Führerschein machen

Antworten

  • Hallo Cincik,
    leider sagt deine Überschrift nicht viel aus, deshalb wäre es sicher besser, wenn du deine Frage etwas mehr konkretisieren könntest, so dass die anderen User besser erkennen können um was es dir direkt geht.
    Liebe Grüße Marry
  • Hallo Cincik,

    vielleicht hilf dir dieser Artikel zum Führerscheinerwerb mit Handicap weiter:
    http://www.myhandicap.de/behinderung_fahrerlaubnis.html

    Falls nicht, formuliere deine Frage bitte genauer aus.

    Klick dafür einfach unter dem letzten Beitrag auf "Antworten" und ergänze, was du rund u das Thema "Führerschein" wissen möchtest.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Hallo Michaela,
    sorry ich bin neu hier und wollte eigentlich nur ein paar Dinge nachlesen.
    Ich suche eigentlich Infos für meinen Sohn.

    Meine Sohn wird demnächst 17 Jahre und könnte dann ja den Führerschein machen.
    Nun habe ich in verschiedenen Foren gelesen das es hier für Menschen mit Behinderung (Mein Sohn hat eine Beinprothese, (Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G und AG)) Zuschüsse zum Führerschein gibt.
    Nun die Frage wo kann ich den einen Antrag dafür stellen uns was muss man beachten?
    Mein Sohn ist noch Schüler und wird es hoffentlich auch noch bis zum Abitur bleiben.

    Vielen Dank für euere Tipps und Antworten


    Grüße
    Cincik
  • Hallo Cincik

    Die Kfz-Beihilfeverordnung zielt in erster Linie auf Behinderte ab, die arbeite. Je nachdem wielange ist dann die Agentur für Arbeit bzw. die Rentenversicherung zusdtändig. Bei Schüler/Studenten sind die außen vor. Hier ist die Hauptfürsorgestelle, also das Sozialamt zuständig. Leitsungen zur Teilhabe ist das Stichwort. Zwei links dazu:

    http://www.reha.com/de/html/anschaffung/kfz-anschaffung-nicht-berufstaetige.php

    und der darin angesprochene §4 SGB IX

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/4.html

    Ich selbst bin als Schüler nach der 11. Klasse zu meiner Behinderung gekommen (Querschnittlähmung) und damals wurde das Fahrzeug wie auch der Führerschein bezahlt. Allerdings war das 30 Jahre her und die Kassenlage war eine ganz andere. Kurz gesagt es kann schwierig werden, aber das Sozialamt ist die zuständige Stelle. Sehr häufig wird auf Behindertenfahrdienste verwiesen. Wenn es sowas bei Euch gibt sieht es mau aus- trotzdem viel Glück

    Klaus
  • Hallo Cincik,

    Erstmal Klaus hat Recht.Ich habe die Merzeichen G,B und die Kfz-Beihilfe beim Versogungsamt beantrag,die waren nicht zuständig und haben den Antrag weitergeleitet an den Rententräger, der war wiederrum auch nicht zuständig und hat den Antrag an das Sozialamt geschickt.
    Dort ist er dann abgelehnt wurden und ich habe alles finanziert.(Zeit ca. 0,5 Jahre)
    Die Ämter sind in Deutschland verpflichtet den Antrag an die dafür zuständige Stelle weiterzuleiten.
    Ich sage immer "alles wird gut" viel Glück.

    Gruß Randy
  • Hallo Cinik,

    Das Auto ist jetzt an Arbeit gekoppelt, an unbefristete mitunter auch Ganztagsjobs.

    Allerdings gibt es noch die Möglichkeit Taxigelder beim Bezirk Deiner Heimatregion zu beantragen.
    aG (gegebenenfalls mit ärztlichem Attest, daß sich Behinderung verschlechtert hat beim Versorgungsamt Deiner Heimatregion beantragen) und mind.80%, dazu ein ärzliches Gutachten, daß man die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen kann.
    Einkommensgrenzen, wobei ab 18 das EK der Eltern nicht mehr gerechnet wird.

    LG

    Surfer
  • Lieber Cincik,

    meine Vorposter haben Dir schon ein paar Hinweis auf den Weg gegeben. Ich kann hier bestätigen: Als Schüler mit einer Behinderung hat man nur wenig Chancen auf eine Übernahme der Umrüstkosten. Aber als Azubi sieht es viel besser aus - wegen der Koppelung an das Beruf. Hier mehr Infos zum Thema Kfz-Hilfe:

    http://www.myhandicap.de/kfz_hilfe_behinderte_menschen.html

    Welche Umrüstungsmaßnahmen kämen für Deinen Sohn in Frage? Woher kommt seine Behinderung? Und wäre er wegen seines Handicaps überhaupt auf ein Auto angewiesen, um zur Schule (oder später zur Arbeit) zu kommen? Letzteres ist ja die Hauptvoraussetzung, dass die Kosten für das Auto sowie für die Umrüstungen übernommen werden.

    Als Schüler wendet man sich für einen Antrag auf Kfz-Hilfe an das überörtliche Sozialamt. Und als Azubi / frisch Berufstätiger ist die Arbeitsagentur Euer Ansprechpartner.

    Wenn Du noch weitere Fragen hast, fühl Dich frei, diese hier zu stellen. Wir bemühen uns gerne, Dir behilflich zu sein.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap
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