begleitperson
hallo,
wer hatt ahnung,
op wer auch vergünstigungen hatt, wenn man keine gehbehinderung hatt und nicht geistig behindert ist, "nur" kann ich nicht allein öffentliche verkehsmittel fahren, wegen ängste oder so!!!
petri
wer hatt ahnung,
op wer auch vergünstigungen hatt, wenn man keine gehbehinderung hatt und nicht geistig behindert ist, "nur" kann ich nicht allein öffentliche verkehsmittel fahren, wegen ängste oder so!!!
petri
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Antworten
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Hallo Petri,
soweit ich weiß ist es möglich das Merkzeichen B (Begleitung)zu bekommen,
auch ohne Gehbehinderung.
Das hängt aber von der Einschätzung deiner Angststörung
durch den Behördengutachter ab.
Leider werden psychische Erkrankungen von Medizinern oft nicht ausreichend ernst genommen.
Hast du bereits einen Schwerbehindertenausweis?
Wenn ja, kannst du dieses Merkzeichen in einem Verschlimmerungsantrag
beantragen.
Wenn nicht, müsstest du einen Antrag stellen und dort das Merkzeichen
im Vorduck mit beantragen.
Viele Grüße
mats
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Hallo Petri,
Wenn Du das Merkzeichen "B" im Ausweis hast, bist Du automatisch berechtigt eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen. Ansonsten mit einem fachärztlichen Gutachten über die Notwendigkeit einer Begleitperson dieses Merkzeichen beim Versorgungsamt Deiner Heimatregion beantragen.
LG
Surfer
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Hallo Petri
Erstmal herzlich willkommen in unserem Forum!
Deine Frage habe ich gleich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Sicher bekommst du bald eine Antwort.
Liebe Grüsse
0 -
Guten Tag,
natürlich kann man auch Nachteilsausgeleiche in Anpruch nehmen wenn man keine Gehbehinderung hat. So kann man wie bereits erwähnt das Merkzeichen B für Begleitperson z. B. auch dann erhalten wenn man sich im öffentlichen Raum (z. B. Verkehrsmitteln) aus bestimmten gründen nicht alleine bewegen (im Sinne von alleine sein) kann. Oder man kann das Merkzeichen H für Hilflos bekommen wenn man bei mindestens drei Verrichtungen des täglichen Lebens Hilfe benötigt.
Wichtig ist allerdings das dies die Ärzte in Ihren Stellungnahmen bei Beantragung des Schwerbehindertenausweises auch so feststellen.
Sie sollten deshalb vor Beantragung eines Merkzeichens ein detailiertes Gespräch mit Ihren behandelnden Ärzten führen um die derzeitige gesundheitliche Situation zu klären.
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hallooo,
bin ich denn hilflos wenn ich nicht allein verkehrsmitteln fahren kann, wegen psychische problemen, auch wenn ich nicht geistig oder gehbehindert bin????
vielen dank
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Diese Diskussion wurde geschlossen.
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