Staatliche Zuschüsse beim bereits getätigten Autokauf, bei lfd. Finanzierung (G90%)

Hallo....
Habe einen Schwerbehindertenausweis mit GdB G 90% und mir vor ca. 1 1/2 Jahren einen Neuwagen finanziert. Diese Finanzierung läuft noch einige Jahre. (Monatliche Tilgungsrate 200,- EUR) - Erst jetzt habe ich erfahren, dass man Zuschüsse vom Staat bekommen kann! Auf Nachfrage beim Versorgungsamt Essen, hieß es ich würde nichts mehr bekommen, da solche Anträge noch vor dem Autokauf gemacht werden müssen.
Ist das wirklich so??? Ich Benötige den PKW um jeden Tag 30km (1 x Strecke) zur Arbeit zu fahren. Alle Voraussetzungen sind doch gegeben. Kann man hier noch was nachträglich machen? Oder ggf. andere Ämter hinzuziehen und Zuschüsse für diesen (noch nicht abgeschlossenen) Autokauf beantragen? Trotz Arbeit lebe ich mit meiner Familie fast an Hartz4 Niveau, bekomme bereits Zuschüsse von der Familienkasse und Kinderzuschlag! Vielen Dank für eure Antworten, Gruß Andy!

Schließlich ist der PKW lange nicht bezahlt und die monatliche Belastung kann ich kaum tragen, der Wagen gehört mir rein rechtlich gesehen noch lange nicht, da ich Ihn ja auch noch nicht ganz bezahlt habe!)
😡

Antworten

  • Hallo Andreas,

    nachträglich bekommst du keine Zuschüsse. Die Regel ist, dass du IMMER vor dem Kauf einen Antrag stellen musst.
    Merk es dir für Dein naechstes Auto.


    Gruß, Fluse
  • Lieber Andreas1973,

    schön, dass Du Dich zu uns gefunden hast!

    Ich fürchte, es wird schwierig, im Nachhinein einen Zuschuss geltend zu machen. Wenn Du mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, ist die Rentenversicherung Dein Ansprechpartner, ansonsten die Agentur für Arbeit. Mehr Infos dazu hier:

    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Deinen Fall zu kümmern. Eventuell kann er Dir weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap



  • Hi

    Wie Lyn schon schrieb, hinterher geht es nicht mehr. Antrag muß vor Unterschrift des Kaufvertrages erfogen, 3-4 Wochen nachträglich akzeptiert die Rentenversicherung - manchmal.
    Mußte selbst die Erfahrung machen. Oftmals wird damit argumentiert, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen. Aber bei mir war es das dritte Auto (bin seit über 30 Jahren Querschnitt), Zudem ging es nur um den Umbau. Daher, dass ich ihn brauche war eh keine Frage, dass ich alle Vorraussetzungen erfülle ebenfalls nicht. Für die beiden vorherigen bekam ich ja den Zuschuss.
    Trotz monatelangem Schriftverkehr wurde der Antrag mit der Begründung - vorrangige Antragstellung notwendig- abgelehnt. Widerspruch nützte auch nichts und da bei den beiden vorherigen Autos mein Vater den Antrags stellte wußte ich auch nicht, dass zuerst der Antrag gestellt werden muß. Meiner war 6-8 Wochen später. Von einer Klage habe ich dann abgesehen, da es nur um den relativ günstigen Umbau ging.

    Zumindest was erfreuliches. Welche Merkzeichen hast du denn im Ausweis ?
    Je nachdem kannst du nicht nur die 3000 km Privatfahrten steuerlich geltend machen, sondern bis zu 15 000 km. Das rechnet sich. Die Fahrten zum Arbeitsplatz können eh abgesetzt werden

    Klaus
  • Hallo Tom,

    vielen Dank für deine Info, auch für die anderen schnellen Antworten.

    Also wird meine aktuelle Situation noch mal geprüft?!

    Wenn ich die anderen Antworten so lese, habe ich aber schon gar keine Hoffnung mehr.


