Kraftmessung für Servolenkung

Hallo 😀

Ich bin neu hier im Forum und habe auch direkt schonmal eine Frage 😉

Und zwar habe ich 1995 meinen Führerschein gemacht, und aufgrund meines Kleinwuchses (118cm Körpergröße) die Auflage "leichtgängige Lenkung mit Ausfallsicherung" in den Führerschein eingetragen bekommen.

Nun ist es ja heute so, daß die neuen Autos keine rein hydraulische Lenkung mehr haben, sondern eine elektrische. Da ich mir einen neuen Fiat 500 zulegen möchte, habe ich natürlich jetzt das Problem, daß es laut aussage der Umbaufirmen nur sehr schwer möglich - und auch sehr teuer ist - diese elektrischen Servolenkungen umzubauen.

Da aber damals nie eine Messung vorgenommen wurde, wieviel Kraft ich überhaupt in den Armen aufbringen kann, sondern einfach die Auflage gemacht wurde und fertig, habe ich mir für Samstag einen Termin bei einer Firma geben lassen, die ein "Kräftemessmobil" entwickelt hat. Hier will ich testen lassen, ob ich nicht doch genug Kraft habe, auch ohne diese 10nm-Lenkung auszukommen.

Nun wollte ich wissen, ob von Euch jemand schonmal so eine Kräftemessung gemacht hat? Bin nämlich schon etwas aufgeregt 🥺

Mir wurde gesagt, daß ich, sollte ich die Kräftemessung "bestehen" ein Gutachten bekomme, mit dem ich mir diese Auflage aus dem Führerschein streichen lassen kann.

Die Hoffnung stirbt zuletzt 😆

Ps: Ich habe eben mal mit einem Drehmomentschlüssel 20nm "getestet", und das hab ich mit einer Hand problemlos hinbekommen...

Antworten

  • Hallo Lisa

    Erstmal herzlich willkommen in unserem Forum!

    Ich leite deine Frage gleich an unsere Fachexperten weiter. Die wissen da bestimmt eine Lösung.

    Liebe Grüsse
  • Hallo

    Prinzipiell ist es so, dass jederzeit Eintragungen im Führerschein bei Krankheitsbildänderung oder Verschlechterungen geändert werden können. Grundlage dafür ist ein verkehrsmedizinisches Gutachten und eine Fahrbegutachtung durch TÜV oder Dekra.
    Zuständigkeit für die Erstellung des Gutachtens
    § 11 FeV sieht vor
    - Ein ärztliches Gutachten,
    - Das Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
    - Das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr
    Ärztliches Gutachten
    Das ärztliche Gutachten kann erstellt werden von:
    - Für die Fragestellung zuständigen Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation
    - Arzt des Gesundheitsamtes oder einer anderen öffentlichen Verwaltung (sogenannter Amtsarzt)
    - Arzt mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“
    -
    Nach §§ 2 und 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ist der Selbstfahrer verpflichtet, sein Fahrzeug seinen körperlichen Einschränkungen entsprechend unter Beachtung der für das Führen von Kraftfahrzeugen geltenden gesetzlichen Bestimmungen auszurüsten und ebenso eine dementsprechende Fahrerlaubnis bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.
    Deshalb ist eine reale Kräftemessung in einem angepassten Fahrzeug zu empfehlen.

    Es ist richtig das viele Fahrzeuge heute elektromechanische Lenkungssysteme haben und teilweise nicht mehr modifiziert werden können, ob bei dem Fiat 500 die Lenkung zu modifizieren ist, sollte direkt bei einem Umrüster angefragt werden.

    Beiliegend übersenden wir Ihnen auch noch die aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen betreffend Führerscheinrechtliches.



    Freundliche Grüße

    Axel Keip

Diese Diskussion wurde geschlossen.