Wann kann ich ein betreutes Wohnen in einer Einrichtung für Psychischkranke in Anspruch nehmen?

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Hallo,

ich wohne ja jetzt in einer Einrichtug für Sehbehinderte, bzw. in einer WG die durch das Abw betreut wird. Da hier aber eine sehr schwierige Person mit wohnt, macht mir das schon psychisch zu schaffen.

Es gibt also zwei Möglichkeiten, ich ziehe wieder in meine Heimat, was allerdings der falsche Weg wäre.

Die Zweite Möglichkeit wäre, das ich in eine Einrichtung für Psychisch Kranke ziehen würde, die hier auch ansessig ist.

Daher meine Frage, würde ich dafür in Frage kommen und welche Voraussätzungen müsste ich mitbringen?

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