Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII. Ist dazu erst Ablehnungsbescheid über G

Da der Anspruch auf Grundsicherung nur bis zu einer Vermögensgrenze von 100.000 besteht, wollte ich wisssen, ob für die Beantragung auf Hilfe zum Lebensunterhalt erst Ablehnungsbescheid über Grundsicherung notwendig ist? Oder ob man direkt den Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt stellen kann?

Vielen Dank im Voraus.

Antworten

  • Hallo imax,

    ich habe Deine Frage an unsere Fachexperten für den Bereich Soziales weitergeleitet.
    Wir werden Dir schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen.
  • Soweit mir bekannt ist ja.
  • Weidenoberpfalz hat geschrieben:
    Soweit mir bekannt ist ja.



    Also, ist eine Beantragung ohne Ablehnungsbescheid nicht möglich?
  • Hallo imax,

    Sehe ich auch so, daß erst Grundsicherung abgelehnt sein muß.
    Als ich 2004 einen Antrag gestellt habe hieß es Grundsicherung sei vorwiegend für über 65 sowie schwerstbehinderte ab 18 mit totaler Erwerbsunfähigkeit.

    LG

    Surfer
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