Patientenverfügung

@ MyHandicap-Team,
gibt es in diesem Forum die Möglichkeit, meine Patientenverfügung kostenlos von einem Experten auf Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen?

freundliche Grüße

Antworten

  • Hallo Dornroeschen,

    ich werde das nach dem Wochenende gern abklären 😀

    Melde mich dann wieder bei Dir. Vielen Dank für Deine Geduld!
  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 7. Jun 2024
    ... nach oben schieb ...

    (nur, damit ich nicht in Vergessenheit gerate)
  • ... nochmal nach oben schieb ...


    Menno, sind doch nur ein paar Sätze zum durchlesen.

    🥺
  • Liebes Dornroeschen,

    bitte entschuldige, dass es etwas gedauert hat!

    Du bist übrigens nicht in Vergessenheit geraten gewesen. Ich hatte nur alle Möglichkeiten bei uns prüfen wollen, bevor ich Dir antworte.

    Das war so vielleicht nicht die ideale Variante und ich hätte Dir zwischendurch eine Nachricht geben sollen. Werde ich zukünftig anders machen 😉

    Okay, nun zu Deinem Anliegen:
    Gerne kannst Du uns die Patientenverfügung zukommen lassen. Vielleicht magst Du sie auch (natürlich ohne persönliche Angaben) mit der Community teilen. So erhältst Du in jedem Fall eine Rückmeldung und ggf. auch Erfahrungen von anderen.

    Aufgrund der Urlaubszeit haben wir momentan leider keine andere Möglichkeit zur Prüfung Deiner Patientenverfügung und müssen hier auf die Kompetenz unserer Community bauen.

    Ich bedauere sehr, Dir keine andere Auskunft geben zu können, hoffe aber auf Dein Verständnis.
  • Patientenverfügung

    Ich, (Name, geb. Name)
    geb. am ... in ...
    wohnhaft (Adresse)

    verfüge schon jetzt für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, gegenüber meinen Ärzten, dem Alten- oder Pflegeheim, in dem ich im entscheidenden Zeitpunkt ggf. wohne, sowie gegenüber jedem, der sonst Entscheidungen über meine Person zu treffen hat, folgendes:

    Ich wünsche einen menschenwürdigen Tod und bitte meine Ärzte, Angehörigen und Pfleger, mir dabei beizustehen. Wenn zwei Fachärzte unabhängig voneinander bestätigt haben und keine abweichenden ärztlichen Prognosen eines behandelnden Arztes vorliegen,

    • dass ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbar Sterbeprozess befinde,
    • dass ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist,
    • dass in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsicht zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist, wünsche ich keine weiteren intensiv-medizinischen Maßnahmen, die mein Leben verlängern oder aufrechterhalten.

    Ich wünsche:
    • keine Gabe lebenserhaltender Medikamente.

    • dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. weiter aufrechterhalten
    wird. Ich wünsche jedoch, dass Medikamente zur Linderung der Luftnot gegeben werden und zwar auch dann, wenn diese Medikamente meine Lebenszeit verkürzen.

