Mobilitätshilfe

Guten Morgen ,

ich bekomme seit Juni Mobilitätshilfe.
Auf Grund meines Gesundheitszustandes ist es mir nicht immer
möglich ,das Budget pro Monat voll aus zunutzen .
Darf man was in den nächsten Monat mitnehmen ?
Und wieviel ? Muss die Mobiltätshilfe am Ende des Jahres voll ausgenutzt sein ?Muss am Ende des jahres die Mobilitätshilfe voll
ausgenutzt sein? Wird geprüft ,ob dies Monat für Monat erfolgte?


ich kenne mich noch nicht so gut aus und bitte um eure Erfahrungen.

danke.
Lieselotte

Antworten

  • Hallo Lieselotte,

    ich leite deine Frage an einen unserer Fachexperten weiter.
    Ich hoffe, er kann dir weiterhelfen.

    Hab einen schönen Tag!

    Liebe Grüße von
    Michaela
  • Hallo Michaela ,

    wann kann ich mit einer Antwort rechnen ?

    danke
    Lieselotte

  • Guten Abend Liselotte,

    für was bekommst du die Mobilitätshilfe ? Ist es die zum § 53 SGB III - Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung.

    Wenn ja, bin ich erstaunt, da es die nicht mehr gibt zum SGB III § 53 - 55 sind weggefallen, gleiches gilt auch zu § 56 im SGB III. Oder handelt es sich um etwas anderes ? Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lynn ,

    entschuldige die späte Antwort-

    ich bekomme diese Eingliederungshilfe als
    Sozialhilfeleistung nach dem SGB XII. zur teilhabe am leben in der Gesellschaft.


    reicht diese Angabe ummeine frage zu beantworten ?

    danke
    Lieselotte
  • Liebe Lieselotte,

    unabhängig von der (leider noch ausbleibenden) Antwort unseres Fachexperten habe ich einen Kollegen zu diesem Thema gefragt. Seine Antwort:
    Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass man solche Leistungen mit den nächsten Monat mitnehmen darf, aber nicht mit ins nächste Jahr.

    Als erstes würde ich empfehlen, sich den Bewilligungsbescheid näher anzuschauen und rauszufinden, was das Amt genau für Vorgaben bei Dir gemacht hat. Wenn sich darin jedoch kein Hinweis zu einer derartigen Handhabung findet, sollte man den zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren. Sachbearbeiter haben bei sowas nämlich einen gewissen Spielraum. Inwieweit sie einem entgegenkommen, kommt auch darauf an, wie man den Herrschaften im Amt begegnet. Also: Einfach nett und höflich nachfragen, wie die Handhabe bei Dir ist.

    Ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter. Bei Bedarf kann ich gerne für Dich bei Deinem Sachbearbeiter anrufen und mich erkundigen. Dazu schicke mir einfach eine PN mit der Nummer.

    Lieben Gruß,

    Tom
    MyHandicap