Valideneinkommen

Wehrtes Forumspublikum,

Ich habe ein Frage betreffend der Berechnung des Valideneinkommens durch die IV.
Folgendes ist mir passiert:
Ich hatte im Sommer 2009 eine Operation, bei welcher Komplikationen auftraten.
Ich wurde dann auf den 1. Juli 2010 durch die IV zu 50 % arbeitsunfähig erklärt und mit dem Vorbescheid wurde auch mein Invaliditätsgrad bestimmt mit der Gegenüberstellung
Des Validen- mit dem Invalideneinkommen.
Nun zog die IV die Angaben meines ehemaligen Arbeitgebers zur Hand für die Bestimmung des Valideneinkommens, welches aber deutlich unter den Angaben der Einzahlungen des Induviduellen Kontos liegen, normalerweise die Quelle für diese Bestimmung.
Dies habe ich in einem Schreiben moniert mit dem Resultat, das ich ein neuer Vorbescheid erhalten habe, der mein Valideneinkommen nochmals tiefer ansetzt, nach einem Tabellenwert,
da ich zwischenzeitlich aus wirtschaftlichen Gründen arbeitslos geworden sei. Dies stimmt so, nur habe ich ohne Probleme einen neuen Job gefunden (mit der Angabe dass ich wieder zu 100  % arbeitsfähig sei), in etwa gleiches Gehalt und gleiche Jobfunktion. Leider konnte ich den Job so nicht antreten, die Firma schaffte aber extra für mich einen passende Stelle zusammen mit der Eingliederungsstelle der IV, welche mir Anfangs ein Arbeitstraining, gestützt auf den Angaben des IKs, bezahlte.

Ist dieses vorgehen Normal, dass mit verschiedensten Methoden gearbeitet wird, um das Valideneinkommen zu bestimmen?
Mein bestreben ist natürlich das Valideneinkommen nach IK zu bekommen, da ich in der Glücklichen Lage war eine private Versicherung für die enstehene Einkommenslücke abzuschliessen, welche in diesem Falle für nichts war, da die IK die Berechnungsbasis meines Versicherungsvertreter war.
Wie soll ich nun weiter vorgehen?

Freundliche Grüsse

Vollmer

Antworten

  • Hallo Vollmer

    Erstmal ganz herzlich willkommen in unserem Forum!

    Ich habe deine Frage gleich an unsere Fachexperten weitergeleitet. Sicher bekommst du bald eine Antwort.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Vollmer

    Das Valideneinkommen bestimmt sich immer hypothetisch. Was würde die versicherte Person verdienen, wenn sie nicht invalid geworden wäre? Diese Frage beantwortet sich mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit. In aller Regel wird auf das letzte Einkommen vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung abgestellt, weil es eine Erfahrungstatsache ist, dass diese Stelle beibehalten worden wäre. Ist eine solche Bestimmung des Valideneinkommens nicht möglich, etwa weil die Stelle aus invaliditätsfremden Gründen aufgegeben wurde, so kommen Tabellenlöhne zur Anwendung.

    Für mich stellt sich die Frage, weshalb es eine Diskrepanz zwischen IK-Auszug und Arbeitgeberfragebogen gibt?

    War beim neuen Arbeitgeber der Arbeitsvertrag schon unterschrieben?

    Sie sollten die Angelegenheit nochmals im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens der IV zur Kenntnis bringen. Auch weise ich darauf hin, dass die Bestimmung des Invaliditätsgrades der IV nicht zwangsläufig gleich sein muss, wie im Privatversicherungsrecht (in aller Regel ist es dort anders).

    Auch sollten Sie sich überlegen, ob Sie sich nicht rechtlichen Beistand suchen. Bedenken Sie, dass es doch vermutlich um eine ziemliche Geldsumme geht.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Sehr geehrter Herr Lorentz,

    vielen Dank für Ihre Ausführungen. Gerne möchte ich Ihnen Ihre Fragen
    beantworten.

    Der Tabellenlohn wäre eigentlich nicht ganz daneben, wenn nicht T1 sondern T11 angewandt würde, damit meine Ausbildung(en) auch berücksichtigt werden.

    Die Diskrepanz zwischen IK und Arbeitgeberbescheinigung ist darauf zurückzufüren,
    dass der Arbeitgeberbericht nach etwa 9 Monate nach meiner Operation erfolgte, d. H. es wurde das Einkommen angegeben, welches ich im Jahre 2009 erzielt habe. Da ich aber ein halbes Jahr zu 100 % arbeitsunfähig war wurde kein Bonus ausbezahlt. Dafür erhielt ich aber 100% Lohnfortzahlung während der ganzen Krankheitsdauer bis zur Kündigung.
    Der IK Eintrag bezieht sich auf das Jahr 2008, dem Jahr bevor dem Eintritt des Gesundheitsschaden.

    Der Arbeitsvertrag war nicht unterschrieben worden, da ich, nachdem alle Fragen betreffend der Anstellung geregelt waren, meinen designierten Abeitgeber reinen Wein einschenkte. Der Arbeitgeber erklärte sich nach internen Abklärungen bereit, mit mir ein von der IV gesponsortes Arbeitstraining durchzuführen. In Verlaufe dessen zeigte sich aber wider erwarten, dass ich nicht mehr die volle Leistungsfähigkeit erlagen werde. Der Arbeitgeber war aber von mir überzeugt und schaffte eine massgeschneiderte Stelle für mich an welcher ich immernoch glücklich tätig bin.

    Meine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezahlt jetzt schon die vertraglich vereinbarten Entaschädigung, obwohl der IV Entscheid noch nicht definitiv ist.

    Gerne würde ich von Ihnen Anschriften von entsprechend spezialisierten Anwälten engegennehem, da ich auch zur Ansicht gelagte, Profis ans Problem ranzulassen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Vollmer
  • Hallo Vollmer

    Zusammengefasst erscheint es mir so, dass bei Ihnen ohne weiteres ein höheres Invalideneinkommen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bewiesen werden kann (Achtung, Holz anfassen). Dafür können verschiedene Wege beschritten werden (über den jetzigen Arbeitgeber, über die IK-Auszüge, kumulativ, alternativ usw.)

    Wenn Sie im Raum Zürich ansässig sind, dann verweise ich natürlich auf meine Kanzlei: www.rehaanwaelte.ch. Für andere Kantone wäre es gut, wenn ich wüsste welcher.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

    PS: Ich bin noch bis Ende Juli in den Ferien.
  • Sehr geehrter Herr Lorentz,

    besten Dank für die prompte Antwort.

    Leider bin ich im Kanton Bern, Umgebung von Biel zu Hause, vielleicht kennen Sie hier einen kompetenten Kollegen.

    Herzlichen Dank für Ihren Hilfe.

    Mit freundlichen Grüssen

    Vollmer