Kindergeld abgelehnt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Mutter einer 21 jährigen Tochter, die bis vor 3 Wochen fast 3 jahre wegen der pysche in Kliniken war. Sie wollte sobald sie kann eine Reha anfangen.Sie ist auch dort gemeldet.
wir haben vor 4 Wochen das vortlaufen des Kindergeld beantragt.
Sie haben abgelehnt, obwohl meine Tochter 70% Behinderung hat,und vom Arzt eine Bescheinigung hat das sie noch nicht Arbeitsfähig ist. Die Kindergeldkasse sagt das sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kann und damit ihren Lebensunterhalt, selber finanzieren kann. 🙁
ich muss sie jetzt in ihrem zustand beim arbeitsamt Arbeitsuchend melden damit sie das Kindergeld wieder bekommt.
Dann kann ich sie warscheinlich gleich wieder einweisen lassen.
das heißt die kasse sagt wir können nur Klage einreich in Düsseldorf und das kann ja Jahre dauern.
haben sie vieleicht einen Rat für uns.
mit freundlichen Grüßen
Snoopy
ich bin Mutter einer 21 jährigen Tochter, die bis vor 3 Wochen fast 3 jahre wegen der pysche in Kliniken war. Sie wollte sobald sie kann eine Reha anfangen.Sie ist auch dort gemeldet.
wir haben vor 4 Wochen das vortlaufen des Kindergeld beantragt.
Sie haben abgelehnt, obwohl meine Tochter 70% Behinderung hat,und vom Arzt eine Bescheinigung hat das sie noch nicht Arbeitsfähig ist. Die Kindergeldkasse sagt das sie mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kann und damit ihren Lebensunterhalt, selber finanzieren kann. 🙁
ich muss sie jetzt in ihrem zustand beim arbeitsamt Arbeitsuchend melden damit sie das Kindergeld wieder bekommt.
Dann kann ich sie warscheinlich gleich wieder einweisen lassen.
das heißt die kasse sagt wir können nur Klage einreich in Düsseldorf und das kann ja Jahre dauern.
haben sie vieleicht einen Rat für uns.
mit freundlichen Grüßen
Snoopy
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Antworten
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Hallo snoopy
Erstmal ganz herzlich willkommen in unserem Forum! Ich habe unsere Fachexperten gebeten, sich deine Frage anzusehen. Sicher bekommst du bald eine Antwort von ihnen.
Liebe Grüsse
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Hallo Snoopy,
Vor ca. 3 Mon. hatte My Handicap einen Artikel eines Münchner Rechtsanwalts unter welchen Bedingungen das Kindergeld nicht angerecchnet werden darf.
Schick mit der My Handicap PM die Frage nach dem Artikel an die Redaktion.
LG
Surfer
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Hallo Snoopy!
Hast du die Aussage der Kindergeldkasse schriftlich? Wenn nicht, fordere sie an und lege Widerspruch ein, dann muß der Vorgang geprüft werden.
Viel Glück, Katrin
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Hallo Katrin,
ich glaube kaum, dass Kindergeld nur mündlich abgelehnt werden kann.
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