Persönliche Budget
Hallo,
ich benötige aufgrund meiner autismusbedingten Unselbständigkeit Hilfe bei alltäglichen Verichtungen. Damit ich mir diese Hilfe ermöglichen kann, brauche ich Geld. Ich habe von der Möglichkeit erfahren, ein persönliches Budget zu beantragen. Jedoch hat man mir gesagt, dass man als Autistin eine Art Sonderfall ist und sich die Behörden oft selbst nicht auskennen und sich zudem oft nicht schlüssig sind, welche Behörde zuständig ist.
Kennt sich jemand aus mit den Rechten in Sachen persönliches Budget? Was sind die Vorraussetzungen? Welche Hilfen kann man konkret beantragen?
Viele Grüße
Eniya
ich benötige aufgrund meiner autismusbedingten Unselbständigkeit Hilfe bei alltäglichen Verichtungen. Damit ich mir diese Hilfe ermöglichen kann, brauche ich Geld. Ich habe von der Möglichkeit erfahren, ein persönliches Budget zu beantragen. Jedoch hat man mir gesagt, dass man als Autistin eine Art Sonderfall ist und sich die Behörden oft selbst nicht auskennen und sich zudem oft nicht schlüssig sind, welche Behörde zuständig ist.
Kennt sich jemand aus mit den Rechten in Sachen persönliches Budget? Was sind die Vorraussetzungen? Welche Hilfen kann man konkret beantragen?
Viele Grüße
Eniya
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Antworten
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Hallo Eniya,
die MyHandicap User, Fachexperten und ein Kollege von mir können dir bei deiner Frage sicher sehr kompetent weiterhelfen.
Ich habe deinen Thread an unsere Fachexperten und meinen Kollegen weitergeleitet.
Bitte hab noch etwas Geduld mit den Antworten.
Hier ist schon mal ein Artikel für dich zum Thema Persönliches Budget, der dir sicher auch ein paar wichtige Infos liefern kann:
http://www.myhandicap.de/behinderung_persoenliches_budget.html
Ich schick dir viele Grüße und für die Beantragung der für dich in Frage kommenden Hilfen viel Geduld und Erfolg
Michaela
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Den Antrag fürs persönliche Budget gibts z.B. beim Sozialamt, es steht auch Menschen zu, die keine Pflegestufe haben. Der Amtsarzt entscheidet, was an Hilfe nötig ist. Das dauert alles eine ganze Weile, wir haben es beantragt und den Arzttermin gehabt, aber noch keine Antwort.
Bei der Renterversicherung kann man sich zu diesem Thema beraten lassen.
Viel Erfolg wünsche ich!
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Hallo,
ich danke euch beiden für eure Antwort. Ich werde mich bei der deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Doch ich suche noch nach einer detailierteren Information. Ich bin, wie gesagt Autistin und ich beziehe eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeitsrente. Ich muss nicht in einer Einrichtung wohnen, weil ich verheiratet bin und Kinder habe. Mein Mann ist vom Jobcenter freigestellt, um die Kinder zu versorgen. Wir haben darüber hinaus ein Gutachten von einer Uniklinik, dass ich fast ständig Hilfe benötige bei alltäglichen Verrichtungen. Autismus ist eine seelische Behinderung, deren Einschränkunen sich or allem im sozialen Bereich bemerkbar machen. Daher ist es für mich kaum machbar, mich an irgend jemanden als Begleitung zu gewöhnen. Ich möchten das Budget an meinen Mann bezahlen, der wegen mir keine Arbeit annehmen kann, um so unseren Lebensunterhalt zu sichern. Habe ich die Möglichkeit das Budget so einzusetzen?
Viele Grüße
Eniya
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Hallo Eniya,
zunächst einmal auch von mir herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀
Ich bin besagter Kollege und lebe selbst mit 24stündiger Assistenz aufgrund meiner körperlichen Behinderung.
Das Persönliche Budget (PB) an sich ist keine Leistung. Vielmehr bezeichnet es die Darreichungsform anderer Leistungen, bspw. Teilhabeleistungen.
Bei einem PB werden dem Betroffenen die bewilligten Gelder ausgezahlt und er kann sich selbst die Assistenzleistungen bei dem Dienstleister seiner Wahl einkaufen oder entsprechende Assistenten selbst anstellen.
Natürlich muss die ordnungsgemäße Verwendung des PB nachgewiesen werden.
Die eigene Familie kann man aber nicht anstellen.
Wie gesagt, das PB setzt sich aus anderen Leistungen zusammen, die jeder beantragen kann, der sie braucht. Egal ob seelisch oder körperlich behindert.
Diese Leistungen können z.B. sein:
- Pflegegeld bzw. -sachleistung der Pflegekasse
- Leistungen zur Teilhabe des überörtlichen Sozialhilfeträgers
- Hilfe zur Pflege des örtlichen Sozialhilfeträgers
Du kannst ein PB für Deinen Assistenzbedarf bei jedem Kostenträger beantragen. Dieser ist dann verpflichtet, den Antrag ggf. weiterzuleiten bzw. alle anderen beteiligten Kostenträger mit ins Boot zu holen.
Wichtig ist, dass Du Deinen Bedarf fachärztlich begründen kannst. Eine Kostenaufstellung (Angebote von Dienstleistern) vorab ist auch sinnvoll, damit Du weißt, welche Summe Du beantragen musst.
Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder direkt an mich! Ich freue mich, wenn ich helfen darf 😀
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Guten Tag,
alles wichtige wurde bereits gesagt, dreh- und Angelpunkt ist das man eine Beantragung durch ein fachärztliches Gutachten untermauert.
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