Grundsicherung, Kindergeld & Halbwaisenrente für meine Geistig Behinderte Schwester

[b]Guten Morgen liebe Forum Mitglieder,

zu aller erst möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Erhan. Ich bin 27 Jahre alt und lebe seit einem Jahr mit meinen beiden Schwestern in Duisburg. Wir sind aus Köln in den Ruhrgebiet gezogen nachdem unsere Mutter vor 3 Jahren verstorben ist und unser Vater neu geheiratet hat. Ich erzähle dies, damit Sie alle verstehen können in wie weit ich Ihre Hilfe benötige. Meine Hilfe benötige ich für meine 21 jährige Schwester Fatma. Sie ist seit Geburt an Geistig Behindert.

Meine Eltern hatten sich leider um (fast!) nichts gekümmert, so dass meine Schwester tatsächlich noch keinen Schwerbehindertenausweis besaß. Seit dem ich für meine beiden Schwestern verantwortlich bin, habe ich soweit alles in Angriff genommen und bin natürlich auf Neuland und demnach sehr viel Unwissen gestoßen. Natürlich war ich früher auch für meine Schwester da, allerdings nur ausschließlich als Bruder und heute versuche ich halt mehr zu sein.

Meine Schwester arbeitet jedoch seit einigen Jahren in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Auch in Köln war Sie bereits auch in einer solchen Einrichtung tätig. Auch hier ist man auf Unverständnis gegenüber meinen Eltern gestoßen, was ich absolut nachvollziehen kann. Wobei unsere geliebte Mutter wenig dafür konnte. So nun zum eigentlichen Thema.....

Mittlerweile hat meine Schwester einen Schwerbehindertenausweis, Ihr Grad der Behinderung beträgt 100% und hat außerdem folgende Merkzeichen: G, B, H.
Ich bin seit ca. 3 Monaten offiziell Ihr Betreuer in jeglichen Aufgabenkreis.
Wir haben erst im August 2010 die Grundsicherung für meine Schwester beantragt. Welche zunächst einmal ausgerechnet wurde und anschließend auch gezahlt worden ist. Allerdings gab es ein Problem mit dem Kindergeld. Aus irgendeinem Grund wurde dieses seit Januar 2010 nicht mehr gezahlt. Und das Sozialamt war erstaunlicherweise sehr bemüht dabei, mir zu helfen unser Geld schnellstmöglich zu bekommen. Nach vielem hin und her, weil sich der Kindesvater überwiegend in der Türkei aufhält und der Kontakt anfangs noch gering war, haben wir eine Abzweigung an meine Schwester beantragt, welche dann auch im März 2011 erfolgreich durchgeführt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt ahnte ich noch nicht, das dies leider ein schlechter Schritt war. Denn statt uns die Familienkasse von Januar 2010 - März 2011 eine Nachzahlung aushändigt, war hier nur die Sprache von Januar 2010 - August 2010. Das Sozialamt hat mir das ganze so dargestellt, das, dass Kindergeld die ganze Zeit in der Grundsicherung inbegriffen wäre. Also habe ich mir dabei nichts gedacht, im Gegenteil. Ich war froh über die Summe die uns zustand, weil wir vorher nichts hatten. Aber vor einigen Wochen habe ich im Internet recherchiert und habe leider feststellen müssen, das ich leider mit meiner Unwissenheit, ziemlich blöd abgestempelt worden bin!
Nun weiß ich nur das in der Grundsicherung ein Regelsatz an Bedarf besteht und das, dass Kindergeld hätte nicht zwingend an das Sozialamt abgezweigt werden müssen. Die hatten mit mir als Unwissenden nur einfaches Spiel, was mich einfach nur zutiefst enttäuscht. Weil ich auch noch wie ein Depp die Mitarbeiter gelobt habe, für Ihr Engagement 😕 mich an unser Geld schneller ran zu bringen, da die uns bei sämtlichen Formularen und Telefonaten bei der Familienkasse unterstützt haben. Wahnsinn oder?

Bevor ich jetzt die Geschichte mit der Halbwaisenrente und dem bezogenen Problem anspreche, würde ich mich freuen, wenn mir Leute mit der gleichen Erfahrung oder Problemen helfen können.

Was ist in Zukunft mit dem Kindergeld?
Kann oder muss man die Abzweigung an das Kind Rückgängig machen?
Kann ich als Betreuer, diese Abzweigung beantragen?
Kann man rückwirkend etwas machen, wegen des Geldes was seit fast einem Jahr in die Tasche des Amtes geflossen ist?
Ist es für einen Widerspruch zu spät?

Ich hoffe das sich einige Leute bis hier her durchgelesen haben, entschuldigt bitte an dieser Stelle, alle Rechtschreibfehler und dergleichen. 😀 Ich bin über jede Antwort und jeden Ratschlag mehr als dankbar. Ich möchte bald handeln, da ich heute sogar einen Folgeantrag zugesendet bekommen habe.

