Kann man gegen die LVR strafrechtliche schritte einleiten?

Antworten

  • Hallo,
    Du schon einmal schreiben warum du die LVR anzeigen willst. Wir sind im einen Rechtsstaat und warum solltes du keine strafrechtlichen Schritte einleiten können.
    MfG Randy
  • Liebes Bübchen52,

    erstmal herzlich willkommen bei uns!

    Randy hat es schon gesagt: Du kannst gerichtlich gegen den LVR vorgehen.

    Ich würde Dir dazu raten, zu einem Anwalt, der sich mit der Materie auskennt (eventuell Sozialrecht?), zu gehen und mit ihm Deine Chancen auszuloten.

    Worum geht es in Deinem Fall, wenn ich fragen darf? Vielleicht können Dir unsere User und unsere Experten ein paar Tipps mit auf den Weg geben.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Tja- dann werd ich mal versuche den sachverhalt zu schildern:

    am 28. Januar habe ich in Ihrer Dienststelle einen Antrag auf Trägerübergreifgendes Budget gestellt. Am 10.02 bekam ich ein Schreiben mit der Bitte um das Einreichen eines aktuellen Hilfeplanes- den ich umgehend einreichte.
    Um das ganze noch zu vereinfachen habe ich die Deutsche Rentenversicherung Bund von der Schweigepflicht entbunden damit ein möglichst unkomplizierter Informationsfluss ermöglicht wird .Am 23.2.2011 hat die LVR dann die entsprechenden Unterlagen erhalten.

    Am 29.04.2011 bekomme ich ein Schreiben mit einer Ablehnung die völlig aus der Luft gegriffen ist. Der Sachbearbeiter wusste offensichtlich nicht was ein trägerübergreifendes Budget ist.

    Dieser Vorgang wird für meine Seite aus vom Sozialwerk St.Georg betreut.
    .ich bin seit mehr als zwei Jahren 50% schwerbehindert und habe nach zwei Schlaganfällen doch etliche Probleme die mein Leben nicht grade erleichtern. Umso mehr bin ich verärgert über die Reaktion Ihres Sachbearbeiters der LVA. Obwohl ich die Rentenversicherung von der Schweigepflicht entbunden habe, sind die Informationen dort nie abgefragt worden.


    Am 11.05.2011 habe ich fristgemäß gegen den Ablehnungsbescheid der LVA wiederspruch
    eingereicht- den ich nochmals in begründeter Form am 13.05 Nachgereicht habe. Bis zum heutigen Tage ist der Vorgang nicht weiter bearbeitet worden und auf eine Anfrage vom 04.Juli diesen Monats ist nun seit drei Wochen wieder nichts passiert.

    Heute habe ich nach einem Telefonat mit der Deutschen Rentenversicherung Bund- feststellen müssen- das die Unterlagen die schon viel früher angefordert hätten werden können , erst am 27.Juli bei der RVB angefragt wurden und diese dann am 08.08 an Ihre
    Dienststelle versandt wurden. Die Unterlagen hätten schon nach dem 23.02.2011 angefordert werden können.
    Man gab mir telefonisch die Auskunft- das mein Wiederspruch erneut abgewiesen würde
    aber der Vorgang sollte in der ersten Septemberwoche noch einem Gremium vorgelegt werden, welches unabhängig von der LVR eine Entscheidung treffen könnte.
    Vor einigen Tagen habe ich wieder angerufen und gefragt was denn geschehen wäre-nichts! Meine Unterlagen wurden dem Gremium nicht vorgelegt. weil wohl zwei Tage vorher Ärztliche Unterlagen zur Vorlage gekommen sind- und das nächste mal tagt dieses Gremium am 16.10. oder so ähnlich.Und so zieht sich das in die länge.
    Einen negativen bescheid hätte man mir schon lange zukommen lassen können, dann hätte ich schon vor einem halben jahr klagen können.Jetzt habe ich nur 495€ im Monat.
    Wie schön das es für Behinderte soviele Hilfen gibt 🙁 ich denke das maß ist mehr als voll und da muss man andere schritte einleiten

    das ist der sachverhalt...
    und dann gabs da noch die dienstaufsichtsbeschwerde- wo man mir mitteilte- der sachbearbeiter kann ohne ärztliche unterlagen einen antrag ablehnen.....

  • Bübchen52 hat geschrieben:
    Tja- dann werd ich mal versuche den sachverhalt zu schildern:

    am 28. Januar habe ich in Ihrer Dienststelle einen Antrag auf Trägerübergreifgendes Budget gestellt. Am 10.02 bekam ich ein Schreiben mit der Bitte um das Einreichen eines aktuellen Hilfeplanes- den ich umgehend einreichte.
    Um das ganze noch zu vereinfachen habe ich die Deutsche Rentenversicherung Bund von der Schweigepflicht entbunden damit ein möglichst unkomplizierter Informationsfluss ermöglicht wird .Am 23.2.2011 hat die LVR dann die entsprechenden Unterlagen erhalten.