    Tom_MyHandicap hat geschrieben:
    Lieber Andreas1973,

    schön, dass Du Dich zu uns gefunden hast!

    Ich fürchte, es wird schwierig, im Nachhinein einen Zuschuss geltend zu machen. Wenn Du mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast, ist die Rentenversicherung Dein Ansprechpartner, ansonsten die Agentur für Arbeit. Mehr Infos dazu hier:

    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Deinen Fall zu kümmern. Eventuell kann er Dir weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap

  • Hallo Klaus,

    auch dir Danke ich für deine ausführliche Information, aber vielleicht kann ich übers Arbeitsamt gehen oder so.

    Habe in meinem Ausweis die 90% mit dem Kerkzeichen "G" bescheinigt!

    Aber wie meinst du das mit den Privatfahrten steuerlich absetzen?

    Weiß nur das mir eine höherer KM-Steuersatz zusteht, den ich auch Jährlich absetze.

    Aber wie soll das mit den Privatfahrten funktionieren???




    Klaus123 hat geschrieben:

    Hi

    Wie Lyn schon schrieb, hinterher geht es nicht mehr. Antrag muß vor Unterschrift des Kaufvertrages erfogen, 3-4 Wochen nachträglich akzeptiert die Rentenversicherung - manchmal.
    Mußte selbst die Erfahrung machen. Oftmals wird damit argumentiert, dass keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden dürfen. Aber bei mir war es das dritte Auto (bin seit über 30 Jahren Querschnitt), Zudem ging es nur um den Umbau. Daher, dass ich ihn brauche war eh keine Frage, dass ich alle Vorraussetzungen erfülle ebenfalls nicht. Für die beiden vorherigen bekam ich ja den Zuschuss.
    Trotz monatelangem Schriftverkehr wurde der Antrag mit der Begründung - vorrangige Antragstellung notwendig- abgelehnt. Widerspruch nützte auch nichts und da bei den beiden vorherigen Autos mein Vater den Antrags stellte wußte ich auch nicht, dass zuerst der Antrag gestellt werden muß. Meiner war 6-8 Wochen später. Von einer Klage habe ich dann abgesehen, da es nur um den relativ günstigen Umbau ging.

    Zumindest was erfreuliches. Welche Merkzeichen hast du denn im Ausweis ?
    Je nachdem kannst du nicht nur die 3000 km Privatfahrten steuerlich geltend machen, sondern bis zu 15 000 km. Das rechnet sich. Die Fahrten zum Arbeitsplatz können eh abgesetzt werden

    Klaus

  • Vielen lieben Dank, ist aber dennoch nicht fair!

    Fluse hat geschrieben:
    Hallo Andreas,

    nachträglich bekommst du keine Zuschüsse. Die Regel ist, dass du IMMER vor dem Kauf einen Antrag stellen musst.
    Merk es dir für Dein naechstes Auto.


    Gruß, Fluse

  • Hi Andreas
    Nochmal kurz zum Antrag. Stellen kannst du einen Antrag immer. Aber egal ob jetzt RV Bund oder Agentur für Arbeit wenn die bei der heutigen Kassenlage die Chance sehen einen Antrag abzulehnen, dann tun die das. Und 1 1/2 Jahre ist leider ein guter Grund. Du hast recht fair ist das nicht - das Auto ist ja in der Zeit nicht teuerer geworden.
    Zu den km und Steuer. Ein Nichtbehinderter der 25 km von seinem Arbeitsplatz weg wohnt kann 0,30€ pro km einfache Strecke absetzten. Also 25x0,30€.
    Da du min. 70% und das Merkzeichen "g" hast kannst du nicht nur die einfache Strecke sondern Hin- und Rückweg absetzten., also 50 km pro Arbeitstag. Alternativ könntest du auch über 12 Monate die genauen tatsächlichen Kosten auflisten und wie es so schön heißt dem Finanzamt glaubhaft machen. Dann wäre u. U mehr als 30 Cent möglich, dann aber wiederum nur für die einfache Strecke.

