kostenübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,



aufgrund Ihrer Internetpräsenz wende ich mich heute an Sie in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können, für meine Sorgen bzw. meine Probleme die richtige Lösung zu finden.



Mein Sohn Christian, er ist 11 Jahre alt, wird am Dienstag, 16.08.2011, aufgrund der vorliegenden juvenilen Hüftnekrose (Durchblutungsstörung im Hüftkopf) in der Asklepios Klinik in Sankt Augustin operiert. Hier wird ihm der linke Hüftkopf durchbohrt/angebohrt, damit durch diese Reizbohrung die normale Durchblutung wieder gewährleistet wird. Letztendlich wird sich der Hüftkopf, welcher ohne diesen Eingriff weiter komplett zerfallen würde, wieder regenerieren. Dazu ist es im Anschluss notwendig, dass Christian mindestens 6 Wochen an Krücken geht und das Bein wegen der Instabilität - und um einen Oberschenkelhalsbruch oder ähnliches zu verhindern - nicht belasten darf. Diese Situation an sich ist schon sehr belastend für uns alle, besonders für meinen 11jährigen Sohn Christian. Er wird aller Voraussicht nach den Rest der Woche in der Kinderklinik verbringen. Hier wird er erlernen, sicher auf Krücken zu gehen und sich - soweit möglich - fortzubewegen.



Im Anschluss möchte er schnellstmöglich wieder in die Schule gehen bzw. am Schulleben teilnehmen, in diesem Fall ab dem folgenden Montag, 22.08.2011 (er ist ja nicht am Kopf erkrankt, sondern hat „nur“ eine Gehbehinderung). Und nun beginnt das Dilemma. Christian bewältigt normalerweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bus und Bahn - den Weg zur Schule, nachdem er über einen Kilometer von zuhause aus an den Bahnhof bzw. die Bushaltestelle in Bad Hönningen gegangen ist. Im Anschluss benutzt er Bus oder Bahn bis zum Bahnhof in Linz/Rhein. Von dort aus geht er ca. 600 m bergauf, um in das Martinus Gymnasium Linz zu gelangen, wo er seit einer Woche die 6. Klasse besucht.