    • keine künstliche Ernährung durchgeführt bzw. aufrechterhalten wird. Ich wünsche in jedem Fall eine fachgerechte Pflege der Mund- und Schleimhäute sowie eine menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung und Körperpflege. Insbesondere verlange ich, dass mir bei Schmerzen, Erstickungsängsten und Atemnot, Übelkeit, Angst sowie anderen qualvollen Zuständen und belastenden Symptomen Medikamente verabreicht werden, die mich von Schmerzen und größeren Belastungen befreien, selbst wenn dadurch mein Tod voraussichtlich früher eintreten wird. Ich gebe diese Erklärung nach sorgfältiger Überlegung und in der vollen Verantwortung für mich selbst ab. Für den Fall, dass ich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sein werde, über meine persönlichen Belange zu entscheiden, soll diese Erklärung als Bekundung meines ausdrücklichen Willens gelten. Sollte ein Arzt oder eine Ärztin oder das Behandlungsteam nicht bereit sein, meinen in dieser Patientenverfügung geäußerten Willen zu befolgen, erwarte ich, dass für eine anderweitige medizinische und / oder pflegerische Behandlung gesorgt wird. Diese Verfügung bitte ich, meinen behandelnden Ärzten zugänglich zu machen. Zu Maßnahmen, die dieser Verfügung widersprechen, verweigere ich ausdrücklich meine Zustimmung. Wenn für mich ein Betreuer bestellt wird, soll diese Verfügung auch für ihn gelten, d. h., dass er die hier festgelegten Verfügungen zu beachten hat. Ich erwarte, dass mein Betreuer / meine Betreuerin meine Behandlung so organisiert, dass meinem in dieser Verfügung niedergelegten Willen entsprochen wird. Mein behandelnder Arzt ist berechtigt, folgenden Personen Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu geben und ist insoweit von der Schweigepflicht entbunden.

    Name: (Ehemann)
    Anschrift:
    sowie unseren Söhnen (Namen).

    Noch intakte Organe gebe ich hiermit zur Organspende frei. Den Organspenderausweis finden Sie bei meinem Personalausweis.

    Nach meinem Tod möchte ich eingeäschert werden.


    Diese Erklärung wurde von mir unterschrieben.

    Datum, Unterschrift:
    (Datum sollte 1x jährlich aktualisiert werden)

    Im Folgenden bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich den Inhalt meiner Patientenverfügung überprüft habe und sich mein Wille nicht verändert hat:

    Datum, Unterschrift:

    .....
    Wäre das so rechtlich ausreichend?

    Meine Frage richtet sich auch dahingehend, ob eine notarielle Beglaubigung nötig ist.


    freundliche Grüße

  • Hallo Dornröschen,

    leider kann ich Dir auch nichts zu Deiner Patientenverfügung und dieser Problematik sagen.

    Ich befürchte, dass die Ankündigung von Justin
    "So erhältst Du in jedem Fall eine Rückmeldung und ggf. auch Erfahrungen von anderen."
    wohl mehr eine Hoffnung war. 🥺

    Aber ich drücke die Daumen, dass sich vielleicht doch noch User melden,
    die in dieser Hinsicht "kompetent" sind.

    Mich interessiert dieses Thema auch sehr.
    Habe seit Wochen eine vorbereitete Patientenverfügung irgendwo
    auf meinem Schreibtisch liegen und bin ebenfalls unsicher,
    ob sie wohl so okay ist.


    Justin_MyHandicap hat geschrieben:........
    Okay, nun zu Deinem Anliegen:
    Gerne kannst Du uns die Patientenverfügung zukommen lassen. Vielleicht magst Du sie auch (natürlich ohne persönliche Angaben) mit der Community teilen.
    So erhältst Du in jedem Fall eine Rückmeldung und ggf. auch Erfahrungen von anderen.

    Aufgrund der Urlaubszeit haben wir momentan leider keine andere Möglichkeit zur Prüfung Deiner Patientenverfügung und müssen hier auf die Kompetenz unserer Community bauen....

  • Ich schieb noch mal nach oben, in der Hoffnung, dass........ 😉

    "Aber ich drücke die Daumen, dass sich vielleicht doch noch User melden,
    die in dieser Hinsicht "kompetent" sind.

    Mich interessiert dieses Thema auch sehr."

  • AnnKathy hat geschrieben:
    Ich schieb noch mal nach oben, in der Hoffnung, dass........ 😉

    "Aber ich drücke die Daumen, dass sich vielleicht doch noch User melden,
    die in dieser Hinsicht "kompetent" sind.

    Mich interessiert dieses Thema auch sehr."



    Hab hier mal ein Vordruck.Fallst jemand ein möchte.
  • Danke 😉

    Aber so was hat Dornröschen mit Sicherheit (und ich) auch.