    zu den Privatfahrten. Unabhängig von den Fahrten zum Arbeitsplatz kannst du im Jahr 3000km a 30 Cent als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Die müßen auch nicht besonders nachgewiesen werden.
    Nur wenn du ein "ag" hättest könntest du bis zu 15000km absetzen. Da verlangen die Finanzämter aber meist einen Nachweis.
  • Hallo Andreas,

    sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Deine Frage zu antworten. Leider habe auch ich keine guten Nachrichten für Dich. Auf dem legalen Weg ist leider nichts mehr zu holen, da es gesetzlich eine Vorgabe gibt, dass der Antrag vor der Anschaffung gestellt werden muss! Die zuständige Stelle hat hier keinen Spielraum.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du überhaupt einen Zuschuss bekommen hättest. G90% sagt zunächst nicht viel aus und bedeutet auch nicht grundsätzlich Zuschussfähigkeit. Die Ämter nehmen zwar alle Anträge an und lehnen diese bei Formfehlern auch gerne sofort ab, dass bedeutet aber nicht das sie auch fördern. Ich hatte vor Kurzem einen Fall, wo alles richtig gemacht wurde und dem Kunden signalisiert wurde, dass er förderfähig sei. Der Kunde hat im Vertrauen auf den Zuschuss das Auto gekauft und am Ende keine Zuschuss bekommen. Daher rate ich jedem, wenn er nicht todsicher förderfähig ist, immer den Bescheid abzuwarten.

    Hoffe ich konnte etwas helfen - auch wenn es nicht die erhoffte Info war.
    🥺
  • Guten morgen Klaus,

    tja da habe ich wohl Pech, aber vielleicht sollte ich es trotzdem mal versuchen, auch wenn die Chancen gleich "Null" sind!

    Ganz kurz noch mal zu den gefahrenen KM:

    Das ich einen höheren Betrag pro KM absetzen kann ist mir bewußt, Aber dass es hin und Rückstrecke ist und sogar privat 3000 km abgesetzt werden können, höre ich zum ersten mal! Zumal ich meine Steuerklärung bisher immer über den Steuerberater gemacht habe bzw. über den Lohnsteuerhilfeverein.

    Entweder es ging an mir vorbei, oder die wissen selber nicht was so Sache ist! (oder diese Regelung ist relativ neu!?)

    Muss meinen Ausgleich für 2010 eh noch machen, werde mich direkt informieren!

    Wenn das so ist dann bleibt ja zumindest etwas hängen, werde dich informieren.

    Gruß und Danke

    Andreas




    Klaus123 hat geschrieben:
    Hi Andreas
    Nochmal kurz zum Antrag. Stellen kannst du einen Antrag immer. Aber egal ob jetzt RV Bund oder Agentur für Arbeit wenn die bei der heutigen Kassenlage die Chance sehen einen Antrag abzulehnen, dann tun die das. Und 1 1/2 Jahre ist leider ein guter Grund. Du hast recht fair ist das nicht - das Auto ist ja in der Zeit nicht teuerer geworden.
    Zu den km und Steuer. Ein Nichtbehinderter der 25 km von seinem Arbeitsplatz weg wohnt kann 0,30€ pro km einfache Strecke absetzten. Also 25x0,30€.
    Da du min. 70% und das Merkzeichen "g" hast kannst du nicht nur die einfache Strecke sondern Hin- und Rückweg absetzten., also 50 km pro Arbeitstag. Alternativ könntest du auch über 12 Monate die genauen tatsächlichen Kosten auflisten und wie es so schön heißt dem Finanzamt glaubhaft machen. Dann wäre u. U mehr als 30 Cent möglich, dann aber wiederum nur für die einfache Strecke.

    zu den Privatfahrten. Unabhängig von den Fahrten zum Arbeitsplatz kannst du im Jahr 3000km a 30 Cent als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Die müßen auch nicht besonders nachgewiesen werden.
    Nur wenn du ein "ag" hättest könntest du bis zu 15000km absetzen. Da verlangen die Finanzämter aber meist einen Nachweis.

