Wer kann mir sagen, ob ich bei den Unterlagen die ich für die Anstellung abgeben muss den Behinderte

Habe durch Zufall und Glück eine Teilzeitanstellung erhalten.
Habe dem Arbeitgeber von meiner 70 % Behinderung erzählt. I
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, in dem die Unterlagen aufgeführt sind, die ich noch beibringen muss. Unter anderem steht dort der Behindertenausweis. Was mich irritiert ist, das keine Rede vom Behindertenbescheid ist.
Kann mir jemand sagen, ob jetzt der Ausweis bei 70 % reicht, oder ob ich den Bescheid beilegen muss. Bin irritiert, da im Schreiben Behindertenausweis steht.
Bin dankbar für jede Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

katjes

Antworten

  • Hallo Katjes,
    Ich würde nur den Behindertenausweis in Kopie hinschicken, denn auf dem Bescheid sind alle Behinderungen aufgeführt die du hast.
    Gruß Randy
  • Deinem Arbeitgeber (AG) gehen nur die Prozente was an, da reicht also der Ausweis in Kopie. manche wollen dann noch das Original sehen, weil es sich bei der Kopie meist ja nur um eine schwarz-weiße Kopie handelt...

    Randy hat recht, deine ganzen Behinderungen gehen Deinem AG nichts an. Du solltest Dir mal Gedanken machen, ob Du Dir den Freibetrag wegen Deiner Behinderung vom Finanzamt absegnen läßt, also auf die "Steuerkarte" eintragen lässt, oder Dir das Geld dann rückwirkend vom Finanzamt wiederholst, wenn Du dann die Einkommensteuererklärung machst. Ich mach es im nachhinein, ich habe 80%, hatte es das letzte mal zu DM-Zeiten gemacht, auf der Lohnsteuerkarte einzutragen, ich hatte damals ca. 50 DM mehr auf dem Konto.

    Ich drücke Dir die Daumen, das dir der Job gefällt und die Probezeit gut überstehst.
  • delphisanne63 hat geschrieben:
    ...Du solltest Dir mal Gedanken machen, ob Du Dir den Freibetrag wegen Deiner Behinderung vom Finanzamt absegnen läßt, also auf die "Steuerkarte" eintragen lässt, oder Dir das Geld dann rückwirkend vom Finanzamt wiederholst, wenn Du dann die Einkommensteuererklärung machst. ......

    Hallo Katjes,

    ich mache es seit Jahren anders als Delphisanne hinsichtlich des Freibetrages auf meiner Lohnsteuerkarte.
    Bevor ich das Finanzamt mit meinem Geld arbeiten lasse, bevor ich es nach dem Jahresausgleich im Folgejahr endlich mal wiederbekommen, lasse ich mir den Freibetrag vorher vom FAmt eintragen.

    Dann wird es monatlich anteilig gleich vom Arbeitgeben vom zu versteuernden Gehalt abgezogen und Du hast gleich netto mehr Geld. 😉

    Auch von mir alles Gute für Deinen Job!



  • Hallo Große,

    Normalerweise reicht die Kopie vom Behi -Ausweis, aber Du kannst auch eine Kopie vom Bescheid des Versorgungsamtes über Deine Behinderung beilegen.

    LG

    Surfer
  • Hallo katjes,

    Du hast ja schon viele gute und richtige Antworten aus der Community bekommen. (Vielen Dank dafür Leute 😀 )

    Wenn Dein Anliegen nun geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • Hallo katjes,

    noch was, wen dein ( AG )was beantragen möchte oder auch sollte, das darf er auch.
    Es wirrt auch geprüft.

    Musst du, die ( erste Seite sonst nichts ) von dem Behindertenbescheid als Kopie ihm geben.

    Aber nicht die Rückseite, das geht ihm ( AG ) nichts an, gelle.

    Weil da steht der sogenannte komplette Aktenzeichen drin, das er ( AG )bzw. das I-Amt weißt wer das auch ist!.


    MLG wessi