Ärger mit der DRV wegen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben

Hallo Zusammen

Inzwischen bin ich von unseren "Sozial" Staat ziemlich Entäucht.

Hier mal eine Zusammenfassung.

Im Jahr 2010 wurde eine fortschreitende Genetische Herzerkrankung Diagnostiziert die meine Belastbarkeit stark einschränkte.
Es war ein Eingriff am Herzen Notwendig um meine Belastbarkeit wieder zu steigern und es wurde ein Herzdefilibrator Implantiert.

Im Mai war ich in einer Med.Reha und wurde da ich von meinen AG gekündigt wurde Arbeitsfähig entlassen.
Im Entlsaaungsbericht wurde Vermerkt das ich meine Letzte Tätigkeit als Verkäufer nur unter 3 Stunden ausüben kann bin aber für Leichteste Tätigkeiten in Sitzender Tätigkeit weiter Arbeitsfähig.

Aufgrund dessen wurde in der Reha der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben zwecks Umschullung gestellt.

Nun ging die missere los.
Als ich nach 8 Wochen bei der DRV nachfragte wie weit die Bearbeitung ist hies es ich hätte gar kein Antrag gestellt 😳
Ich setzte mich darauf hin mit der Reha Klinik in verbindung. Und siehe da mein Antrag wurde wieder gefunden der Antrag ist in eine Verkehrte Akte gewandert 🙁.

ca. 4 Wochen Später kamm der Bescheid das mein Antrag abgehlent wird.
Begründung:
"Ihre Erwerbsfähigkeit ist nicht gefärdet und sie könen weiter als Verkäufer Arbeiten für die Vermittelung eines Geeigneten Arbeitsplatzes ist die Arbeitsagentur zuständig". 😡

Da meine Jobvermittlerin mich mit den Einschränkungen eben nicht als Verkäufer vermittel kann kann sie die Entscheidung der DRV nich verstehen ich ebenso.

Also setzte ich mich mit dem VDK in Verbindung und Schrieben ein Wiederspruch in der der VDK um die Unterlagen bittet um einen Wiederspruch Begründen zu können.

4 Wochen Später erhielt ich ein schreiben von der DRV:
"Um ihren Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben weiter Bearbeiten zu können bitten wir sie den Beigefügten Fragebogen an ihren Behanelden Kardiologen weiterzuleiten".
Der Fragebogen enthielt das standart BlaBla aber unten war ein Bereich Spezielle Fragestellung des Medizienischem dienst:
"Hat sich der Gesundheitszustand des Patienten seit HV 05/11 Stabiliesiert bzw. Verschlechtert?"

Ich vermute das die mit HV 05/11 die Reha meinten die ja im Mai 2011 erfolgte.

Was soll diese Fragestellung und wieso fragen die erst jetzt wo die schon den Antrag abgehlent haben 👿

Seit dem Wiederspruch sind nun 8 Wochen vergangen und der VDK hat von der DRV immer noch keine Unterlagen erhalten.

Ist das den Normal??

Grüße Martin
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Antworten

  • auch Jepp

    Den Satz "Für die Vermittlung ines geeigneten Arbeitsplatz ist die Agentur für Arbeit zuständig" kenne ich auch. Bei mir war es so: Ich habe einen Arbeitsplatz, arbeite Vollzeit, aber der Arbeitsplatz war massiv gefährdet (Schulung ist zum Erhalt notwendig). D.h nach der Argumentation der RV hieße dies ...ach werden sie doch arbeitslos, für die Vermittlung eines...s.o Die Teilhabe am Arbeitsleben dient ja laut SGB auch dazu einen bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine drohende Erwerbsminderung zu vermeiden. Widerspruch wurde auch abgelehnt.
    Die Ablehnung muß man zwar ernst nehmen,aber die Begründung sind an den Haaren herbeigezogene Standardsätze. Ich bin überzeugt dass ist inzwischen Absicht. Der Leiter der RV Bund hat in einem TV-Interview mal gesagt "Es steht ja der Klageweg offen.."
    😡

    Zum Ablauf des Widerspruchs. Da entscheidet so ein überregionales Gremium - aber nur alle 6-8 Wochen. Dass die nähere aktuelle Infos nachfragen ist auch nicht ungewöhnlich. Also richte dich darauf ein dass es noch "etwas" dauert.

    Klaus
  • Hallo Klaus

    Danke für deine Antwort.
    Allso ist das so das die DRV Mutwillig Anträge ablehnt ohne eine vernünftige begründung?

