Valideneinkommen

Im Vorbescheid der IV wird mein Valideneinkommen 40% tiefer als mein letzter Lohn festgesetzt.
Ein Invalideneinkommen wird nicht erwähnt.
Der Invalititätsgrad mit 100% festgelegt.
Der Anspruch wird auf eine ganze Rente festgelegt.

Frage 1: Wirkt sich ein tiefer angesetztes Valideneinkommen negativ auf die Rente oder Pensionskasse aus?
(Ich habe keine Erwerbsausfallversicherung oder private Pensionsvorsorge)

Frage 2. Zwischen Anmeldung bei der IV und Eingliederungsmassnahme (während der 80% vom letzten Einkommen als Taggelder ausbezahlt wurde) lagen 12 Monate.
Ab wann besteht der Rentenanspruch? resp. besteht für diese 12 Monate ein Rentenanspruch?

Antworten

  • Hallo chris,

    ich habe Deine Frage an unsere Fachexperten für den Bereich Soziales weitergeleitet.
    Wir werden Dir schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen.
  • Hallo Chris,

    Zu Frage 1:
    Kann nicht beantwortet werden, da die Pensionskassen über unterschiedliche Reglemente verfügen. Wenden Sie sich deshalb an einen Fachspezialisten von einer Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse).

    Zu Frage 2:
    Der Rentenanspruch entsteht frühestens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geldendmachung des Leistungsanspruches (Artikel 29 IVG Absatz 1 ATSG). Der Anspruch entsteht nicht, solange die versicherte Person ein Taggeld beanspruchen kann (Artikel 22 IVG). Die Rente wird vom Beginn des Monats an ausbezahlt, in dem der Rentenaspruch entsteht.

    Ich grüsse Sie freundlich

    Info IV
    Isabelle Limacher
  • chris791 hat geschrieben:
    Im Vorbescheid der IV wird mein Valideneinkommen 40% tiefer als mein letzter Lohn festgesetzt.
    Ein Invalideneinkommen wird nicht erwähnt.
    Der Invalititätsgrad mit 100% festgelegt.
    Der Anspruch wird auf eine ganze Rente festgelegt.

    Frage 1: Wirkt sich ein tiefer angesetztes Valideneinkommen negativ auf die Rente oder Pensionskasse aus?
    (Ich habe keine Erwerbsausfallversicherung oder private Pensionsvorsorge)

    Frage 2. Zwischen Anmeldung bei der IV und Eingliederungsmassnahme (während der 80% vom letzten Einkommen als Taggelder ausbezahlt wurde) lagen 12 Monate.
    Ab wann besteht der Rentenanspruch? resp. besteht für diese 12 Monate ein Rentenanspruch?


    Ein Valideneinkommen dürfte das Einkommen gemeint sein, das vom Handicapierten ohne Behinderung hätte erzielt werden können. Dieses wird von der IV gerne tiefer bis massiv tiefer angesetzt. Das kommt von daher, dass die IV Rente eine fixe Obergrenze hat.
    Bei Deinem Fall müsste man wissen, was vorher verdient wurde und wie hoch das Valideneinkommen gesetzt worden ist. (Kann per PN an mich geschehen.)

    Bei einem Invaliditätsgrad von 100% gibt es folglich auch kein Invalideneinkommen. Das Invalideneinkommen wäre der Betrag, den der Handicapierte noch erarbeiten könnte.
    Es muss auch erwähnt werden, dass bei einer Einstufung zu 100% es Dir nicht mehr erlaubt ist, irgendwelchen bezahlten oder auch bestimmten nichtbezahlten Tätigkeiten nachgehen zu dürfen!
    Witzigerweise kriegst bei einer Einstufung auf 70% Invalidität die gleiche Rente und darfst noch 30% dazuverdienen.

    Betreffend BVG/Pensionskasse. Wenn Du gearbeitet hattest, wurden sicher irgendwo BVG Gelder einbezahlt, die müssten eigentlich deine Rente noch aufstocken, da mit der IV Rente alleine kommst finanziell niemaals durch.

    Hier ist ein guter Artikel darüber.