Steuerrecht

Hallo,
aufgrund meiner Querschnittslähmung haben wir ein Behindertenfahrzeug erworben. Der Umbau wirkt sich erst durch mehrjährigen Ansatz aus.
Frage: Muß eine Abschreibung über die Restlaufzeit des
Pkw verteilt werden oder ist evtl eine 24 monatliche Abschreibung möglich?

Gruß
Anneliese

Antworten

  • Liebe Anneliese,

    herzlich willkommen bei uns im Forum!

    Ich habe unseren Fachexperten gebeten, sich um Deine Frage zu kümmern. Bis zu einer Beantwortung wird es allerdings wegen des Wochenendes ein wenig dauern - bitte um Geduld. Und in der Zwischenzeit können Dir eventuell andere User mit ihren Erfahrungen weiterhelfen.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
  • Guten Morgen,

    es gibt unterschiedlich Sichtweisen der Finanzämter. In einem mir bekannten Fall akzeptierte das Finanzamt einen sofortigen Ansatz in voller Höhe. Sollte das Amt eine Afa verlangen, so ist diese i.d.R. ans Auto gekoppelt und somit über die Restlaufzeit zu verteilen. Persönlich würde ich aber Rücksprache mit dem Finanzamt nehmen oder einen sofortigen Ansatz in voller Höhe versuchen.

    Ich hoffe, meine Antwort hilft weiter.

    Freundliche Grüße,

    Udo Späker
  • Hallo,

    hab` sowas grad selbst durch exerziert. Die Umbaukosten sind nicht (!) abzuschreiben sondern können im Jahr der Durchführung komplett abgesetzt werden. Unsere Sachbearbeiterin hat beigefügtes Schreiben auch nur in der ersten Hälfte gelesen, den Zusatz unseres Finanzministeriums hat sie überlesen... Ich denke das dürfte inzwischen bundeseinheitliche Linie sein; verbindliche Auskünfte darüber gibt`s natürlich nur beim RA oder Steuerberater. Bei uns hat`s dann anstandslos geklappt als ich meinem Widerspruch `ne Kopie von dem FMS beigefügt habe. Ich denke das dürfte zum. schon `mal die richtige Schiene sein... Viel Glück!
  • Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Ich werde sofort aktiv werden und streiten.

    Bis bald. ....

    Gruß diskus
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