    Wegen dem Wiederspruch der Wurde ja von meiner Seite noch nicht Begründet weil der VDK ja erstmal um meine Unterlagen gebeten hat insbesondere Der Gutachten die zur Ablehnung führten.

    Nun eigentlich kann dieses Diskremium noch keine Entscheidung treffen da ja die Begründung fehlt und dafür braucht ja der VDK erstmal die Unterlagen.

    Ich verstehe nicht warum die DRV in 4 Wochen mein Antrag ablehnt und es nicht schaft in 8 Woche unterlagen zu versenden 😡
  • Martin84 hat geschrieben:

    Allso ist das so das die DRV Mutwillig Anträge ablehnt ohne eine vernünftige begründung?




    Darf man vielleicht nicht laut sagen, aber ich bin der absoluten Überzeugung dass es genau so ist.
    In vier Wochen ablehnen aber 8 Wochen brauchen und Unterlagen zu versenden - ich sag es nicht gerne aber auch das ist Absicht. Einfach deshalb wenn Anträge 12 Monate und länger benötigen ( in 32 Jahren drei Anträge wg Autoumbau gestellt - keiner ging unter einem Jahr durch) hoffen die darauf dass man das Handtuch wirft. Ebenso wer sich 2 Monate nicht meldet, der meldet sich auch nicht mehr wenn er nach drei Monaten eine Ablehnung bekommt.

    Daher mein Tipp: Wenn die seit Wochen die Unterlagen nicht beibringen schriftlich nachfragen (das erste mal freundlich), dann deutlicher. Dann zweimal die Woche den Sachbearbeiter anrufen. Du wirst dann zwar auch keinen verbindlichen Termin bekommen, aber recht schnell ist der Sachbearbeiter froh wenn er die Unterlagen vom Tisch hat - einfach deshalb weil du nervst 😆

    Wirklich mit der RV Bund habe ich so meine Erfahrungen. Wegen dem letzten Umbau wurden gefragt was mein Führerschein (vor 32 Jahren) gekostet hat - natürlich mit Nachweis. Es wurden amtliche Wegbescheinigungen verlangt wie weit es von meiner Wohnung zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel sind - das gleiche am Arbeitsort.
    Himmel, ich bin querschnittgelähmnt und seit 1978 nicht mehr in einer Strassenbahn gewesen, weil ich gar nicht rein komme. Schon etwas grotesk fand ich den Satz "ein Auto ist für mich nicht notwendig, weil auch nicht jeder Nichtbehinderte ein Auto hat"
    Ich schrieb dann zurück, das wäre zwar richtig, aber es hat auch nicht jeder Nichtbehinderte einen Rollstuhl! Keine Woche später ein Antwortschreiben. Ich hatte einen neuen Sachbearbeiter, der wollte Kontonummer und Bankleitzahl. Überweisung erfolgte zügig.

    Also rechne mit allem. In deinem Widerspruch nicht nur einfach sagen ist dringend erforderlich, sondern ganz klare Fragen stellen warum das Attest/Gutachten von Dr. XY keine Anwendung findet. Oder darufhinweisen, dass Verkäufer ihre Kunden nicht sitzend bedienen sondern der Beruf ständiges Stehen erfordert. Dies ist gesundheitlich nicht mehr möglich s. Attest von Dr. Irgendwer.

    Der Satz "Für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes..usw" ist zwar richtig, aber die Vermittlung eines Arbeitspaltzes ist nicht Gegenstand deines Antrags. Sondern eine Umschulung gerade damit du wieder vermittelbar bist. Anderst gesagt der Satz obwohl richtig ist keine Begründung deine Umschulung abzulehnen. Schon daran siehst du die argumentieren mit Luftnummern, weil sie keine stichhaltigen Gründe haben deinen Antrag abzulehnen.

    Hake hartnäckig nach, damit du deine Unterlagen bekommst.

    Klaus
  • Hallo Leute!
    Das ist nicht nur bei der DRV so. sondern überall wo du teilhabe am leben beantragst oder ein trägerübergreifendes Budget.Ich selber habe ähnliche erfahrungen gemacht , die mittlerweile ins unverschämte gehen.Da bin ich froh über solche Foren in denen ich infos tanken kann und zur überzeugung gelange das da methode hintersteckt.
    Es ist nicht mehr hinzunehmen, das auf kosten behinderter und hartzIV empfängern das prestigobjekt € finanziert wird.Und es ist auch nicht mehr hinzunehmen,das auch nur ein € das land verlässt, während hier Behinderte am hungertuch nagen müssen,Kinder kein pausenbrot haben und hartzIV empfänger kein geld mehr für ihre medikamente aufbringen können.
    Ich suche nun wege gegen solche machenschaften strafrechtlich vorzugehen.Wo immer ich auf diesem weg unterstützung erfahren kann- bin ich da sehr froh drüber- denn dieser weg wird hart und steinig- aber er muss gegangen werden- denn so geht es nicht weiter.
    Gruß an Alle
    Bübchen 👿
  • Hallo Klaus

    Der Witz ist ja die müssten Alles ignoriert haben.