Ich verbleibe bis dahin, mit einem freundlichen Gruß 😀

Antworten

  • Guten Morgen Erhan,..

    sei uns herzlich willkommen im Forum und schön das du uns gefunden hast,.. 😉 .

    Erhan du musst dich für nichts entschuldigen, du hast im treuen Glauben gehandelt und die Interessen deiner Schwestern vertreten.Das dich allerdinges eine Öffentliche Behörde so über den Tisch gezogen hat ist nicht schön und nur schlimm.

    Unter folgenden Link findest du eine PdF die eine gute Argumentationshilfe für dich sein wird das, dass Kindergeld an deine Schwester ausgezahlt werden muss. Das Sozialamt hat sich sicher eine Abzweigungserklärung von dir unterschreiben lassen etc. und so floss das Kindergeld an die Behörde. Dies ist nicht richtig sondern falsch.

    Der Link für dich dazu;

    http://www.bvkm.de/recht/argumentationshilfen/grundsicherung/musterschreiben_gegen_die_ueberleitung_des_kindergeldes.pdf

    Du gehst nun zum Sozialamt und forderst das Schriftstück zurück, in dem du genötigst wurdest dies zu unterschreiben, die Abzweigungserklärung zum Kindergeld.

    Dann stellst du einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des zu Urechts geflossenen Kindergeldes aus der Vergangenheit an die Behörde. Setze ein Zeitfenster von 10 Werktagen und gebe ein Konto an auf das gezahlt werden soll. In der o.g. Pdf findest du alles was du benötigst in der Argumentation.

    Dann stelle einen Antrag bei der kindergeldkasse am Wohnort und achte darauf das keine Abzweigung des Kindergeldes mehr an die Behörde / Amt - Sozialamt vorgenommen wird sondern auf ein Konto was auf den Namen der Schwester / mit der Behinderung läuft gezahlt wird. Gleiches gilt für andere Leistungen die deine Schwester erhält.

    Tip;

    Deine behinderte Schwester, sollte ein eigenes Konto haben auf Ihren Namen, wo du als Betreuer etc. mit eingetragen wirst. Dazu reicht eine Geburtsurkunde deiner Schwester und der Betreuungsnachweis für dich. Auf dieses Konto lässt du alle Leistungen fließen die durch die Behörden bewilligt werden für deine Schwester. Als Betreuer kannst du dann jede Rechnung, Kosten für deine Schwester von den Leistungen begleichen. So hast du gleichzeitig immer einen Nachweiß was, wurde wann mit den Leistungen getan.

    Wenn du etwas nicht verstehst erfrage es bitte, wir helfen dir gerne. Du bist im Recht, hast das Recht auf deine Seite. Sei besonnen, dann schaffst du es, Mfg Lyn



  • Lieber Erhan,

    auch von mir ein herzliches Willkommen!

    Zunächst zu Deinem Anliegen ein Link, der einige Deiner Fragen beantwortet:

    http://www.intakt.info/80-0-kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

    Deine Schwester hat demnach weiterhin Anspruch auf Kindergeld, solange sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann (maximal 8.004 Euro im Jahr; behinderungsbedingter Mehrbedarf kann berücksichtigt werden) und sie ihr 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    Und ja, als "Geschwisterkind, das das behinderte Geschwisterkind betreut", kannst Du Kindergeld für sie beziehen. Das hieße auch, dass Du die Abzweigung beantragen kannst.

    Zum Thema Abzweigung des Kindergelds hätte ich noch einen guten Rechtstipp:

    http://www.myhandicap.de/rechtstipp-kindergeld-behinderung.html

    Lyn hat Dir schon gut erklärt, wie Du vorgehen solltest. Ich werde unseren Fachexperten bitten - eventuell kann er Dir weitere Tipps mit auf den Weg geben, insbesondere zum Vorgehen und zum rückwirkenden Anspruch.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Lieber Erhan,

    ich habe eine kurze Einschätzung von unserem Fachexperten bezüglich rückwirkenden Anspruchs erhalten:
    Jürgen Greß hat geschrieben:Für die Vergangenheit ist vermutlich nichts mehr zu machen, da Einspruch bzw. Widerspruch nicht eingelegt wurde.

    Ansonsten hat er auf den bereits von mir verwiesenen Rechtstipp hingewiesen.

    Wenn Du noch Fragen hast bzw. Unterstützung benötigst, lass es uns wissen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Guten Tag Tom,

    In der Aussage von Jürgen Greß gehe ich nicht mit.

