Muss man im Personalfragebogen angeben welche Behinderung man hat?

Ich befinde mich derzeitig noch im Studium und möchte jetzt eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Nun habe ich den Personalfragebogen in der Hand und weiß nicht zu welchen Angaben man verpflichtet ist. Könnt Ihr mir da weiter helfen?

Antworten


  • Guten Tag Jeannie,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉

    Fragerecht zur Einstellung

    Ob eine anerkannte Schwerbehinderung bei einer Einstellung anzugeben ist, war bislang umstritten in der Rechtsprechung. in der überwiegender Meinung ist es jedoch seit der gesetzlichen Neuregelung des Diskriminierungsverbot durch das AGG die Frage nach einer vorliegenden Schwerbehinderung (entgegen der vom Bundesarbeitsgericht zur früheren Rechtslage vertretenen Auffassung) unzulässig und darf, wenn Sie gestellt wird (ähnlich wie die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft) folgenlos wohl auch dann verneint werden, wenn formell die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt ist.

    Zulässig bleiben jedoch konkrete Fragen, die sich auf die gesundheitliche Eignung eines Stellenbewerbers für eine bestimmte Stelle und die damit ggfls. verbundenen besonderen gesundheitlichen Belastungen beziehen.

    So würde dann zukünftig ein Arbeitgeber nicht mehr erfahren, ob und wie viele Schwerbehinderte er beschäftigt und deshalb verpflichtet bliebe, die gesetzliche Ausgleichsabgabe zu bezahlen obwohl er seine Beschäftigungsquote tatsächlich erfüllt, wird man schwerbehinderte Arbeitnehmer für verpflichtet ansehen müssen, die Tatsache ihrer anerkannten Schwerbehinderung jedenfalls nach Ablaufen der sechsmonatigen Wartezeit, nach der der besondere, schwerbehinderungsrechtliche Kündigungsschutz greift, dem Arbeitgeber zu offenbaren.

    Daher genau abwägen,- an dem Punkt sage ich immer Behinderung ist nicht gleich Behinderung. Jede Person ist individuell und so auch die ganz persönliche Situation im einzelnen. Mfg Lyn 😉
  • Hallo Jeannie0210,

    wenn du einen Schwerbehindertenausweis besitzt, musst du deine Schwerbehinderung auch im Personalfragebogen angeben.
    Hier ein kleiner Infoartikel dazu:
    http://www.myhandicap.de/behindertenausweis_nachteile.html
    Ich hoffe, deine Frage ausreichend beantwortet zu haben, sonst frag bitte einfach nochmal nach.
    Auch dieser Artikel hier kann dir wertvolle Infos liefern:
    http://www.myhandicap.de/behinderung-bewerbung-job.html

    Ich wünsch dir viel Glück für deine Jobsuche und schick dir liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo Leute,

    Neben dem was Michaela und Lyn gesagt haben, haben auch die Fachexperten hier im Forum angegeben, daß es umstritten ist.
    Ich kenne die Rechtsauslegung allerdings so, daß es ein Kündigungsgrund ist, wenn man auf eindeutige, konkrete Nachfrage die Behinderung verschweigt.
    Begründungen sind:

    1. Zu Unrecht gezahlte Ausgleichsabgabe
    2. Störung des Vertrauensverhältnisses durch verschweigen wichtiger mit der Arbeit in Verbindung stehender Dinge
    3.Sicherheitsrisiko, wenn die Arbeit mit der Behinderung nich voll vereinbbar war.
    4.Täuschung des Arbeitgebers, der den Behinderten vielleicht bei Wissen um die Fakten nicht eingestellt hätte.

    LG

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