    Ich habe 2 Gutachten von der Arbeitsagentur und auch von der Rehaklinik die im Übrigen zur DRV gehört. Die sagen dasselbe also nichts wiedersprüchliches meine Behandelnden Ärzte stehen voll hinter den Gutachten mein Kardiologe hatte mich auch zur Umschullung ermutigt.
    Also egal wen sie Anschreiben es wird kein Wiedersprüchliches Gutachten geben.

    Die ganze Begründung im Ablehnungsschreiben ist an den Harren herbeigezogen.
    "Die Erwerbsfähigkeit sei nicht gefärdet". Purer blödsin die Erkrankung ist Fortschreitend dessen verlauf nicht beeinflust werden Kann lediglich die Symthomatiken lassen sich behandeln.

    Ich werde mich wegen dem schreiben am besten mit dem VDK kurzschliessen will denen ja nicht dazwischen funken falls sie dafür eine Strategie haben.


  • Hallo

    Das gibt es doch nicht heute kamm Post von der DRV die wollen erneut ein Gutachten erstellen 😡

    Der wiederspruch wurde von mir nicht begründet da ja immer noch keine Unterlagen vorliegen.

    Wenn so viele fragen noch offen sind weshalb wurde der Antrag überhaupt abgehlent 👿
  • Hallo

    Habe dein Problem gelesen.

    Wenn man weniger als 3 Stunden arbeiten kann, hat man Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente.

    Du kannst höchstens noch 400 Euro Job hinzuverdienen.

    Der Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben wird nur genehmigt, wenn mann den bisherigen Job nicht mehr machen kann. Es muß von den Ärzten begründet werden, dass man berufsünfähig ist. Sonst geht es nicht.


    Alles Gute.
  • @Johann

    Martin hat doch geschrieben dass er seine bisherige Arbeit als Verkäufer laut DRV Gutachter (Reha) nur unter 3 h ausüben kann, aber auf dem allg. Arbeitsmarkt für leichte sitzende Tätigkeit arbeitsfähig ist.

    @Martin

    Die ignorieren wirklich alles. Und deine Gutachten auf die sich der erste Bescheid bezieht bekommts du nicht entweder weil sie nicht wollen oder weil sie verschlampt sind. Kein Witz - ich habe in einem Forum gelesen von einem dem ging es ähnlich. Erst mit Hilfe eines Anwaltes bekam er die Gutachten. Auf den Berichten war handschriftlich vom Gutachter vermerkt "Zweitausgabe Kopie". 😡 😡

    Das ist wirklich eine üble Nummer.

    trotzdem wünsche dir Durchhaltevermögen

    Klaus
  • Danke Klaus.

    Ich denke auch das sie die Gutachten genau so wie mein Antrag ersmal aus den Akten Heraussuchen müssen weil sie net mehr wissen wo die Abgeheftet wurden.

    Ich habe oben ja schon geschrieben das die den Antrag erst gefunden haben als die Reha Klinik druck Gemacht hat.

    Ich denke der VDK wird sich die Unterlagen einklagen wenn es sein muss.

    Ich habe ja den VDK deswegen heute Kontaktiert und das Schreiben gemailt bin mal auf die Antwort gespannt.

    Gruß Martin
  • Hallo Zusammen

    Leider konnte mir der VDK dazu auch nichts konkretes sagen.

    Nur eins wundert mich schon und zwar der Fragebogen der mein behandelnder Kardiologe ausfüllen musste mit der Fragesellung des Medizienischem dienst der DRV ob sich ein Gesundheitszustand seit der Med. Reha Stabiliesiert bzw. verschlechtert hat.

    Ich habe im Internet Recherchiert und in erfahrung gebracht das für eine Umschullung der Gesundheitszustand Stabiel sein muss.

    Ich vermute mal das die Antwort des Kardiologen für die DRV nicht aussreichend war und ich deshalb zum Gutachter muss.

    Also denke ich zur zeit nicht mehr so negativ über das erneute Gutachten weil das jetzt für mich nachvollziebar ist.

    Nur was passiert wenn der Gutachter feststellen sollte das sich mein Gesundheitszustand nicht Stabielisiert hat?

