Hi, ich bin neu hier. Hat jemand Erfahrung zwecks Genehmigung seitens der Krankenkasse eines Schwenk

Ich habe bei der AOK einen Antrag auf einen dringend benötigten Schwenkhubsitz für ein Kfz. gestellt (bin 100% schwerbeh., Pflegestufe 2, Kennzeichen "H" und "GaG"). Dieser Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung: Die AOK sei dafür nicht zuständig.

Antworten

  • Hallo S9000,

    schön das Du uns gefunden hast. Es ist richtig, die Krankenkasse ist für Dein Auto nicht zuständig. Da aber Dein Auto für Deine soziale Integration unverzichtbar scheint, wäre es bestimmt hilfreicher für den Schwenksitz beim Integrationsamt einen Antrag zu stellen. Übrigens, wenn bei mir mal ein Hilfsmittel sehr teuer ist und dem Kostenträger die Unkosten zu hoch sind, schlage ich gerne auch die Anschaffung eines gebrauchten Hilfsmittels vor. Bei der Hilfsmittelbörse bieten nicht nur private Verkäufer, sondern auch Sanitätshäuser Hilfsmittel ihre günstig an.

    Gruß Karin
  • sali s9000,sali karin
    den tipp mit der hilfsmittelbörse ist ausgezeichnet.es muss ja nicht immer das neueste sein,und wenn dann bei der hb nichts vorhanden ist und man es wirklich braucht bekommt man auch ein neues hilfsmittel (kann da aber nur aus ch erfahrung sprechen).als ich seinerzeit einen rolli brauchte und bei der hb nichts an lager war,bekam ich einen neuen rolli ohne wenn und aber.
  • Hallo 59000,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Es ist richtig, dass die Krankenkasse nicht für Deine Mobilität zuständig ist, sofern es Dein Auto betrifft.

    Wie Karin schon richtig angemerkt hat, wären mögliche Kostenträger das Integrations- bzw. Arbeitsamt, sofern Du das Auto für die Arbeit bzw. den Weg zur Arbeit und zurück benötigst.

    Wenn dies nicht der Fall ist, wäre der einzig verbleibende Kostenträger der überörtliche Sozialhilfeträger.

    Grundsätzlich ist es aber leider so, dass bei Erwachsenen ein eigenes Auto bzw. dessen Nutzung als "Luxus" angesehen wird, wenn man es nicht zum Arbeiten (s.o.) braucht.

    Für alltäglich Erledigungen wird dann auf Fahrdienste verwiesen, wenn man den ÖPNV nicht nutzen kann.

    Siehe hierzu auch in unserem Info-Bereich:
    http://www.myhandicap.de/fahrkosten-erstattung-behinderung.html

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

  • rolligruen hat geschrieben:
    sali s9000,sali karin
    den tipp mit der hilfsmittelbörse ist ausgezeichnet.es muss ja nicht immer das neueste sein,und wenn dann bei der hb nichts vorhanden ist und man es wirklich braucht bekommt man auch ein neues hilfsmittel (kann da aber nur aus ch erfahrung sprechen).als ich seinerzeit einen rolli brauchte und bei der hb nichts an lager war,bekam ich einen neuen rolli ohne wenn und aber.


    Hoi rolligruen,

    in Deutschland zahlen Krankenkassen nur Hilfsmittel aus dem Hilfsmittelkatalog und die Finanzierung läuft grundsätzlich nur über Sanitätshäuser mit Krankenkassenzulassung. Bei Rollstühlen muß man mit einem gebrauchten Rolli vorlieb nehmen, sofern im Hilfsmittelpool der Krankenkassen ein geeigneter Rolli vorhanden ist. Nur wenn kein geeigneter gebrauchter Rolli verfügbar ist, wird ein neuer Rolli genehmigt.

    Die Hilfsmittelbörse ist kein Sanitätshaus sondern ein privates Portal zum Kauf und Verkauf von Hilfsmitteln. Einige Sanitätshäuser kaufen und verkaufen neben ihrer Tätigkeit für die Krankenkassen, auch gebrauchte Hilfsmittel von Privatanbietern und verkaufen sie dann weiter. Wenn ein Sanitätshaus ein gebrauchtes Hilfsmittel anbietet das in das Budge der Krankenkasse paßt, wird schon mal eine Ausnahme gemacht. Bei mir war das einmal so, als ich so etwas ähnliches wie den Swisstrac brauchte. Der Neupreis lag über dem was Krankenkasse dafür bezahlen. Deshalb machte ich meiner Krankenkasse das Angebot auch mit einem gebrauchten Rollizug zufrieden zu sein. Meine Krankenkasse hatte damals mitgespielt, weil der Anbieter eine Krankenkassenzulassung für meine Krankenkasse hatte.

    Liebe Grüße
    Karin
  • 😃 Vielen Dank für eure schnelle und aussagekräftige Antwort. Da ich ein kleines, altes Haus besitze, bin ich trotz ca. 50.000 Euro Schulden ( beh.ger. Umbau ) nicht mittellos und demnach nicht bedürftig. Vielleicht kennt einer von Euch jemanden, der einen Schwenkhubsitz für den Beifahrer ( Turny 480 od.390 Hubhöhe ) im Keller hat. Bei der Hilfsmittelbörse war ich schon-ohne Erfolg. Bei der Gelegenheit, ich hätte einen Citroen Jumpy, kurzer Radstand, 20.000 km, und einen Wohnwagen, mit Rollstuhl befahrbar ( siehe auch mobile.de/Preis: 5900.-), abzugeben.

    Gruß und Kuß

    S 9 0 0 0

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