Pflegestufe abgelehnt bei einem Parkinsonerkrankten Rentner!

Hallo,

mein Vater 74 Jahre alt hat Parkinson, Endogene Depressionen,Rheuma und eine Herzerkrankung. Meine Mutter 74 Jahre selbst ein Pflegefall (Herz, Astma, Rücken und Gelenke, Zucker,.......,.... ) hat ihn gepflegt.

Ich wohne nicht bei meinen Eltern bin auch selbst Behindert, lebe 2 Orte weiter.

Vor 5 Wochen haben wir (5 Kinder) beschlossen das Mutter endlich einen Antrag auf Pflegestufe für sich und Papa stellt. Ich habe den Antrag persönlich bei der Kasse abgegeben.

Nun braucht Mutter eine Hüfte die sie Übermorgen bekommt. Vater haben wir in ein Pflegehein(Kurzzeitpflege) getan, damit er nicht alleine zuhause ist. Er könnte stürzen, das Haus anzünden.

Wenn es zeitlich ging habe ich meiner Mutter geholfen.

Da ich aber selbst eine Arbeit suche, kann ich nicht täglich zu ihnen fahren. Auch bin ich damit überfordert beide zu pflegen.

Der Gutachter meinte wohl mein Vater könne sich selber Pflegen obwohl er 10 km gegen den wind duftet. Treppe kann er ja auch noch laufen. Er ist Inkontinent, sabert, hat einen unsicheren Gang.

Meine Mutter die selbst nicht laufen kann ist mit sich überfordert. Ihre Körperpflege, ist auch nicht so toll.

Fremde Hilfe wollten beide keine haben, es geht aber nicht mehr so weiter. Das Haus ist nicht Behindertengerecht.

Zumal mein großer Bruder (49 Jahre) auch noch Autist, mit den beiden in einem alten Haus lebt. Gut das er in einer Behindertenwerkstadt arbeitet. Spannungen zwischen den 3en sind normal.

Was muß ich in den wiederspruch schreiben, damit wir Geld bekommen?

Es tut mir in der Sele weh, wenn ich meine Eltern in diesem zustand sehe.

Danke

Gastone

Antworten

  • Hallo Gastone,

    warst Du dabei als der MDK bei Deinen Eltern war? Manchmal liegt es an der ungenügenden Vorbereitung oder daran das der Betroffene alleine mit dem MDK war und nur erzählt was er kann und nicht was er nicht kann. Leider versucht nicht jeder Gutachter zwischen den Zeilen zu lesen und bekommt so schon mal ein falsches Bild.

    Du solltest auf jeden Fall widersprechen. Es ist egal ob Du eine Begründung rein schreibst, Hauptsache Du gewinnst Zeit, Dir genau zu überlegen was im Widerspruch stehen soll.

    Das Dein Vater jetzt in einem Pflegeheim ist und Deine Mutter in ein Krankenhaus kommt kannst Du positiv nutzen. Wenn Deine Eltern so sehr von Hilfe und Assistenz abhängig sind wie Du schreibst, wird das Pflegepersonal es genauso sehen und Dich bei Deinem Widerspruch unterstützen.

    Aber egal ob der nächste Gutachter ins Pflegeheim und Krankenhaus oder zu Deinen Eltern nach Hause kommt, man muß sich gut vorbereiten. Man muß wissen welche Details der Gutachter wissen muß um sich für und nicht gegen eine Pflegestufe zu entscheiden. Zu den Tätigkeiten die anerkannt werden gehört Beispielsweise alles was mit der Selbstversorgung (Grundpflege) zu tun tun hat. Hierbei ist es egal das Deine Eltern sich alleine versorgen können wenn keine Pflegeperson erreichbar ist. Das könnte als nicht Pflegebedürftig mißverstanden werden. Einem Gutachter sollte man über alles berichten, bei dem der Pflegebedürftige Hilfe oder Unterstüzung braucht und auch darüber, daß alles schief geht, wenn der Bertoffene seine Pflege sselber übernimmt.

    Zur guten Vorbereitung gehört auch eine Pflegedokumentation, auch Pflegetagebuch genannt. Ich habe vor einiger Zeit ein Pflegetagebuch in Form einer Tabelle entworfen, das Du in der Info runter laden kannst. Habe es neulich etwas überabeitet. Die aktuelle Version habe ich hier unten eingefügt. Ideal wäre es, wenn man mindestens an drei aufeinander folgenden Tagen den Betroffenen einen ganzen Tag lang pflegt und alle Tätigkeiten und Hilfestellungen dokumentiert. Dazu gehört nicht nur Hilfestellung und Assistenz, sondern auch die Betreuung einer Tätigkeit. Wenn es mehr als drei Tage werden ist das noch besser.

    Liebe Grüße
    Karin
  • Danke Karin,
    werde es gleich runterladen auf mein Stick.

    Mutter ist nun in der Klinik, morgen ist die OP. Muß mich ausruhen, bin fix und fertig.

    Das Arbeitsamt macht mir mal wieder ärger.

    Gruß

    Gastone


  • Hallo Gaston!

    Karin hat es wunderbar erklärt und doch gibt es keine Garantie für den erhalt der Pflegestufe.
    Ich selbst habe Pflegestufe 1 nach einmal Ablehnen.
    Doch mein Mann der 9 Jahre älter ist als ich und noch mehr Hilfe benötigt wurde zwei mal die Pflegestufe abgelehnt trotz Tagebuch und Bettlägrigkeit.
    Wir können unseren Alltag nur durch Familienzusammenhalt und viel Glück bewerkstelligen.
    Einen erneuten Antrag stellen wir nicht mehr da es zu entwürdigend ist für uns alle und auch die Kraft brauchen wir an anderer Stelle.
    Ich wünsche Dir diese Kraft und viel Glück und Ausdauer.
    LG
    SENDRINE 😢
  • Hallo Gastone

    Du hast schon super Antworten bekommen von den Usern. Zur Sicherheit habe ich deine Frage doch noch an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Ich hoffe, deine Mutter hat die OP gut überstanden!

    Liebe Grüsse
  • Guten Tag,

    also wichtig ist das der Widerspruch begründet wird, denn ein unbegründeter Widerspruch kann ohne detaillierte Prüfung abgelehnt werden. Also genau auflisten welche Punkte man nicht berücksichtigt sieht.

    So sollte das aussehen:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    gegen den Bescheid vom ... Aktenzeichen ... lege ich hiermit form- und fristgerecht Widerspruch ein. Ich bitte zur näheren Begründung mir das erstellte Gutachten zu übersenden.

    Dann das Pflegegutachten angucken und einmal sehen wo es unerklärliche Abweichungen gibt und diese dann anführen und auf eine Nachbegutachtung bestehen. Wichtig ab sofort alle Tätigkeiten die Anfallen dokumentieren mit Datum Uhrzeit und Zeitaufwand. Alle Briefe ab sofort immer per Einschreiben mit Rückschein zur Pflegekasse schicken, da man sonst später keinen gerichtsverwertbahren Beweis hat.
Diese Diskussion wurde geschlossen.