In der kommenden (körperlich eingeschränkten) Situation ist es ihm leider nicht möglich, die anfängliche Strecke von zuhause bis zu den öffentlichen Verkehrsmitteln auf Krücken (und mit seinem zwischen 6 und 8 kg schweren Schulranzen) zurückzulegen. Weiterhin wäre es ein sehr großes Risiko für Christian, mit diesen öffentlichen - total überfüllten Verkehrsmitteln - bis zum Bahnhof in Linz zu gelangen. Dann müsste er noch mit den Krücken die Strecke bergauf bewältigen, bis er - dann völlig erschöpft - an der Schule ankommt. Jetzt folgen im Regelfall 6 Unterrichtsstunden, bis sich die ganze Tortur andersrum wiederholt. Dieses Risiko kann und will ich nicht eingehen. Sollte hier etwas passieren, was zur Folge hätte, dass Christian sein ganzes Leben eine eingeschränkte Gehfähigkeit hat, würde ich mir dieses nie verzeihen. Gerne würden mein Mann und ich die Fahrten zur Schule und zurück bewältigen, aber aufgrund der Tatsache, dass ich am 04.04.2011 - nach einem ¾ Jahr Stellensuche - eine neue Anstellung in Waldbreitbach gefunden habe, wo meine Arbeitszeit von morgens 7 Uhr bis nachmittags zwischen 14 und 16 Uhr geht, und mein Mann im wöchentlichen Schichtdienst in Königswinter beschäftigt ist, können wir den regelmäßigen Transport zur Schule nicht gewährleisten. Auch in unserer persönlichen Umgebung haben wir bereits nachgefragt, dort kann aber auch niemand die regelmäßige Übernahme der Fahrten zur Schule gewährleisten, da unser Umfeld genau wie wir im Arbeitsleben steht. Um die Fahrten zur Schule und zurück zu gewährleisten, habe ich mich am Montag, 08.08.2011, an unsere Krankenkasse, die IKK Südwest, gewandt, wo mir klar gesagt wurde, dass nicht die Krankenkasse, sondern die Kreisverwaltung für den Schülertransport verantwortlich sei. Daraufhin habe ich mich an die Kreisverwaltung Neuwied, Abteilung Schülerbeförderung, gewandt, wo mir eindeutig zu verstehen gegeben wurde, dass hier niemand dafür zuständig ist, sondern die Krankenkasse hier die Zuständigkeit besitzt. So wurde ich immer weiter die ganze restliche Woche von Krankenkasse zur Kreisverwaltung Neuwied und wieder zurück verwiesen. Ich komme mir nur noch wie ein hilfloser Pingpongball vor. Keiner will eine Entscheidung treffen, wie mein Sohn dann (mit seiner körperlichen zeitlich begrenzten Einschränkung) zur Schule und wieder nach Hause gelangt. Niemand ist hierfür zuständig. Am vergangenen Freitag, 12.08.2011, habe ich mich aus lauter Verzweiflung an das Ministerium in Mainz und an die ADD in Koblenz und Mainz gewandt. Dort hat mir auch niemand wirklich weitergeholfen, ich wurde nur von einer zur anderen Stelle verwiesen (überall war bzw. füllte sich niemand für diese Situation zuständig) bzw. wurde mir von einem Mitarbeiter sogar vorgeschlagen, wir müssten die Fahrten von uns zu Hause (Waldbreitbacher Straße 70 in Bad Hönningen) bis zur Bushaltestelle organisieren (da von uns niemand die Fahrten übernehmen könnte, dann eben mit einem Taxi, dass wäre ja dann nicht so teuer, wie der ganze Weg bis zur Schule), dann würde Christian mit seinen Krücken in den total überfüllten Bus einsteigen, sich auf den vorher reservierten Sitzplatz setzen und so bis zum Bahnhof in Linz gelangen. Wie er von dort aus weiter bis in die Schule gelangt, wurde nicht mehr besprochen, da ich die größten, begründete Bedenken äußerte, wie dies in der Realität verwirklicht werden soll, ohne dass jemand meinem Sohn (und sei es nur aus Versehen) gegen die Krücken tritt, er dann das Gleichgewicht verliert und auf sein instabiles Bein tritt. Hier kann es dann im schlimmsten Fall zu einem Oberschenkelhalsbruch kommen und wieder im schlimmsten Fall hat er ein Leben lang mit den Folgen dieses Vorfalles zu kämpfen. Als ich diese Bedenken geäußert habe, und den Sachbearbeiter anschließend gefragt habe, ob er mit dieser Schuld dann eventuell leben könne, nur weil hier niemand zuständig ist , vielleicht Geld eingespart werden soll oder kein Mensch sich mit so einer Situation auseinandersetzen und eine Lösung finden bzw. Entscheidungen treffen will, konnte oder wollte er mir keine Antwort mehr geben. Und am Ende hieß es dann wieder, wie in den meisten Fällen, Ihre Kreisverwaltung (Neuwied) ist dafür zuständig und muss sich darum kümmern. Wenden Sie sich dort hin. Da ich aber im Vorfeld zweimal bei der Kreisverwaltung mehr als deutlich erfahren habe, dass hier niemand für den Schülertransport in solchen Fällen zuständig ist, wende ich mich nun hilfesuchend an Sie. Nicht zuletzt habe ich bei allen Stellen, wo ich um Hilfe gebeten, fast schon gebettelt, habe, erwähnt, dass in Deutschland Schulpflicht besteht, welcher Christian auch in seiner dann bestehenden Situation nachkommen wird. Er geht sehr gerne zur Schule und hat auch Spaß am Lernen.



