Verhindertenpflege

Hallo ,

meine Pflegeperson muss kurzfristig ev. ab 28.7. für 6 tage auf Reise.
wie kann ich meine Pflege in der Zeit absichern?
Darf ich einen Pflegedienst nehmen ? ich bekomme Geld für Pflegestufe 2 430,00 Euro.
muss ich beim Pflegedienst drauf zahlen oder übernimmt dies dann alles die kasse ?
Laut KK bekomme ich dann für August erstmal kein Pflegegeld , weil dies dann verrechnet wird .
ist diese Angabe richtig ?
ich habe kein Vermögen und nur eine kleine Rente ,kann also niemand im vorraus zahlen.

Bitte schreibt mir eure Erfahrungen.

Danke .
Lieselotte

Antworten

  • Lieselotte hat geschrieben:
    Laut KK bekomme ich dann für August erstmal kein Pflegegeld , weil dies dann verrechnet wird .
    ist diese Angabe richtig ?

    Bitte schreibt mir eure Erfahrungen.

    Danke .
    Lieselotte



    Das ist nicht richtig.
    Ist die tätige Pflegekraft einmal wegen Krankheit oder Urlaub verhindert, kommt die KK unter bestimmten Voraussetzungen für die Kosten einer Verhinderungspflegekraft auf. Allerdings erst dann, wenn bereits 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde. Wir die Betreuung in dieser Zeit durch entfernte Verwandte, Nachbarn oder einen Pflegedienst übernommen, zahlt die KK für 4 Wochen bis zu 1.510,-- Euro pro Kalenderjahr.

    Springt ein Familienangehöriger (bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad) ein oder jemand, der in häuslicher Gemeinschaft mit dem Pflegebedürftigen lebt, übernimmt die KK die Kosten des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe. Werden Mehrkosten, z. B. Fahrkosten oder Verdienstausfall , nachgewiesen, ist insgesamt eine Erstattung bis zu 1.510,-- Euro für 4 Wochen im Kalenderjahr möglich.
    So ist das bei der AOK geregelt.
    freundliche Grüße

  • Hallo Lieselotte,

    ich leite deine Anfrage an einen unserer Fachexperten weiter.
    Ich hoffe, er kann dir Auskunft bzw einen Tipp geben, wo du Informationen bekommen kannst.

    Liebe Grüße schickt dir
    Michaela
  • Hallo Michaela,

    die Sache ist sehr eilig . da die Pflegeperson ab 28.7. nicht da ist und
    ich mir nicht getraue einen Pflegedienst zu nehmen bzw. zu beauftragen ,da die KK mir Angst gemacht hat ,dass ich im August erstmal dann keine Pflegegeld kriege.

    danke.
    MfG . Lieselotte
  • Guten morgen ,

    es wurde mir erklärt , dass von den 430,00 ich meine Pflge organisieren muss .
    und davon auch die vertretung .
    wenn ein pflegedienst einspringt , wird das anteilmässig von 430 Euro abgezogen und der Rest wird ausgezahlt.

    kommt man besser ,wenn man eine privatperson nimmt ? diese bezahltund diese mehrausgabe bei der kasse einreicht ?

    Danke
    Lieselotte
  • Guten Morgen Liselotte,

    Deine KK ist verpflichtet dich zum SGB XI ( elftes Buch ) § 7 Aufklärung und Beratung durchzuführen in deiner Situation, und im § 7a eine Pflegeberatung in deinem Umfeld auf den Weg zubringen wenn du dies selbst nicht kannst.

    Der Link dazu;
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__7.html

    Pflegeberatung / auch als Einsatz bezeichnest, wo gerade diese Dinge besprochen werden. Doch auch was du für Möglichkeiten hast in einem Fall wie deinem. Da du schnell Hilfe benötigst, suche dir einen Pflegedienst in deinem Umfeld / Wohnort und bitte um ein sofortiges Gespräch /der Zweck ( Verhinderungspflege ).

    Der Link dazu;
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__7a.html

    Wenn die Person kommt verweise darauf das du ein Pflegegeld bekommst Monatlich und du ab Datum 27.7. Hilfe benötigst. Verweise darauf das du Sachleistungen zur Pflegestufe 2 in Anspruch nehmen möchtest, doch nur bis zu dem Betrag ohne das dein Pflegegeld gekürtzt wird. So hast du sofortige Hilfe die du dann mit der Person im einzelnen Besprechen musst vor Ort bei dir zu Hause.

    Jede Pflegestation hat einen Leistungskatalog zu den einzelnen Leistungen die diese erbringen. Den lasse dir bitte aushändigen. z.B. Einkaufen, 1 h = 6,85 € + 10 € An/ Abfahrt weil das Einkaufszentrum 10 km entfernt ist. Oder du selbst Einkaufen möchtest weil es dir möglich ist du jedoch nur eine Begleitung dazu benötigst.

    Leistungen bei häuslicher Pflege;

    § 36 Pflegesachleistung
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__36.html

    § 37 Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__37.html

    § 38 Kombination von Geldleistung und Sachleistung (Kombinationsleistung)
    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__38.html


    Das ganze kannst du auch durch eine private Person aus deinem Umfeld regeln, nur oft kommt es dann im Folgemonat erst zur Abrechnung und dies möchtest du ja vermeiden. Die erste Variante ist dann die bessere.

    § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

    http://bundesrecht.juris.de/sgb_11/__39.html


    Suche dir einen Pflegestation, bespreche alles und rufe bei der KK an es ist geregelt durch einen Pflegedienst, jedoch nur für den Betrag so das, dass Pflegegeld voll zur Auszahlung kommt. So händeln es sehr viele Betroffenen, weil wie auch du schreibst die Rentenbezüge klein sind und nicht ausreichen.

    -------------------

    Wenn deine Rente klein ist hast du schon einmal daran gedacht zur ARGE zu gehen und Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen. Oder auch einen Wohngeldzuschuss ? Ist deine Rente zu gering steht dir dies nämlich zu zum Lebensunterhalt. Persönlich finde ich es sehr schade das gerade ältere Menschen immer noch mit einer sehr hohen Schamgrenze besetzt sind und sagen, Danke Nein ! das brauche ich nicht. Leider wird hier jedoch auch von den Behörden nicht richtig Aufklärung betrieben zu dieser Personengruppe, was ich sehr bedauere. Solltest du mehr Hilfe benötigen so kann ich dir dies gern erklären über PIN. Denn es gibt genug Hilfe im Sozialnetz, nur kaum einer kennt die sehr vielen Möglichkeiten. Und jede Lebenssituation ist auch anders gestaltet.

    Ich wünsche dir das du die Hilfe bekommst, findest die du zu deinen Situation benötigst, dir ein schönes WE mit viel Sonne, MFG Lyn 😉