  • Hallo Udo,

    auch dir Danke für deine Info! Aber ich wusste nicht, dass es auch illegale Wege gibt 😀

    Gruß und schönes Wochenende




    uspaeker hat geschrieben:
    Hallo Andreas,

    sorry, dass ich erst jetzt dazu komme, auf Deine Frage zu antworten. Leider habe auch ich keine guten Nachrichten für Dich. Auf dem legalen Weg ist leider nichts mehr zu holen, da es gesetzlich eine Vorgabe gibt, dass der Antrag vor der Anschaffung gestellt werden muss! Die zuständige Stelle hat hier keinen Spielraum.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, ob Du überhaupt einen Zuschuss bekommen hättest. G90% sagt zunächst nicht viel aus und bedeutet auch nicht grundsätzlich Zuschussfähigkeit. Die Ämter nehmen zwar alle Anträge an und lehnen diese bei Formfehlern auch gerne sofort ab, dass bedeutet aber nicht das sie auch fördern. Ich hatte vor Kurzem einen Fall, wo alles richtig gemacht wurde und dem Kunden signalisiert wurde, dass er förderfähig sei. Der Kunde hat im Vertrauen auf den Zuschuss das Auto gekauft und am Ende keine Zuschuss bekommen. Daher rate ich jedem, wenn er nicht todsicher förderfähig ist, immer den Bescheid abzuwarten.

    Hoffe ich konnte etwas helfen - auch wenn es nicht die erhoffte Info war.
    🥺

  • Zuschuss ab G 50,meine Ex hat die 9500 bekommen,Umbauten kommen extra dazu.Die Frage wäre ob Du nicht den alten ablösen kannst und einen neuen kaufen.LG Erich
  • Das wäre eine Möglichkeit. Aber der Verkaufserlös fuer das alte Auto wird von der Förderung abgezogen, Und wenn das Auto nicht verkauft wird, so wird sein aktueller Wert berücksichtigt.

    LG, Fluse
  • Förderung abgezogen, Und wenn das Auto nicht verkauft wird, so wird sein aktueller Wert berücksichtig.Ich meine nicht,weil irgentwo musstDu ja das andere Geld auftreiben,für 9500 kriegst Du kaum einen neuen,oder Jahreswagen.Schliesslich darf der Wagen ja nur ein bestimmtes Auto haben,zudem hattest Du Dir den ja selber bezahlt.Ich würde es versuchen,hohl Dir einen Kostenvoranschlag und versuch es,würde mein Auto erst mal gar nicht erwähnen.Du hättest erst hier fragen sollen aber hinterher weis man das leider immer besser.Kannst Du nicht behaupten das Auto gehöre einem Familienmitglied,Frau ect?LG Erich
  • mit welchen Recht wird die Förderung abgezogen, von einem PKW der nie gefördert wurde und selbst angeschaft wurde?

    Das wollten die auch mal bei mir machen, ich hatte damals ein Golf2 günstig geschossen, den wollt ich umbauen lassen, aber der war zu alt, als ich den verkauft hatte wollten die den Erlös von von der Förderung abziehen. Ich habe mir aber nicht mein eigendes Auto (Golf2) endeignen lassen.

    Man könnte ja mehere Autos besitzen, die man zwar nicht fahren kann auf Grund der Behinderung, aber die können ja auch nicht angerechnet werden.


    ich bin auch der Meinug, auch wenn ein Auto gefördert wurde, dürfte nur der Wert verechnet werden der jetzt in %der Förderung dem Altwert entspicht.

    Z.B. Amt fördert mit 9500€ selber gibt man 9500€ zu,,, später hat das Auto nur noch 3000€ Wert, also hat das Amt Recht auf 1500€. die andere Teil ist immer noch Eigentum.


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