Ich bin mir sicher, dass Sie mir in dieser Situation weiterhelfen werden. Nicht zuletzt möchte ich auch erwähnen, dass ich mir sehr viele Sorgen und Gedanken um die Krankheit und die damit bevorstehende Operation meines Sohnes mache und darüber hinaus noch die Sorgen, Nöte und Ängste habe, wie es danach weitergehen soll. Ich selbst leide sehr unter der Situation, was sich zum Einen auf meinen Sohn überträgt, der wie ich weiß schon genug Angst vor der Operation hat und nun diese Sorge um seine unmittelbare schulische Zukunft miterlebt und mit durchlebt, zum Anderen auf meine tägliche Arbeit überträgt, da sich meine Gedanken ständig um diese ungewisse Zukunft meines Sohnes drehen. Ich bin mir sicher, dass Sie mir in dieser Situation mit der richtigen Lösung weiterhelfen werden, nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, das Deutschland ein sozialer Staat ist, wo man sich auch für seine Bürger einsetzt.



Leider ist die verbleibende Zeit bis zur Operation und anschließenden Notlage nicht mehr sehr lange, aber ich war die ganze letzte Woche der festen Überzeugung, dass mir irgendjemand von den Ämtern helfen konnte. Leider wurde ich eines Besseren belehrt.

Da die Operation bereits am Dienstag stattfindet, ist hier eine gewisse Eile bezüglich einer Entscheidung geboten. Ich bitte Sie, mir schnellstmöglich eine Lösung zu benennen, damit mein Sohn und ich wenigstens von einer Sorge befreit werden und die schulische Zukunft in der Zeit der körperlichen Einschränkung meines Sohnes gesichert ist.



Vielen Dank für Ihre rasche Hilfe von einer Mutter, die wirklich sehr verzweifelt ist und nicht mehr wirklich an eine Lösung dieses Problems glaubt.

Mit verzweifelten, sorgenvollen Grüßen
Thianus

Antworten

  • Hallo Thianus,

    über die Kostenübernahme kann ich leider nichts sagen. Aber wer dein schreiben liest weiß das du Ihn liebst.

    Bekommt dein Sohn nach der OP keine Reha oder Kur, es ist nicht so einfach nach einer Hüft OP laufen zu lernen. Er braucht ja auch krankengymnastik und lernt dann auch was er tun darf und was nicht. Es ist ein anderes Leben was auch schön ist wieder laufen zu können.

    Habe selbst (44 Jahre) vor einem Jahr ein Hüft Tap bekommen, ohne Reha danach würde es mir heute nicht so gut gehen.

    Kann deine angst wegen der OP verstehen, doch er wird es dir später danken.

    Wünsche deinem Sohn alles Gute bei der OP und Gesundheit, Dir Gesundheit und die Kraft immer für Ihn da zu sein.

    Gott schütze Euch

    Gastone 😃


    Meine Mama 74 Jahre Herzkrank bekommt übermorgen eine Hüfte, auch ich habe angst um sie. 😃
  • Hallo Thianus,

    vielen Dank, dass du uns so ausführlich über deinen Sohn und seine bzw eure Situation geschrieben hast. Ich wünsche deinem Sohn alles Gute für die Operation. Es scheint ein sehr willensstarker Junge zu sein.

    Was deine Frage betrifft, so leite ich sie an einen unserer Fachexperten weiter. Ich hoffe, er kann dir Auskunft geben, wie ihr die Situation am besten lösen könnt.

    Ich schick euch ganz viele liebe Grüße und wünsch euch das Allerbeste
    Michaela
  • Guten Tag,

    dazu muß kann man folgendes des sagen:

    die Bayerische Verordnung über die Schülerbeförderung sagt folgendes aus:

    § 2 Abs. 3

    2) 1 Die Beförderungspflicht besteht, soweit

    1.der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 mit 4 länger als zwei Kilometer, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulwegs auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder

    2.eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert.

