Rückforderung eines in Unrecht erhaltenen WOhngeldes

Sehr geehrte Damen und Herren,

da ich bereits in einem anderen Thread sehr kompetent beraten wurde, möchte ich mich in einem zweiten Fall nochmal an sie wenden:

Grundsätzlich erstmal zu dem Problem:

Meine Mutter hatte dieses Jahr einen ANtrag auf Wohngeld erstattet, und anstatt einer Bewilligung des WOhngeldes kam folgender Bescheid mit folgendem Inhalt:

"Sehr geehrte Frau *******,
mit Bescheid vom 14.8.2006 wurde ihnen vom 1.8.2006 bis 31.7.2007 Wohngeld bewilligt. MIt der erneuten Antragsstellung auf Wohngeld (Mietzuschuss) legten sie den Mietvertrag und die Mietbescheinigung für die o.g. WOhnung, Anschrift *****, mit vor. Daraus ist ersichtlich das sie zum 1.9. 2006 umgezogen sind.

Diesen Umzug haben sie jedoch nicht gemeldet. AUf ihre MItteilungspflichten unter Buchstabe a) im Bescheid vom 14.8. 2006 wird verwiesen. Somit haben sie WOhngeld zu Unrecht bezogen.

Das Landratsamt ******* beabsichtigt deshalb, das zu Unrecht bezogene Wohngeld zurückzufordern. VOr Erlass eines entsprechenden Bescheides wird ihnen die Möglichkeit gegeben, sich bis 16.8.2011 in dieser ANgelegenheit zu äußern (ANhörung §24 Abs. 1. X SGB )

Mit freundlichen Grüßen ******* "


Dieser Inhalt schockierte uns erstmal.
Selbstverständlich müssen wir dieser ANhörung nachkommen. Generell habe ich zwei Fragen:

a) Gibt es ein Gesetz im SGB das die Verjährung zugunsten uns (WOhngeldempfängers) entscheidet, welches grundsätzlich eine Forderung einer Rückzahlung ausschließt? Z.B. Weil 4 Jahre vergangen sind ohne das der Irrtum aufgefallen wäre?


Und Frage

b) Abgesehen davon das man stets wahrheitsgetreu in einer Anhörung ANgaben machen sollen, besteht hier meine Frage wie äußert man sich in einer ANhörung ohne das man sich den Behörden sofort selbst ans Messer liefert? Denn ich habe die Erfahrung gemacht, das sobald man sich nicht exakt artikuliert, man schriftlich an dieses Wort festgenagelt wird.

FOlgendes HIntergrundwissen zu der damaligen SItuation:
Meine Mutter stellte damals irgendwann im Juni 2006 eben Antrag auf WOhngeld zu dem Zeitpunkt der ANtragsstellung wohnten wir seit 5 Jahren in einem Mietshaus in DOrf Y.
Hinzu kam, das man meine Mutter seit 2004 alleinerziehend von 3 Kindern war, wovon ein Kind geistig schwerbehindert ist. Alleinerziehend dahingehend weil man Vater, der Hauptverdiener und Ernährer der Familie plötzlich 2004 verstarb.
Meine Mutter arbeitete zu dem Zeitpunkt seit knapp 15 Jahren in einer Firma auf 400 Euro Basis. Sprich da war kein großes Erbe, kein großes EInkommen außer Kindergeld und dem später hinzugekommen Witwen- und Halbweisenrenten.

-> Deshalb auch eben ein ANtrag auf Wohngeld im Juni 2006, welcher dann am 18.8.2006 für das Mietshaus in Dorf Y genehmigt wurde.

Das Problem des Umzuges und das Dilemma resultiert aus folgendem aber:Unsere Wohnhaft war zur Antragsstellung im Mietshaus in Dorf Y, deshalb auch die Angabe im ANtrag des Hauses in Dorf Y. Mitte August jedoch zum gleichzeitigen Zeitpunkt als der Antrag für Wohngeld für Mietshaus Y genehmigt wurde, erfuhr meine Mutter das sie ausziehen müsste, weil das Mietshaus Y für die zukünftige Generation der Vermieter gebraucht wurde. Durch Zufall hatten wir in kürzester Zeit (binnen Tagen) ein neues MIetshaus nebenan in Dorf X gefunden, das sofort beziehbar wäre. Die Vermieterin von MIetshaus Dorf Y war so überglücklich das sie uns frühzeitig aus dem Mietvertrag rausließ, auf die 3 monatige Kündigungsfrist und Geld verzichtete sodass wir binnen Tagen /einer WOche in das neue Mietshaus in Dorf X zogen.

