Arbeitslosengeld vor oder nach der Erwerbsunfahigkeitsrente

Sollte ich befristete Erwerbsminderungsrente bekommen und mich danach arbeitslos melden, bekomme ich dann Arbeitslosengeld auf die Erwerbsminderungsrente oder auf mein letztes Gehalt.

Antworten

  • Hi coco

    Wie immer Vorsicht - keine Gewähr

    Die Zeiten des Bezugs einer vollen EM-Rente gilt als versicherungspflichtig in die Arbeitslosenversicherung. § 26 Abs, 2 Nr. 3 SGB III (das ist sicher)
    Daher die Rentenversicherung zahlt Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Du hast also falls deine EM Rente nicht weiterbewilligt wird wieder einen Anspruch, dies gilt aber nur wenn du unmittelbar vor EM-Rentenbezug versicherungspflichtig beschäftigt warst oder ALG I bekamst. Warst du im ALG II Bezug gilt dies nicht.
    Nach einem zweijährigen Bezug der vollen EM-Rente hast du Anspruch auf 1 Jahr ALG I, nach drei Jahren auf 1 1/2 Jahre.

    Nach welcher Höhe das ALG berechnet wird hm.. habe nur mal gehört da wird entsprechend der Ausbildung ( Hochschule bzw ungelernte Arbeit) ein fiktives Gehalt angenommen.

    Arbeitslos melden mußt du dich, falls sie nicht verlängert wird und die Anträge dauern ja. Daher wenn die Verlängerung ansteht würde ich vorher rechtzeitig bei der Arge nachfragen.

    Klaus



  • Hallo Coco

    noch ein kleiner Tipp nebenbei. In der Zeit wo Du Erwerbsminderungsrente erhälst, wird rechnerisch so getan als hättest Du gearbeitet. Wenn Du Dich genau erinnerst, mußtest Du so genau wie möglich Deinen letzten Verdienst angeben. Mit einer Formel wird dann Dein theroetischer Verdienst ermittelt. Durch diese Zurechnungszeiten erhöht sich später dann Deine Altersrente.

    LG Nobby
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