wer bekommt den pflegepauschbetrag

Hallo habe mal eine Frage, war gerade auf der Seite myhandycap/steuertipps gewesen,und dort steht,dass wenn mich bei 70% Schwerbehinderung Merkzeichen G und Pflegestufe 2 jemand pflegt,er 924 ,-steuerlich geltend machen kann.
Nun war ich auch noch auf anderen Seiten für Infos darüber und da ist die Rede erst bei pflegestufe 3 und H als Merkzeichen kommt das in frage.
Was stimmt denn nun weiß jemang genaues darüber.?Wäre für Hinweise sehr dankbar!!

Antworten


  • Guten Abend Chriss,

    ein Link für dich, wenn du es nicht verstehst so melde dich bitte nochmals.

    Der Link dazu;

    http://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/ueberblick_nachteilsausgleiche/steuerfreibetraege.php

    Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn,
    danke das du so schnell geantwortet hast.Da ich nicht erwerbstätig bin und EU Rentner pflegt mich jemand ..gilt dieser Pauschbetrag für den Pflegenden..?Werde aus den Formulierungen nicht ganz schlau auf der Seite...oder muss ich Freibetrag überschreiben..? 🥺 😃
    Vielen Dank!! 😃
  • Hallo Chriss,

    ich kontaktiere einen unserer Fachexperten bezüglich deiner Frage.
    Ich hoff, er kann dir in deinem speziellen Fall weiterhelfen.

    Wünsch dir einen schönen Tag!

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo michaela,danke das du mir geschrieben hast,aber leider hat noch kein Fachexperte sich dazu geäußert.
    viele Grüße christian
  • Hallo Christian,

    ich hab deine Frage nochmal zu unserem Fachexperten geschickt.
    Ich hoff, dass du bald Antwort bekommst.

    Hab einen schönen Tag!
    Viele Grüße von
    Michaela
  • Guten Tag,

    also die Freibeträge sind immer für den Menschen gültig der das Handicap hat und nur dieser kann sich nach meinem Kenntnisstand beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Da Sie EU-Rentner sind kommt das für Sie leider nicht mehr in Frage.
  • Na so liest sich das nicht bei den Nachteilausgleichen,dort steht und Pflegepersonen.Werde demnächst mal posten ob es geht da wir im Wiederspruch das Nachträglich beantragt haben.Das ich mit meiner Pflegeperson zusammen lebe hat nämlich Nachteile für Sie sie hat weniger Geld da sie nicht mehr las allein lebende allein erziehende gilt,und der kleine ist nicht mehr auf der Karte.Lg Erich
  • Hallo und danke für eure bissherigen Antworten..ich meine es auch so rausgelesen zu haben,dass der der auch einen Pflegt einen Pauschalfreibetrag geltend machen kann.
    Denn der Pflegende hat ja auch entbehrungen durch die Pflege und für mich wäre es schon wichtig zu wissen,ob ein Steuerlicher Freibetrag in Frage kommt.
    Die Denfinierung diesbezüglich gehen leider weit auseinander ..!!
    🥺