Der Mietvertrag für das neue MIetshaus in Dorf X wurde sodann auf den 1.9. 2006 datiert, womit sich der MIetshauswechsel bestätigt. Das Nichtmelden dieses Umzuges wurde uns ja im o.g. Schreiben ja auch Vorgeworfen.

Folgendes gilt zur Verteidigung zu sagen: Meine Mutter kommt gebürtig aus Oberschlesien und hat stark Probleme wenn es um das sprachliche Verständniss der Verwaltungsakte von Institutionen wie dem Landratsamt geht, sie hat mir auch in einem Gespräch gestanden, dass sie zu dem Zeitpunkt vieles das in dem Bescheid stand auch einfach sprachlich nicht verstanden hatte. Ihr war es also nicht bewusst , dass sie da vorsätzlich eine wichtige INformation vorenthalten hatte. Hinzu kommt, dass sie auch nicht die zuständige Beamtin wirklich daraufhingewiesen und erklärt hatte was diese wesentlichen Punkte bedeuten und welche Konsequenzen sie haben. Ich verstehe natürlich das Unwissenheit nicht vor Straftaten schützt, jedoch war ihr das AUsmaß der Konsequenzen einfach nicht bewusst. Hinzu kommt das meine Mutter seit dem Tod meines Vaters an Depressionen litt und weiterhin leidet, dies ist attestierbar durch Ärzte und dass sie als sie von der Kündigung in Dorf Y erfuhr, sehr starke Existenzängste ausprägte, weil sie Angst hatte das sie alleinerziehend mit uns 3 Kindern auf der Straße stehen würde. Dies hat dann vorallem zu dem zügigen Umzug geführt, sie war froh das sie uns wieder unterbringen konnte. Alles in allem schützen diese Entschuldigungen nicht vor der Tatsache das sie den Umzug nicht gemeldet hat, sie sollen aber vorallem in einer Anhörung dazu beitragen zu verstehen, weshalb es zu diesem Versäumniss kam. All diese Faktoren hatten nämlich beträchtlichen EInfluss in dieser Zeit.

Was ich mit meiner bisherigen Argumentation wiedergeben möchte ist der Standpunkt, das meine Mutter nicht vorsätzlich versucht hatte Geld zu unterschlagen und auch nicht vorsätzlich versucht hatte Geld abzukassieren. Sie hat dementsprechend auch nciht vorsätzliche Absichten gehabt den Staat zu bescheißen.

Dies begründet sie vorallem mit den wichtigsten Beweismitteln die wir in Rechnungen und Mieten etc. Kontoauszügen belegen können: Als wir von Dorf Y nach Dorf X zogen, hat sich die Miethöhe und die Nebenkosten nur dahingehend verändert, dass sie die Miete von Dorf X im Vergleich zur alten MIete von Dorf Y um ein paar Euro erhöht hatte! Kaltmiete, Nebenkosten und Warmmiete sind nicht nach unten sondern im Gegenteil im neuen MIetshaus nach oben gestiegen, wenn auch nur eine kleine DIfferenz. Das bedeutet, preis- bzw. zahlentechnisch hatte sich die MIete nicth nach unten verringert sondern im Gegenteil, sie ist gestiegen. Davon ausgehend hat meine Mutter die logische Konsequenz geschlossen das sie weiterhin Anspruch auf das WOhngeld hat, hat aber eben nicht dahingehend begriffen dass man dies dem Landratsamt melden muss und dass anscheinend eine Neuberechnung des WOhngeldes erfolgt.

Dahingehend hat meine Mutter etwas lachs gesprochen, die Sache auf sich beruhen lassen. Meine Mutter hatte mir weiterhin heute in einem Gespräch gestanden, dass sie annahm wenn die Mietskosten sich nicht nach unten verändern, sprich die Mietkosten von neuem Mietshaus nicht niedriger wären als die vorherigen aus Dorf Y, dass sie annähme dass sie weiterhin Anspruch auf WOhngeld hätte. Sie leitete eben von den fast gleichbleibenden Mietskosten ab, dass sie weiterhin eben Anspruch auf Wohngeld hätte. Auch heute können wir noch mit all unseren Unterlagen nachweisen das wir damals zu dem Zeitpunkt für das neue Mietshaus in Dorf X ebf. Anspruch auf Wohngeld haben, wie für das ehemalige Mietshaus in DOrf Y.

Ich bin mir dessen bewusst, dass rechtlich gesehen meine Mutter wichtige Informationen zurückgehalten hat und die rechtliche Konsequenz die Rückfordernung des ausgezahlten WOhngeldes von 2006 ist.

