Kann man das persönliche Budget auch für den ganz normalen monatlichen Ablauf beantragen ?

wENN ICH Zum Beispiel mit meiner Rente nicht mehr auskomme, kann man das persönliche Budget dafür zweckentfremden

Antworten

  • Guten Abend Pete,

    nein das darfst, kannst du nicht. Dies ist dazu auch nicht gedacht, - sondern bevor dein Antrag bewilligt wird, wird durch die Behörde bereits geprüft ob eine Zweckentfremdung der Mittel stattfindet.

    Wenn deine Rente zum Lebensunterhalt nicht ausreicht, hast du die Möglichkeit einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zustellen bei der ARGE die deinen Antrag dann weiterleitet falls sie nicht zuständig ist.

    Besteht keine Zuständigkeit der ARGE, sondern durch das Sozialamt kannst du auch zusätzlich Wohngeld an deinem Heimatort - Gemeinde / Kreis - Landratsamt - Wohngeldstelle beantragen.

    Bei deiner KK = Krankenkasse kannst du überprüfen lassen zu deiner Rente ob du von der Praxis & Zugzahlungsgebühr für Medikamente, Therapien etc. befreit wirst. Es gibt sehr viele Möglichkeiten wenn die Rente bescheiden ausfällt.

    Hättest du ein wenig mehr zu deiner Situation geschrieben wäre die Antwort im Detail ein wenig genauer ausgefallen, Sorry. Du kannst mich auch gerne per PIN kontaktieren, wenn du hier nicht weiter berichten möchtest oder aus Datenschutzgründen, das ist ok. Dir einen guten Wochenbeginn, Mfg Lyn 😉
  • Lieber Pete47,

    ich habe Deine Frage unserem Fachexperten zu diesem Thema weitergeleitet. Demnächst wird er Dir hier antworten.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Lieber Pete,

    das Persönliche Budget darf nicht für den normalen Lebensunterhalt verwendet werden. Das Geld, das man im Rahmen des Persönlichen Budgets vom Kostenträger bekommt, ist für einen bestimmten Zweck und für einen bestimmten Stundenumfang bewilligt worden. Das kann z.B. sein, wenn jemand auf Grund seiner Behinderung Begleitung bei Freizeitaktivitäten benötigt und dafür Geld als Persönliches Budget bekommt, damit er sich Personen suchen kann, die ihn z.B. fünf Stunden in der Woche bei seinen Unternehmungen begleiten. Die Verwendung des Geldes muss in bestimmten Zeitabständen mit Belegen nachgewiesen werden.

    Es gibt allerdings andere Unterstützungsleistungen, wenn die Rente zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Da ist vor allem die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige zu nennen. Diese Leistung kann man beim zuständigen Sozialamt beantragen und dann erhält man je nach Einkommen und Vermögen ergänzende Leistungen für die täglichen Ausgaben, die Miete und die Heizkosten.
    Falls man keine Grundsicherung erhält, weil die Rente doch noch zu hoch ist, kann man versuchen, Wohngeld zu beantragen.

    Viele Grüße

    i.V. Daniela Lade
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