Begleitperson - nur ab bestimmtem Alter?

Hi,

bin Knieex- und Unterschenkelamputiert und war gestern mit meinem Sohn (acht Jahre) im Freibad. Da ich ein B im Ausweis stehen habe, habe ich versucht ihn als Begleitperson durch den Eingang zu schleusen. Das wurde nicht akzeptiert mit der Begründung er sei zu jung.

Wie verhält es sich mit der Begleitperson? Welchen Mindestanforderungen muss sie genügen um als solche akzeptiert zu werden? Ist das von Institution zu Institution unterschiedlich?

Gruß
zyxl

Antworten

  • Hallo ZYXL,
    erstmal n lustieger Name 😀
    ALso ich hatte mit dem Thema der Begleitperson auch schon mal zu tun und hab dann vom VdK folgende Antwort bekommen.
    "Für das Merkzeichen "B" an sich gibt es keine genaue Vorschrift wie alt eine Begleitperson sein muss, wohl aber ist den Beförderungbedingungen der Verkehrsunternehmen zu entnehmen, dass ein Kind erst ab Vollendung des sechsten Lebensjahres, oder ab Beginn des Schulbesuches allein die Verkehrsmittel nutzen darf.
    Analog dazu besteht auch ab diesem Zeitpunkt die Berechtigung als Begleitperson zu fungieren."
    Was den Besuch von Bädern angeht gab es da schon des öfteren Streiterein wegen des Merkzeichens B.
    Aber im Fall deiner Behinderung und dem Alter deines Kindes dürfte meines Erachtens das Bad den Zutritt nicht verweigern.

    Ich wünsch dir das Beste für die Zukunft und hoffe das du das nächstemal keine Probleme mehr hast.

    Gruß Ernstl
  • Hallo,
    Es gibt wohl keine eindeutige Regelung. Die Musterbadeordnung des Bundesfachverbandes öffentliche Bäder e. V. besagt meines Wissens, dass Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, die Benutzung nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet ist. Wer nun wiederum geeignet ist, dass entscheidet der Schwimmbadbetreiber mit seiner Bäderordnung.

  • Hallo zyxl
    als geeignet würde ich ansehen eine Person die 1. schwimmen (wegen dem Beispiel Schwimmbad) kann und 2. die Verantwortung für dich übernehmen kann. Dafür kommt eigentlich nur eine Person ab 18 Jahren in Frage.
    LG
    rednaxela
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