Meine nächsten Fragen wären in diesem Fall: Gibt es eine Chance dass das Landratsamt das Geld nicht rückfordern wird, wenn man über Abrechnungen, Mietskosten, Nebenkostenabbrechnungen, Kontoauszüge, Verdienst und EInkünftsbelege beweisen kann, dass man auch zu Zeitpunkt des neuen MIetshaues in Dorf X ANspruch auf Wohngeld hatte, weil die Mietskosten sie bis auf paar Euro nach oben nicht signifikant verändert hatten und auch sonst alle weiteren Begebenheiten wie Einkünfte gleich blieben und man lediglich eben den Umzug nicht mitteilte?

Gäbe es sozusagen hier eine Möglichkeit dass man rückwirkend für diesen Zeitraum den Anspruch sozusagen auf das ausgezahlte Wohngeld belegen könnte und so nachweisen könnte das der Anspruch trotz Umzug bestanden hatte und man so direkt nachweisen könnte das man kein Geld unterschlagen bzw. arglistig eingeheimst hat?

Aus meiner logischen Konsequenz heraus, dass muss aber nicht rechtlicher Stand sein, wäre ich der Meinung dass man bei uns in diesem Fall evtl. die Chance hätte zu belegen dass man nicht das Geld in Unrecht bezogen hatte.

DIe zweite Frage wäre folgende: Sehen sie es als erachtenswert in unserer Situation einen Anwalt für Sozialleistungen zu kontaktieren und uns zumindest beraten zu lassen?

Denn sollte der Falls sein, dass egal welche Beweisführung wir vorlegen könnten, eine Rückzahlung trotzdem stattfindet und eingefordert wird, ich diesen ganzen Stress meiner Mutter ersparen könnte und einfach eine Ratenzahlung mit der Landratsamt vereinbare.

Wenn sie aber für uns eine Chance sehen würden, dass wir die Rückzahlung abschmettern können, dann würden wir gern zumindest eine Beratung durch Anwalt in Kauf nehmen. Bezüglich dieser Beratung hätte ich noch zwei Fragen, ist der erste Beratungstermin eines Anwalts in der Regel kostenfrei? Oder ist das eine Leistung die nach " Kulanz" je nach Anwalt angeboten wird?

Und die zweite Frage wäre, meine Mutter als Geringverdienerin die keinen Rechtschutz hat was Sozialleistungen betrifft, hätte sie Anspruch auf einen Rechtsanwalt, der vom Staat bezahlt bzw. Kosten bezuschusst oder übernommen werden? (Der meine Mutter ggf. vor Gericht vertreten würde?)

Denn mit einer WItwenrente und 400- Basis-Job hat meine keine Ressourchen um ihr (falls es besteht) Recht einzuklagen.

Ich danke ihnen jetzt schon herzlich für ihre GEduld und ihre unausschöpfliche Aufmerksamkeit und möchte ihnen wirklich für jeden beratenden EInfall sehr danken und Respekt zollen! Sie sind für uns Kleinbürger wirklich eine sehr große Stütze und haben sich wirklich ein sehr großes Lob verdient. Ich hoffe das ich mit dieser sehr ausführlichen Email ihre Nerven nicht überstrapaziere.

Mit freundlichen grüßen Lena

Antworten

  • Hallo Lena,

    vielen Dank für die ausführliche Darstellung eurer Situation.
    Ich werde deine Fragen an unsere Fachexperten weiterleiten und hoffe, dass sie dir weiterhelfen können.

    Liebe Grüße schickt dir
    Michaela
  • Guten Tag,

    dazu kann ich nur folgendes sagen, nach meinem Kenntnisstand ist die Behörde jederzeit berechtigt Rückforderungen zu tätigen sobald sie ungereimtheiten feststellt. Die ganzen von Ihnen aufgezählten Argumente lassen die Situation zwar klarer erscheinen, ändern aber nichts an der Tatsache das falsche Angaben gemacht wurden bzw. der Umzug nicht gemeldet wurde. Daran ändert auch der Gesundheitszustand erst einmal nichts.

    Eine Möglichkeit wäre nun mit dem zuständigen Landratsamt in Kontakt zu treten und die Situation zu besprechen und zu versuchen eine Klärung zu erreichen.

    Sollte dies aber nicht zum Erfolg führen würde ich Ihnen dringend eine Beratung bei einem Fachanwalt für Sozialrececht anraten. Damit Ihnen durch Unwissenheit nicht noch weitere rechtliche Nachtteile entstehen.
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