    Gruß Martin
  • Hallo Zusammen

    Ich wurde nun vor Kurzem Begutachtet.

    Der Gutachter möchte mich mit meinen wunsch der Umschullung Unterstüzen allerdings teilte er mir mit das sich der Zustands meines Herzen weiter verschlechtern wird.

    Ich bin nun auf das nächste Schreiben der DRV gespannt.

    Wie lange darf ich auf die Antwort warten gibt es da irgendwelche Fristen?

    Der wiederspruch wurde August 2011 gestellt und immer noch unbegründet
  • Hallo Martin,

    was Du bislang erlebt hast, ist der Hammer. Ich weiß jetzt nicht, welcher Geburtsjahrgang Du bist.Es gibt in der Rentenversicherung eine Vertrauensschutzregelung, die sinngemäß folgendes besagt. Die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 31.12.1961 brauchen sich nicht auf irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen zu lassen. Das würde für Dich bedeuten, auch wenn Du noch zwischen 3-unter 6 Stunden erwerbsfähig bist, erhälst Du die volle Erwerbsminderungsrente. Vereinfacht ausgedrückt einmal Verkäufer, immer Verkäufer und sonst nix. Bei mir war es 2009 ähnlich. War 3- unter 6 Stunden erwwerbsfähig und erhalte die volle EM-Rente nicht ausschließlich wegen meines Gesundheitszustandes sondern auch wegen der Situation am Arbeitsmarkt. (Arbeitsmarktrente) Muß natürlich sagen, habe einen SBA. Schwerbehinderte Menschen sind am Arbeitsmarkt halt nicht vermittelbar.

    LG Nobby
  • Hallo Nobby.

    Ich bin 27 Jahre Alt.

    Ich halte mich selber für eine Rente viel zu Jung 😺.

    Deswegen strebe ich eine Umschullung an weil ich mich durchaus in einer Sitzenden Tätigkeit Arbeitsfähig sehe.
    Zur zeit bin ich auch fast beschwerde frei, dank des Eingrifs am Herzen und einer Schritmachertherapie, allerdings wird sich mein zustand weiter verschlechtern dies kann man leider nicht Beeinflussen. 😢

    Das ganze verhalten der DRV kann ich in keinster weisse Nachvollziehen.
    Im Ablehnungsschreiben sagte die Ja ich könnte als Verkäufer Arbeiten ich habe mir Gedacht die DRV könnte auf meinen Wiederspruch antworten "Als Verkäufer kann man im Sitzen Arbeiten und ist keine Körperliche Arbeit".

    Aber so war es ja nicht ohne das ich denen eine Begründung zukommen lassen muss Fordern sie die Neusten Unterlagen an und schickten mich nochmal zum Gutachter.

    Die Fragestellung an meinen Kardiologen will mir dabei auch nicht aus dem Kopf gehen.
    Wieso die Frage ob mein Zustand Stabiel ist oder sich verschlechtert hat.

    Leider ist es so das der Gutachter tatsächlich eine Minimale verschlechterung festgestellt hat.

    Ich bin so gesbannt was die DRV mir jetzt schreibt mich können die Jetzt nicht mehr zur AfA abschieben und sagen meine Erwerbsfähigkeit sei nicht gefärdet 👿

    LG Martin
  • Hallo Martin,

    ich hoffe und wünsche du hast bald das Glück hast das mir sehr lange verwährt wurde.

    Gib nicht auf, glaube an deine Zukunft. 😀

    Auch ich habe lange um eine REHA gekämpft und kann am Montag damit beginnen- bin 44 Jahre alt und auch zu jung für die Rente. Nach schweren Kämpfen und vielen Kriesen hat es endlich geklapt. Die Behörden haben mich fast wahnsinnig gemacht.

    Gruß und Kraft


    Gastone http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c033.gif

  • Danke Gastone

    Ja die DRV kann sich davon nun nicht mehr Drücken 3 gutachter und alle sind der selben Meinung besser kann es doch nicht für mich stehen.

    Ich wünsche dir viel erfolg für deine Umschullung

    Grüße Martin
  • Hallo Martin

    ich hoffe jetzt auch, daß die DRV Dir in Deinem Sinne hilft. Okay, mit 27 Jahren erwerbsunfähig zu werden ist nicht so dolle. Bei mir sieht es etwas anders aus. Bin Jahrgang 1958 und habe seit 1975- 2007(habe bis dahin einen lückenlosen Rentenversicherungsverlauf) , nachdem ich nach einer Teilinsolvenz erwerbslos geworden bin, froh, daß ich aus dem ganzen Procedere "Reha geht vor Rente" raus bin. Bis zur Rente mich als Leih-bzw. Zeitarbeiter im Niedriglohnbereich durchschlagen zu müssen, ist schon aus gesundheitlichen Gesichtspunkten keine Alternative. Von den diversen Angeboten des Staates Menschen mit Handicap einzustellen, machen die Arbeitgeber keinen Gebrauch, da sie dem betreffenden Arbeitnehmern gegenüber soziale Verpflichtungen eingehen müssen. Und das wollen sie nicht.