    2 Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.


    Das heißt in Ihrem Fall sofern keine dauernde Behinderung besteht (Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest etc.) sind die Schulbeförderungskosten von der Kreisverwaltungsbehörde nicht zu übernehmen.

    Hier sehe ich dann eine Leistungsveranlassung noch eher bei der Krankenkasse. Ob eine Leistungspflicht besteht kann ich Ihnen leider nicht sagen.

    Die andere Möglichkeit wäre das Sie ihren Sohn für die Dauer vom Unterricht befreien lassen und bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe bzw. die Kostenerstattung dafür zu beantragen. Denn Sie können ja die Betreuung aufgrund Ihrer Arbeit nicht sicherstellen.

    Wichtig ist aber, dass Sie die mit der Krankenkasse vor Abschluß etwaiger Verträge oder Auftragserteilungen klären (Antragstellung immer vor Maßnahmebeginn).
  • Hallo,
    leider kenn ich mich da auch nicht so gut aus, aber vielleicht gint es ja hier Hilfe: http://www.mobil-mit-behinderung.de/content/pages/3860.htm Der Verein ist sehr gut vernetzt und informiert in allen die Mobilität betreffenden Fragen.
    Eins kann ich definitiv sagen: Die Leistungen der Krankenkasse sehen in dem Fall keine Kostenübernahme vor, weil es sich hierbei um Kosten der Teilhabe handelt.
    LG
  • Hallo Leute,

    Cavus hat Recht und auch das Was Weiden - Oberpflatz mit dem kostenfreien Schulweg und der Teilhabe sagt stimmt.
    Zuständig wäre dann die Eingliederungshilfe, die in der Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilftrager liegt.
    Das sind die Bezirke der Heimatregion.
    Sollte sich rausstellen daß das dauerhaft (Fachärztliches Gutachten und Behi- Ausweis beim Versorgungsamt) so bleibt habt ihr ein Anrecht auf die Hilfen, die in der Regel nicht zurückgezahlt werden müssen, da die EK und Vermögensgrenzen höher sind als bei ALG 2.

    LG

    Surfer
  • Hallo Thianus,

    ich kenne es bei Kinder mit Hüftkopfnekrose so, daß diese Kinder auf Grund der langen Genesungszeit und des hohen Verletzungsrisikos auf Krücken, für ihre Mobilität einen Rollstuhl bekommen und auch für Jahr begrenzt einen Schwerbehindertenausweis beantragen können. Ein längerer Krankenhausaufenthalt von sechs Wochen ist eigenlich unüblich. Mit einem kindgerechten Aktivrollstuhl könnte Dein Sohn viel besser und vor allen deutlich sicherer weite Wege zurück legen und in Begleitung Bus und Bahn benutzen. Außerdem wäre durch einen Rollstuhl die Gefahr von Mitschülern in der Schule angerempelt und auf das kranke Bein zu treten längst nicht so große wie mit Krücken. Sollte seine vorübergehende Behinderung die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zulassen, wäre es auch möglich das ihm einen Transportdienst für den Schulweg gestellt wird.

    Vor gut einem Jahr war hier im Forum eine Mutter aktiv, deren Sohn im gleichen Alter ist und auch an Hüftkopfnekrose erkrankte. Ich werde versuchen diese Mutter zu kontaktieren. Ich bin sicher das sie viele Deiner Fragen beantworten kann.

    Liebe Grüße
    Karin


  • Hallo!
    Ist es nicht möglich den jungen Mann übers Internet am Schulgeschehen teilhaben zu laßen?

    Vieleicht würde ein Gespräch mit Schulleiter und evtl. Klasslehrer und Klassenkameraden eine solidarität schafen und eine Hilfe entstehen.

    Wünsche viel Glück und alles Gute für die Zukunft!
    LG
    SENDRINE 😺