beinprothese

Hallo !
ich habe eine Frage.
in welchen Abständen kann man eine neue Beinprothese beantragen.
Meine Prothese mit c-leg ist jetzt 7 Jhare alt.
c-Leg wurde schon für 7 .000 Euro repariert usw.von Kasse übernommen im letzten jahr.
Nun meint mein Techniker das er eine total neue Prothjese bauen will.
und das ich alle 5 Jahre eine beantragen kann .Stimmt das ??
die Kasse hätte statt die reparatur gleich ein neues Knie bezahlen müssen.
weil es da schon 6 Jahre alt war.millerweile 7 jahre
liebe Grüsse Susanne

Antworten

  • Guten Tag Susane,

    sei uns herzlich willkommen im Forum,.. 😉


    Ein Hilfsmittel wird in der Regel dann bewilligt, wenn es im Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen mit einer Hilfsmittelnummer aufgeführt ist. Es sollte daher ver­sucht werden, zusammen mit dem Arzt und/oder dem Sanitätsfachhändler ein Hilfs­mittel auszusuchen, das der Sachbearbeiter bei der Kasse in diesem Katalog finden kann. Inzwischen haben viele Hersteller in ihren Prospekten die entsprechende Hilfsmittelnummer bei den jeweiligen Produkten aufgeführt.

    Für das beantragte Hilfsmittel muss vom behandelnden Arzt ein Rezept ausgestellt werden. Es ist wichtig, dass auf dem Rezept das benötigte Hilfsmittel genau definiert wird und speziell erforderliche Funktionen zusätzlich beschrieben werden. Außerdem kann es hilfreich sein, als Zusatz die Hilfsmittelnummer für ein Beispielprodukt mit aufzuführen.
    So reicht zum Beispiel die Bezeichnung Rollstuhl nicht aus.

    Es muss heißen:
    „Leichtgewichtrollstuhl wie z.B. Hilfsmittelnummer xx.xxx.xxx oder Modell yyy von der Firma xyz“. Nur unter dieser Bezeichnung ist das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog zu finden. Dann wäre noch wichtig, dass der Arzt in einigen Sätzen die Notwendigkeit der Verordnung näher begründet.

    Für die Versorgung mit Hilfsmitteln haben die einzelnen Krankenkassen Verträge mit Firmen (z.B. Sanitätshäuser oder andere Leistungserbringer etc.) geschlossen, die dem Versicherten zu nennen sind. Der Versicherte muss das Hilfsmittel von diesen Vertragspartnern beziehen und nur im Einzelfall kann auf Antrag eine andere Firma beauftragt werden (z.B. bei Hilfsmitteln mit individuellem Anpassungs- und Beratungsbedarf ist nur eine wohnortnahe Hilfsmittelversorgung zumutbar).

    Dabei evtl. entstehende Mehrkosten müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Die Krankenkasse zahlt nur den vertraglich vereinbarten Preis für das Hilfsmittel sowie auch nur die dafür anfallenden Folgekosten (z.B. Reparatur).
    Folgekosten können z.B. auch eine entstehende Versicherungspflicht für einen schnelleren Elektro-Rollstuhl sein. Wurden Festpreise für ein Hilfsmittel vereinbart und ist das ausgesuchte Hilfsmittel im Einzelfall teurer, muss der Antragsteller ebenfalls die Differenz selbst tragen.

    Grundsätzlich gilt: ´
    Das technische Hilfsmittel bleibt Eigentum der Krankenkasse und muss zurück gegeben werden, wenn es nicht mehr benötigt wird. Dies gilt auch, wenn der Versicherte Mehrkosten für ein von ihm gewünschtes Hilfsmittel geleistet hat, dafür gibt es später keinen finanziellen Ausgleich.

    Die Krankenkassen sind übrigens gehalten, den Versicherten möglichst gebrauchte technische Hilfsmittel, die zum Wiedereinsatz instand gesetzt wurden, leihweise durch den jeweiligen Vertragspartner zu überlassen.

    Es gibt durchaus die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernimmt, das nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt ist. In diesem Fall muss eine ausführliche Begründung der ärztlichen Verordnung erfolgen. Dabei muss deutlich gemacht werden, dass nur und gerade dieses Hilfsmittel unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls das einzig geeignete ist. Es muss herausgestellt werden, dass der Patient mit diesem Hilfsmittel seine Selbständigkeit erhöhen und seine Abhängigkeit von Fremdhilfe reduzieren kann.

    Wenn die Krankenkasse trotz ausführlicher Begründung die Kostenübernahme für ein beantragtes Hilfsmittel ablehnt, sollte man sich fachlichen Rat holen, um dann gegebenenfalls gegen den ablehnenden Bescheid schriftlich Widerspruch zu erheben. Dabei ist wichtig, auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zu bestehen.

    Auf diesen Widerspruch erfolgt dann ein Widerspruchsbescheid. Wird das Hilfsmittel in diesem Widerspruchsbescheid wieder abgelehnt, kann innerhalb von 4 Wochen Klage erhoben werden. Die Klage vor dem SG = Sozialgericht ist in der ersten Instanz kostenlos und es besteht keine Anwaltspflicht, ein solcher Schritt sollte jedoch gründlich überlegt werden. Da im Umkehrschluss, ein Gerichtsverfahren langwierig ist und schon in der zweiten Instanz könnten erhebliche Kosten verursachen.

    Für ein neu angeschafftes oder leihweise zur Verfügung gestelltes technisches Hilfsmittel gelten die allgemeinen Zuzahlungen (10 % vom Abgabepreis, wenigstens 5 Euro, höchstens 10 Euro) und die Härtefallrichtlinien der Krankenversicherung, nach denen der Versicherte auf Antrag bei Erreichung der Belastungsgrenze von der Zuzahlung befreit werden kann.

    (§ 27 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 SGB V, §§ 33, 34, 36, 61, 62, 126, 127, 139 SGB V)

    In deinem Fall kannst du es versuchen mit deinem behandelnden Arzt wie o.g. - Nur ich vermute das es eine Ablehnung / zum Solidarprinzip und der Wirtschaftlichkeit zu anderen Versichterten gibt. Weil erst für sehr viele € eine Reparatur stattgefunden hat. Doch versuche es einfach, denn es gibt bereits viele Urteile in , aus der Rechtssprechung das man einen Anspruch auf gute, aktuelle Hilfsmittel hat.

    Was ich jedoch gar nicht verstehe vom Technicker; Warum hat dieser dich nicht vor der Reparatur darauf verwiesen ? Um ehrlich zu sein das finde ich persönlich nicht in Ordnung bei dem Preis. Doch das ist meine ganz persönliche Meinung zum Technicker. Dir eine gutes WE und Erfolg in der umsetzung, Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn!
    vielen Dank für die Antwort .
    es ist ein neuer Techniker den ich endlich für mich gefunden habe.😀
    und der mit meiner jetzigen Prothese nicht zufrieden ist.
    Mein erster Techniker wollte eigentlich auch das gleich ein neues Kniegelenkt
    eingebaut wird statt diese 7000 Euro Reperaturkosten,denn hier ist jetzt keine Garantie mehr drauf.Wenn jetzt damit was passiert sehe ich alt aus.Eine Ersatzprothese habe ich nicht 🙁
    na ich werde mein Glück versuchen 😀 und ich werde berichten .
    ich wünsche ein schönes Wochenende

    liebe Grüsse Susanne
Diese Diskussion wurde geschlossen.