Wir haben für unser Sohn in B.W. das 2.Mal SBA abgelehnt bekommen. Was nun?

Mein Sohn (7) leidet unter Asperger Syndrom. Wir kämpfen seit Nov 2010 für eine SBA und wurde schon das 2. Mal abgelehnt, ich muss jetzt Klage anheben, aber wie? Benötige ich dafür ein Rechtsanwalt, ausserdem spielt bei uns nebenbei eine Rolle mit eine Private Versicherung von ihm, wird auch nicht anerkannt....eine ist von den andere abhängig. Ich kann nicht arbeiten, er bekommt von der Versicherung kein Geld und ich möchte ihn schon weitere Therapien anbieten....langsam frage ich mich ob es doch besser wäre, ihn ohne Medikamente usw. zu belassen, damit die Krankheit sich auch Bemerkbar macht??? Ich bin wirklich Hilf und Hoffnungslos. Hat Jemand für mich ein Rat?

Antworten

  • Hallo Leo75,

    schön das Du uns gefunden hast. Ob ein Schwerbehindertenausweis anerkannt wird, obwohl ein Kind an Asperger Autismus leidet, hängt von der Schwere dieser Erkrankung ab. Außerdem ist nicht meßbar wie sich ein Autismus beim Betroffenen aus wirkt und ein Gutachter kennt diese Erkrankung meist nicht aus dem Alltag, sondern nur aus dem Lehrbuch. Deshalb ist es nicht nur wichtig dem Antragsformular sämtliche meidizinischen Unterlagen bei zu legen, sondern auch eine Beschreibung des Alltagsablaufs. Dies gilt auch für den Widerspruch beim Sozialgericht.

    Da ein Asperger Autismus keine so eindeutige Behinderung ist wie z.B. ein amputiertes Bein und man sich sehr gut aus kennen muß um seine Ansprüche durch zu setzten, empfehle ich Dir eine Mitgliedschaft beim VDK. Der VDK ist ein Verein der einen berät und hilft seine Ansprüche durch zu setzten. Anwälte die sich mit sowas aus kennen werden auch gestellt. Die Mitgliedschaft ist nicht sehr teuer. Man kann es sich leisten und spart jede Menge Kraft. 😉

    Zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis wäre auch eine Pflegestufe überlegenswert. Ich weiß aus eigener Erfahrung das Asperger Kinder manchmal sehr viel Betreuung und Unterstützung benötigen. Sollte das bei Deinem Kind auch so sein, wird der VDK Dir auch bei der Beantragung von Pflegegeld sehr gerne helfen.

    Info: http://www.myhandicap.de/behinderung_soziales.html

    Liebe Grüße
    Karin
  • Lieber Leo75,

    erstmal herzlich willkommen bei MyHandicap!

    Auf Seite 64 der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachachtertätigkeit ist folgendes zu lesen:

    Autistische Syndrome
    leichte Formen (z. B. Typ Asperger) --> 50 – 80 (GdB)

    Von den Anhaltspunkten her hat Dein Sohn einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

    KarinM hat recht: Damit man bei einem Widerspruch Erfolg hat, braucht man ärztliche Unterlagen, die die Einschränkungen eindeutig belegen. Dabei ist immer entscheidend, wie es Deinem Sohn ohne Medikamente ginge. Das sollte ein spezialisierter Arzt belegen können und eventuell Euer Haus- / Kinderarzt ebenfalls.

    Und ja, für eine Klage braucht ihr einen Anwalt. Der VDK wäre eine Möglichkeit, ein guter Sozialanwalt tut es aber auch.

    Wenn es weitere Fragen gibt, fühl Dich frei, diese hier zu stellen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Hallo,

    wollte nur mal nachfragen, ob Sie mittlerweile einen GdB haben eintragen lassen, bzw. ob Sie finanzielle Zuschüsse geltend machen konnten ?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
    Danke
  • Mit einem Wert von 50-80 ohne weitere Merkmale hast du nicht wesentliche Vorteile im Leben. Und "finanzielle Zuschüsse" so an sich gibt es bei Schwerbehinderung in dem Sinne eh nicht direkt!

    Was es gibt z.B. ist die Steuerliche Befreiung von der PKW-Steuer bei PKW oder einer Bahnfahrkarte vom Versogungsamt(die aber auch 60€ kostet im Jahr).
    Für diese Sache brauchst du aber ein B z.B..

  • StefanNRW hat geschrieben:


    Was es gibt z.B. ist die Steuerliche Befreiung von der PKW-Steuer bei PKW oder einer Bahnfahrkarte vom Versogungsamt(die aber auch 60€ kostet im Jahr).
    Für diese Sache brauchst du aber ein B z.B..


    Ich darf korrigieren? Die Wertmarke kostet seit diesem Jahr 72,-€
    (jährlich)
    Schönen Abend
    Holger
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