Bundesland wohnt ihr? In Hamburg z.B. ist das Recht auf Schulbildung in der Regelschule im Gesetz festgeschrieben und es dürfte keine Probleme geben. Erst wenn klar ist, um welches Bundesland es sich handelt, erst dann kann gesagt werden, wie die Rechtslage im Bundesland ist und auf welche Gesetze ihr euch berufen könnt (Schulgesetz, Landesgleichstellungsgesetz...) usw.
    Gruß
    Thomas

    Guten Tag, danke für eure Antworten, Karin und Thomas!

    Wir wohnen in Rheinland-Pfalz, wenn das weiterhilft. Hoffentlich stehen unsere Karten hier nicht so schlecht. LG
  • Hallo duffy fluffy,

    In der Regel sieht es in SPD oder Rot -Grün regierten Ländern mit der Integration an Regelschulen besser aus, als bei den gegnerischen Parteien.
    Ich bin aus Bayern, aber dafür weiß ich, daß Dein behinderter Sohn, wenn alle Stricke reißen, auf die Realschule kann, auch mit Nichtbehinderten zusammen.
    In München gibt es die Real- und Fachoberschule der Stiftung -Pfennigparade.
    Behinderte und Nichtbehinderte werden dort in Klassen von max.13 Leuten unterrichtet und bei Bedarf auch individuell gefördert.
    Die meisten Lehrkräfte sind familiär und auf die Behinderung wird Rücksicht genommen mit Zeitverlängerung, auch beim Tempo im Unterricht, Nachfragen erlaubt usw.
    Beim Platz an der Schule hat der Behinderte den Vorrang nach bestandener Aufnahmeprüfung, aber auch das Aufnahmegespräch kann was rausreißen.
    Im Internat sind es persönlich gestaltbare Einzelzimmer und keine solche Horrorunterbringung wie früher.
    Und die Pfennigparade hilft auch bei der Frage mit den Kostenträgern.

    Kontakt:

    Stiftung Pfennigparade München
    Ernst - Barlach - Schulen
    Barlachstraße 26-38

    80804 München

    Tel:30616-0
    www.stiftung-pfennigparade.de

    Direktorin: Real- und Fachoberschule Martina Weide- Gertke

    LG

    Surfer

    PS.Ich habe selber dort abgeschlossen und die jetzige Rektorin war meine (mit mir leidgeprüfte, aber nie aufgebende) Mathelehrerin.


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