    Es ging aber um etwas ganz spezielles:

    Dornroeschen hat geschrieben:...gibt es in diesem Forum die Möglichkeit, meine Patientenverfügung kostenlos von einem Experten auf Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen?..



  • AnnKathy hat geschrieben:
    Danke 😉

    Aber so was hat Dornröschen mit Sicherheit (und ich) auch.

    Es ging aber um etwas ganz spezielles:

    Dornroeschen hat geschrieben:...gibt es in diesem Forum die Möglichkeit, meine Patientenverfügung kostenlos von einem Experten auf Rechtsgültigkeit überprüfen zu lassen?..





    Ups sorry das hab ich wohl überlesen.

  • Ihr Lieben von der Redaktion, lieber Justin,

    ich möcht' ja nicht drängeln aber darf ich denn grundsätzlich hier überhaupt noch mit einer Antwort rechnen?

    Ein klares "Nein, geht nicht kostenlos, musste für bezahlen" ist mir persönlich lieber, als nur vertröstet zu werden.

    Man weiß ja wirklich nie, wann der "Fall" eintritt – von daher hätte ich doch gerne relativ schnell Gewissheit, ob mein "Geschreibsel" rechtlich gültig ist oder nicht.

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende
    von mir
    😉
  • Liebes Dornroeschen,

    wie schon gesagt, gibt es leider derzeit keine Möglichkeit, dass einer unserer Fachexperten Deine Verfügung kostenlos prüft.

    Wie AnnKathy schon richtig angemerkt hat, hatte ich auf die Kompetenz der Community gesetzt. In diesem Fall gab es jedoch nicht die erhofften Reaktionen.

    Ich persönlich finde Deine Verfügung sehr, sehr umfassend und wüsste nicht, was man noch ergänzen müsste.
    Da kann sich der eine oder andere sicher noch etwas abschauen 😉

    Außerdem habe ich mich ein wenig kundig gemacht:
    Ein Notar muss Deine Patientenverfügung nur beglaubigen, wenn Du sie nicht mehr erkennbar handschriftlich unterzeichnen kannst.

    Eine schriftliche Patientenverfügung (die allerdings von Dir auch jederzeit mündlich widerrufen werden kann) ist in jedem Fall für Ärzte und Betreuer verbindlich.

    Ich hoffe, dies hilft Dir bei Deinem Anliegen nun weiter! 😀
  • Also, mein Hausarzt macht das auch. Und er arbeitet nur mit Vorlagen.

    Persönlich habe ich alles mit einer Generalvollmacht bei einem Notar machen lassen. Kostete aber auch 'n Hunderter. Aufgrund meines Handicaps war es so am sinnvollsten.

    So eine Patientenverfügung wäre gut in Zusammenarbeit mit einem Arzt des Vertrauens. Und wenn da beide unterschreiben, ist sie wohl gültig.

    Aber das ist nur meine Erfahrung - bin leider kein Jurist.
  • MyHandicap User
    MyHandicap User ✭✭✭
    bearbeitet 7. Jun 2024
    Justin_MyHandicap hat geschrieben:
    Liebes Dornroeschen,


    Außerdem habe ich mich ein wenig kundig gemacht:
    Ein Notar muss Deine Patientenverfügung nur beglaubigen, wenn Du sie nicht mehr erkennbar handschriftlich unterzeichnen kannst.

    Eine schriftliche Patientenverfügung (die allerdings von Dir auch jederzeit mündlich widerrufen werden kann) ist in jedem Fall für Ärzte und Betreuer verbindlich.

    Ich hoffe, dies hilft Dir bei Deinem Anliegen nun weiter! 😀


    Hallo zusammen,
    das reicht mir so. Ich lasse es so.
    In der Hoffnung, dass ein solcher "Fall" nicht eintreten wird... vielen Dank für alle Antworten.


    Liebe Grüße
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