Betreuungskosten für behinderten Familienangehörigen wegen Urlaub

Hallo zusammen,

ich musste meinen Bruder wegen meiner abwesenheit von 2 Wochen in betreuung geben. Er erhält eine geringe Rente von knapp 600 Euro. Die Kosten wurden zur hälfte von der Krankenkasse übernommen und nun steht noch eine Restforderung von 600 Euro.

Sollte ich mich bei der ARGE um eine Kostenübernahme kümmern oder gäbe es eine andere Stellen, an die Ich mich wenden kann ?

Antworten

  • Dafür ist die Verhinderungspflege da. Bis zu 28 Tage Urlaub werden mit ca. 1500 Euro im Jahr bezahlt, damit der Pflegende auch mal ausspannen kann und dafür eine andere Betreuung organisieren kann.
    Muß bei der Pflegekasse beantragt werden.
    Gruß Eva
  • Hallo Herr Fuchs,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Wie schon richtig angemerkt wurde, gibt es im Falle der Verhinderung von pflegenden Angehörigen die "Verhinderungspflege" (VHP).

    Die VHP wird für maximal 28 Tage im Kalenderjahr gewährt und darf dabei 1.510,- Euro nicht überschreiten.
    Im vorliegenden Fall müssten die Betreungskosten (1.200,- Euro) daher eigentlich komplett von der Kasse übernommen werden.
    Ich würde daher nochmal eine Rücksprache mit der Kasse empfehlen.

    Übrigens: Wenn unter 8 Stunden am Tag VHP ebracht wird, wird das Pflegegeld für den Zeitraum der VHP nicht (anteilig) gekürzt.

    VHP kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege sonst ausschließlich durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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