    Am 29.04.2011 bekomme ich ein Schreiben mit einer Ablehnung die völlig aus der Luft gegriffen ist. Der Sachbearbeiter wusste offensichtlich nicht was ein trägerübergreifendes Budget ist.

    Dieser Vorgang wird für meine Seite aus vom Sozialwerk St.Georg betreut.
    .ich bin seit mehr als zwei Jahren 50% schwerbehindert und habe nach zwei Schlaganfällen doch etliche Probleme die mein Leben nicht grade erleichtern. Umso mehr bin ich verärgert über die Reaktion Ihres Sachbearbeiters der LVA. Obwohl ich die Rentenversicherung von der Schweigepflicht entbunden habe, sind die Informationen dort nie abgefragt worden.


    Am 11.05.2011 habe ich fristgemäß gegen den Ablehnungsbescheid der LVA wiederspruch
    eingereicht- den ich nochmals in begründeter Form am 13.05 Nachgereicht habe. Bis zum heutigen Tage ist der Vorgang nicht weiter bearbeitet worden und auf eine Anfrage vom 04.Juli diesen Monats ist nun seit drei Wochen wieder nichts passiert.

    Heute habe ich nach einem Telefonat mit der Deutschen Rentenversicherung Bund- feststellen müssen- das die Unterlagen die schon viel früher angefordert hätten werden können , erst am 27.Juli bei der RVB angefragt wurden und diese dann am 08.08 an Ihre
    Dienststelle versandt wurden. Die Unterlagen hätten schon nach dem 23.02.2011 angefordert werden können.
    Man gab mir telefonisch die Auskunft- das mein Wiederspruch erneut abgewiesen würde
    aber der Vorgang sollte in der ersten Septemberwoche noch einem Gremium vorgelegt werden, welches unabhängig von der LVR eine Entscheidung treffen könnte.
    Vor einigen Tagen habe ich wieder angerufen und gefragt was denn geschehen wäre-nichts! Meine Unterlagen wurden dem Gremium nicht vorgelegt. weil wohl zwei Tage vorher Ärztliche Unterlagen zur Vorlage gekommen sind- und das nächste mal tagt dieses Gremium am 16.10. oder so ähnlich.Und so zieht sich das in die länge.
    Einen negativen bescheid hätte man mir schon lange zukommen lassen können, dann hätte ich schon vor einem halben jahr klagen können.Jetzt habe ich nur 495€ im Monat.
    Wie schön das es für Behinderte soviele Hilfen gibt 🙁 ich denke das maß ist mehr als voll und da muss man andere schritte einleiten

    das ist der sachverhalt...
    und dann gabs da noch die dienstaufsichtsbeschwerde- wo man mir mitteilte- der sachbearbeiter kann ohne ärztliche unterlagen einen antrag ablehnen.....




    Naja, strafrechtliche Schritte kann man einleiten, wenn es einen begründeten Verdacht auf eine Straftat gibt.......In Deinen Schilderungen sehe ich allerdings keinen Straftatbestand, sondern eine Ablehnung eines Leistungsantrages. Wenn Du bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt hast und die führt auch nicht zu dem gewünschten Ergebnis, dann beschwere Dich doch beim Bundesversicherungsamt. Ansonsten gilt: Wenn Dein Widerspruch abgelehnt wird, dass musst Du vor dem Sozialgericht klagen...........
  • Tja- genau deswegen versuche ich ja rauszufinden- ob in diesem Falle die Möglichkeit besteht ein ermittlungsverfahren einzuleiten.
    Denn das Problem ist folgendes: Den Bescheid hätte man viel früher machen können- Mein Antrag ist vom 28.Januar. Meine Lebensqualität ist gleich null.Dringende medizinische Behandlungen kann ich nicht wahrnehmen-mit einem Tagessatz von 5€ ist nur überleben- sonst nichts.
    Sicher würde ich eine Klage gegen die LVR gewinnen- aber das kann ich nur wenn ich einen negativen Bescheid nach meinem Wiederspruch in Händen halte.Und das zögert die LVR immer weiter raus.Heute habe ich Post bekommen-in dem mit die LVR mitteilt das die nächste Sitzung des sozial erfahrenen Beirates am 19.10.stattfindet und dieser zu dem Vorgang gehört werden soll.Das hätte man am 5.September schon machen können- alle unterlagen waren vorhanden- respektive hätte man im Februar diesen jahres schon anfordern können.Es macht den Eindruck als versucht die LVR das auszusitzen.. und das darf ja von Januar bis jetzt schon dreimal erledigt sein.
Diese Diskussion wurde geschlossen.