Verhinderungspflege
Hallo....
vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen....
Ich möchte Verhinderungspflege beantragen und ein Guter Freund übernimmt die Pflege..nun hat er mich gefragt ob es Steuerliche Nachteile gibt, oder ob dieses Verhinderungspflegegeld angerechnet wird (er ist unterhaltspflichtig für ein Kind.
Trauriger weise kann mir weder das Finazamt noch das Jugendamt daszu eine 100%tige Auskunft geben....
Weiß jemand von euch wie das so abläuft?
Muss er dies bei der Steuererklärung angeben oder nicht?
Die Frau von der Krankenkasse hatte mir geschrieben das Sie die Daten an keiner Stelle weiter geben.
Mein Freund hat natürlich Angst irgendwelche Nachteile dadurch zu haben.
Vielen dank für eure Hilfe im vorraus.
gruß hoschi
vieleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen....
Ich möchte Verhinderungspflege beantragen und ein Guter Freund übernimmt die Pflege..nun hat er mich gefragt ob es Steuerliche Nachteile gibt, oder ob dieses Verhinderungspflegegeld angerechnet wird (er ist unterhaltspflichtig für ein Kind.
Trauriger weise kann mir weder das Finazamt noch das Jugendamt daszu eine 100%tige Auskunft geben....
Weiß jemand von euch wie das so abläuft?
Muss er dies bei der Steuererklärung angeben oder nicht?
Die Frau von der Krankenkasse hatte mir geschrieben das Sie die Daten an keiner Stelle weiter geben.
Mein Freund hat natürlich Angst irgendwelche Nachteile dadurch zu haben.
Vielen dank für eure Hilfe im vorraus.
gruß hoschi
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Antworten
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Also die Personen die bis jetzt die Verhinderungspflege bei mir gemacht haben haben das nicht angegeben hat auch nie jemand nach gefragt.Das Monatliche Pflegegeld muss ja auch nicht angegeben werden da es als Aufwandsentschädigung gilt.Muss auch sagen das man bei der AOK Rheinland Hamburg das erst vorstrecken muss,danach beantragen,das hat auch seine Vorteile.LG Erich
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wie meinst du das mit den Vorteil?
Gruß
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Hallo,
wir standen vor der gleichen Frage und haben uns an verschiedenen Stellen informiert.
Die Verhinderungspflege ist nicht steuerpflichtig und muss daher in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Pflegegeld übrigens auch nicht.
Voraussetzung ist, dass der Verwandtschaftsgrad ab II. Grades ist, da man davon ausgeht, dass engere Verwandte den "Job" unentgeltlich übernehmen, wenn die eigentliche Pflegeperson verhindert ist.
Dein Freund ist ja nicht mit Dir verwandt, von daher dürfte das kein Problem sein.
Die Person darf allerdings nur einen derartigen "Freundschaftsdienst" übernehmen; also nicht bei mehreren Personen.
Die Verhinderungspflege wird für max. 28 Tage im Jahr gezahlt.
freundliche Grüße
das Dornröschen
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Perfekt
beschrieben,bin halt nicht so bewandert im schriftlich erklären.LG Erich
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