Auslandsaufenthalt Erwerbsminderungrente und Krankenversicherung in Deutschland

Ihr lieben,

habe zwei Fragen, die mich zur Zeit beschäftigen:

Wenn ich für zwei Jahre ins Ausland gehen würden
zum Beispiel nach Indien, wie sieht es aus mit meinem
Recht auf die bestehende Erwerbsminderungsrente?Meine Rente ist auf
2 Jahre genehmigt und wird nach 2 Jahren nochmal geprüft ob es
mir zusteht.
Desweiteren wie sieht es aus mit der Krankenversicherung?Kann ich
irgendwie in Deutschland weiter krankenversichert bleiben und welche Möglichkeiten
gibt es.Da ich weis das in Indien die ärztliche Versorgung nicht so toll
ist, da wäre es gut, wenn was mit meinem Bein wäre das ich dann hier behandelt werdn
könnte aber ich hörte nur von enorm hohen Krankenversicherungsbeiträgen.
Bitte euch um Info.
Danke.

Habe 50% G, Amputation seit 2005


lieber Gruss
bili

Antworten

  • Hallo Bili,
    Auf deinen Rentenbescheid im Merkblatt steht das bei einen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland (3 Monate) die Rente weiter gezahlt wird, also bist du für die Zeit kranken-
    versichert. Du musst bei deinen Rententräger nachfragen, ob das auch länger geht.
    LG Randy
  • Altersrente wie auch EM Rente ist ja keine Sozialleistung sondern eine Versicherungsleistung, das heißt die wird weltweit bezahlt - ohne Abzüge. Abzüge gibt es nur nach dem Fremdrentengesetz, daher wenn ausländische Rentenbeiträge berücksichtig werden. Ich gehe mal davon aus du hast alle deine Beiträge in Dt erwirtschaftet und bist Deutsche.
    Bei der unechten EM-Vollrente - also der Arbeitsplatzrente ist es etwas anderes. Die wird auf die Teil-EM Rente - also die Hälfte gekürzt.

    Krankenversicherung (kompliziert) Seit 04/2007 besteht ja Versicherungspflicht aber nur inerhalb D, der EU/EWR und einiger anderen Staaten mit denen ein versicherungspflichtiges Abkommen besteht. Wenn also einer nach Spanien auswandert und in D seine Beiträge nicht mehr bezahlt hat er spätestens bei seiner Rückkehr ein Problem. Die Versicherung fordert alle Beiträge nach + Säumniszuschlag + Zinsen.
    Außerhalb der EU besteht keine Versicherungspflicht, daher auch keine Nachzahlung bei Rückkehr.
    Wer seinen "gewöhnlichen Aufenthalt" im nicht EU Ausland hat, hat keinen Leistungsanspruch selbst wenn du die Beiträge weiter bezahlst. Kurz gesagt in Indien zahlt dir deine deutsche GKV gar nichts.
    Dafür gibt es Auslandskrankenversicherungen (AKV) nicht zu verwechseln mit einer Auslandsreiseversicherung. Manche, aber nicht alle AKV zahlen auch innerhalb von Deutschland z. Bsp bei Besuchen bis max 2-3 Monate, allerdings nicht wenn der Grund der Reise die ärztliche Behandlung war bzw absehbar war.
    Hauptproblem Vorerkrankungen werden ausgeschlossen außer du zahlts 600-800€ im Monat

    Pflegeversicherung Wer länger als 3 Jahre weg war, also keine Beiträge bezahlt hat, kann sich nach Rückkehr zwar wieder versichern. Allerdings muß er dann eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllen bis er Leistungen erhält. Pflegegeld wird innerhalb der EU eingeschränkt außerhalb gar nicht bezahlt, selbst wenn du jetzt eine Pflegestufe hast.

    mögliche Lösung Du behälts deinen Wohnsitz in D, bezahlst weiterhin deine GKV dann bist du zumindest in D bei Besuchen versichert. Laß dir dies aber von der GKV schriftlich geben vorallem wenn der Besuch notwendig ist,wenn was am Bein ist.

    Die ADAC Auslandskrankenversicherung wird allgemein gelobt 1200€ für zwei Jahre, aber eben ohne Vorerkrankung. Und die ganzen Auslandsversicherungen sind private Versicherungen - die müßen niemanden nehmen. Ob die überhaupt einen schwerbehinderten EM Rentner nehmen - ich glaube nicht. Habe selbst vor Jahren mal versucht eine private Unfallversicherung abzuschließen. Hatte etliche angerufen - keine Chance wg GdB 100

    Weiteres Problem Steuer. In D mußt du von 700-800€ Rente wohl kaum Steuern zahlen. In Indien ist dies aber viel Geld und u.U steuerpflichtig. Einwohneramtsmäßig mußt du dort ja eh gemeldet sein. Keine Ahnung inwieweit mit Indien ein Doppelsteuerabkommen besteht.

    Aufenthaltserlaubnis. Ein Visa ist ja nur eine Eintrittskarte mit begrenztem Aufenthaltsrecht. Das bekommt man recht einfach (eigene Erfahrung morgends in die Botschaft- mittag hatte ich es). Du brauchts aber eine Aufenthaltsgenehmigung, die ist schwer zu bekommen. Es gibt Visa mit 6 Monaten Gültigkeit, dann muß du aber jedes halbe Jahr ausreisen und ein neues beantragen. Es gibt Leute die machen den Visa-Run seit Jahren.

    In ca 10 jahren werde ich Rentner und wenn ich gesundheitlich noch fit bin, werde ich minestens in Thailand überwintern oder vielleicht sogar 2 Jahre dort bleiben. Daher habe ich mich mal vorsorglich schlau gemacht. Wobei für alle über 50 eine Jahresaufenthaltsgenehmigung relativ einfach geht.


  • VIELEN DANK FÜR EURE AUSFÜHRLICHE ANTWORTEN:


    LIEBER GRUSS
    BILI