    LG Nobby
  • 😆
    Hallo Leute,
    es ist wohl bei euch allen so. Der Ärger mit Krankenversicherungen uind der Rentenversicherung. Als erstes bekam ich meinen Reha - Antrag abgelehnt, Widerspruch und so weiter hat es 3 Monate gedauert bis positen Bescheid. Ich habe keine Arbeit, weil Arbeitsgeber meinen Vertrag nicht fortgesetzt hat wegen der Krankheit. Bin aber noch krankgeschrieben, bemühe mich trotzdem um Arbeit weil ich denke im Frühjahr 2012 kann ich wieder arbeiten. Sagen auch die Ärzte. So jetzt schlage ich mich mit 1.Arbeitsagentur rum, gibt mir Jobverschläge, die ich garnicht arbeiten kann. 2.Mit der Krankenkasse, die sollte eine Nachbehandlung (Notwenigkeitbescheinigung laut Klinik) leisten. Aber abgelehnt, weil nicht im Leistungsprogramm. 3.DRV, soll Teilnahme am Berufleben genehmigen, wieder abgelehnt. Und Widerspruch! Jetzt soll ich dafür noch weitere Unterlagen beibringen. Wenn ich in der Post schon diese graue Recycling -Papier sehe, weiß ich jetzt gibt es wieder Schreibarbeit 😡 . Ein Horror, auf vielen Ämtern bzw. anderen Anlaufstellen, benimmt man sich als wenn ich einen Kappe habe. Und wen, mann hat Menschen ordentlich zu behandeln. Man sprich mit mir im Telegramm-Stil bzw. Türkendeutsch (nicht böse gemeint-an Türken). Ich habe Epilepsie und bin mit Medikamenten gut eingestellt.--Zum Abschluss, wir haben doch mit unserer Einschränkung schon ausreichend Nachteile und Sorgen, müssen dann uns noch Ämter und s.w. beschäftigen bzw. ärgern. Mir sagte mal ein Arzt, mann darf in Deutschland nicht krank und alt werden. Was ist alt? Über 50!!! Aber weiter kämpfen, die bekommem uns nicht runter.

    Es grüßt der Eagle1958 ! Sorry Alder?, werde bald zum Geier!oder 👿
  • Nobby hat geschrieben:
    Hallo Martin,

    was Du bislang erlebt hast, ist der Hammer. Ich weiß jetzt nicht, welcher Geburtsjahrgang Du bist.Es gibt in der Rentenversicherung eine Vertrauensschutzregelung, die sinngemäß folgendes besagt. Die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 31.12.1961 brauchen sich nicht auf irgendeine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen zu lassen. Das würde für Dich bedeuten, auch wenn Du noch zwischen 3-unter 6 Stunden erwerbsfähig bist, erhälst Du die volle Erwerbsminderungsrente. Vereinfacht ausgedrückt einmal Verkäufer, immer Verkäufer und sonst nix. Bei mir war es 2009 ähnlich. War 3- unter 6 Stunden erwwerbsfähig und erhalte die volle EM-Rente nicht ausschließlich wegen meines Gesundheitszustandes sondern auch wegen der Situation am Arbeitsmarkt. (Arbeitsmarktrente) Muß natürlich sagen, habe einen SBA. Schwerbehinderte Menschen sind am Arbeitsmarkt halt nicht vermittelbar.

    LG Nobby


    Hallo Nobby,

    hast Du den Gesetztestext parat, wo das steht mit dem 31.12.61? Mein Partner ist am 26.09.61 geboren, ist Conterganbehindert, Rentenantrag wurde 2009 abgelehnt, Reha im Mai 2009, Auflösungsvertrag Ende 2009 Alg I in 2010 HARTZIV wurde abgelehnt, da unsere Lebensversicherungen zu hoch sind.
  • Ja ist den schon Weinachte 😃

    Die DRV hat nun mein Antrag zur teilhabe am Arbeitsleben dem Grund Nach bewilligt.

    Ende des Monats habe ich ein Beratungsgespräch nun bin ich gespannt wie es nun weitergeht.

    LG Martin
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