    Der Umkehrschluss davon;

    Die Behörde, das Amt hat eine Ermittlungspflicht und so eine gleichzeitige Rechtliche Aufklärungspflicht. Und was ganz wichtig ist Sie hat gegenüber dem Bürger der Unwissend ist eine sehr hohe Fürsorgepflicht. Werden all diese Dinge verletzt durch die Behörde liegt hier bereits eine strafbare Handlung zum Bürger vor. Und die Urteile aus der Rechtssprechung sind nicht erst von vorgestern, sondern aus den Jahren 2007 / 8 wo die ersten Betroffenen sich gewährt haben . Gegen die Vorgehendsweisen der einzelnen Ämter. Durch das BSG = Bundessozialgericht wurde ein Sozialamt in München durch die Rechtssprechung sehr schlimm getadelt, weil das händeln der Abzweigung nicht Rechtens ist.

    Und so würde ich den Rückerstattungsanspruch stellen, denn die Behörde weiß, das es nicht richtig war was getan wurde. Und wie Tom bereits schrieb, warum hat die Behörde nicht Ihm / Erhan dazu geraten, zu Gunsten/ Erhan zur Abtretung für sich vorgeschlagen, seine Auslagen.

    Ich bin ganz ehrlich wenn es meine Schwester ist, wäre würde ich es so gar auf eine Klage vor Gericht ankommen lassen, denn wo waren die Behörden als diese Familie Hilfe benötigte in der Vergangenheit ?

    Und so etwas nennt man dann in der Rechtssprechung eine Schnachbehörde und die haben schlicht Ihre Fürsorgepflicht zu der behinderten Schwester verpennt. Und in dem Falle bekommt der Bürger auch Recht, den auch zu der Schnachbehörde gibt es ein positives Urteil für den Bürger. Bei falschen Entscheidungen im Verwaltungsverfahren

    http://de.wikipedia.org/wiki/Wiedereinsetzung_in_den_vorigen_Stand

    http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/32.html


    Hierzu Abs 3

    Erhan konnte gar nicht handeln, oder eine andere Entscheidung treffen, weil Ihm von Amtswegen durch die Behörde, etwas falsches suggeriert wurde in der Antragsgestellung. Erhan hat jedoch auch eine Informationspflicht, nur die ist bereits erfüllt in dem Er es war, der sich der Dinge / der Belange der behinderten Schwester angenommen hat. Mfg Lyn






  • Hallo Erhan,

    Vorgestern habe ich auch versucht was wegen der Grundsicherung zu machen und war beim VDK.
    Das EK darf dazu auch in der Bedarfsgemeinschaft nur um die 1000 EU sein bei 2 Persnen. Dabei wurde nie berücksichtigt, daß ich 44, 100%, aG, B und H im Ausweis habe schwerbehindert bin und nie was erwirtschaften konnte.
    Wir lagen drüber.
    Ich sage das nur, damit du siehst, wie gerchnet wird.

    Mit dem Kindergeld ist es so, daß sie das über 27 hinaus kriegen kann, wenn sie nicht genug erwirtschaften kann und das aufgrund ihrer Behinderung so bleibt. Das Vermögen des Behi darf 30.000 nicht überschreiten und das EK auch von Geschwistern, wenn sie versorgen muß ziemlich hoch sein damit das Kindergeld wegfällt.
    Bei mir ist das auch unbegrenzt, weil ich kein EK habe.
    Gabi 123 hat neulich im Forum geschrieben, daß sie das Kindergeld für ihren behinderten Sohn mit 30% unbegrenzt kriegt, weil sie ein ärztliches Gutachten hat, daß er weniger als 3Std am Tag arbeiten kann.

    Im Februar oder März hatte My Handicap im Forum einen Artikel eines Münchner RA unter welchen Umständen das Kindergeld nicht abgezweigt werden darf und daß die Ämter Auskunftpflicht haben. Schick eine PM an die Redaktion.


    LG

    Surfer
  • Einen wunderschönen Guten Morgen...

    Wunderschön.....weil ich sehr gerührt bin! Ich habe tränen in den Augen, das müsst Ihr mir glauben! (Das soll jetzt kein Reim werden) 😀!

    Ich bin soeben von der Arbeit gekommen und dachte mir mal, vielleicht hat sich jemand schon auf meinen Beitrag gemeldet..?! Und jetzt bin ich einfach nur sprachlos, von soviel Unterstützung und Hilfe von fremden Menschen. Ich bin seit einem Jahr....ach ich möchte mich jetzt nur kurz bedanken. Habe mir alles schnell durchgelesen, möchte allerdings morgen vor der Arbeit alles genau ansehen. Links etc. Es klingt jetzt schon alles sehr Hoffnungsvoll das wir nicht ganz verloren haben. Ich werde dann anschließend nochmal auf alles eingehen und möchte allen die in so kurzer Zeit so toll sich engagieren einfach nur DANKE sagen. Vielen lieben Dank!!! Toll was hier für eine Community entstanden ist!!

    Gruß!!!
Diese Diskussion wurde geschlossen.