Liegt die Bewertung der Pflegestufe im Rahmen der Möglichkeiten

Guten Tag zusammen,

vor ca. 1.5 jahren war ich erstmals hier, wurde informiert und informiere mich auch gerne über alles Neue per Newsletter. Nun, seit jener Zeit hat sich einiges in der Familie geändert. So viel, dass ich heute selbst der Papi (Stiefpapi) des kleinen Hubert bin. Viele, viele Gerichtsverhandlungen...Aktenberge "schmücken" nun das gemeinsame Schlafzimmer mit der Mama von Hubert 😆 Seit 19.01.2011 sind wir auch verheiratet.

Link zum Gutachten von der Redaktion gelöscht

Nun, hier sind die Profis. Und die frage ich mal, ob die Einschätzung der Gutachterin zur Pflegestufe 2 richtig ist. Oder , ob man Hubert dann doch falsch beurteilte. ?

Wesentliche Aussagen im Gutachten, dass ich für jeden der etwas sagen kann wuie oben ersichtlich eingestellt habe :

Seite 1 Rund um die Uhr- Pflege
Seite 5 - bis zum 5 Geburtstag P-Stufe 1
bei 98 Minuten Mehraufwand
- ab dem 5. Geburtstag-P-Stufe 2

Wenn ich nun auf gleicher Seite die Bemerkungen lese über Hauswirtschaft, dass bei Pflegestufe 2 + 3 entsprechend 60 Minuten Mehrbedarf aufgeführt ist, erscheint die Einstufung sehr seltsam:

Oder irre ich mich, verwechsle etwas ??

Frank Gottschlich
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Antworten

  • Guten Tag Herr Gottschlich,

    sind Sie sicher, dass solch intime Details über Ihren Sohn (komplettes Gutachten) ins öffentliche Netz gehören?

    Abgesehen davon denke ich, dass Ihre Frage(n) nur von einem entsprechenden Experten beantwortet werden können.
    Ich würde da eher PN wählen.

    freundliche Grüße
  • Schön das Sie versuchen unser "kleines Teufelchen" zu schützen. Danke.

    Aber:

    Das Gegenteil von schlecht muss nicht gut sein
    - es kann noch schlechter sein.
    Paul Watzlawick (1921- 2007)
    Kommunikationswissenschaftler, Psychoanalytiker, Soziologe, Philosoph

    Was will ich sagen:

    Hubert ist (jetzt) ein Teil der Familie Gottschlich. Er wurde mit seiner Mutter im August 2010 ausgewiesen. Hätten es mehr Leute gewußt als es wussten, wäre dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passiert.

    Alles ist relativ, auch die Geheimhaltung der Datensätze. Wem nutzt in vielen Fällen die Geheimhaltung? Meißtens denen, die etwas zu verbergen haben. Magdalena & Frank haben nichts zu verbergen.Hubert erst recht nicht.

    wenn ich nun auf diesem Wege den wirklich passenden Profi finde der das Gutachten in der Form wie geschrieben bestätigt, ist meine Aufgabe erfüllt. Wenn nicht ist es meine Aufgabe Hubert zu seinem Recht zun verhelfen. Mit halben Angaben kann man das nicht. ...

    Frank
  • Hallo Frank,

    hast du schon Widerspruch gegen das Gutachten eingelegt?
    Wenn ihr euch ungerecht behandelt fühlt, solltet ihr dies in jedem Fall tun.
    Lies dir mal diese Seite hier durch:
    http://www.pflegestufe.info/pflege/widerspruch.html

    Das wäre auf jeden Fall mal der erste Schritt!

    Liebe Grüße, viel Erfolg und natürlich viel Freude mit eurem Hubert
    Michaela
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