Merkzeichen B,H,G 100 %

Ihr lieben,

mein Chef hat die Betreuung für einen behinderten Mann mit
o.g. Merkzeichen übernommen.

Ich helfe ihm bei den Unterlagen und rauszufinden welche Rechte
der Mann hat.

Könnt ihr mir bitte dabei helfen?

Folgendes haben wir bereits:
Wertmarke für öffentliche Verkehrsmitte
Befreiuung von Rundfunk
Pflegegeld



Wie sieht es mit dem Telefonanschluss bei der Telekom aus?Hat er
da auch Anspruch auf Ermässigung? Er zahlt zur Zeit 29,90 Euro monatl. etwas
viel finde ich für seine 2-3 Anrufe die er so im Monat macht,

Es kommt dazu das es ein sehr vereinsamter Mensch ist und
ich würde gerne mal einen Ausflug für Ihn organiseren unter gleichgesinnten
habt ihr da Ideen wo ich das günstig finde?
Unter der Woche kommt der Pflegedienst aber das sind am Tag 20 min . etwa und dann sitzt er wieder alleine .


Danke für eure Antworten"

Lieber Gruss
bili

Antworten

  • Hallo bili,

    vieleicht bei diesem Telefonvertrag auch eine DSL Internetflatrate dabei. Wenn dieser Mann nur 2-3 Telefonate im Monat hat, genügt vieleicht auch ein Handy mit Prepaidkarte.

    Was Deine Suche nach der Freizeitgestaltung an geht ist es schwer Dir zu helfen ohne zu wissen welche Behinderung und/oder welche Bewegungseinschränkungen dieser Mann hat. Kannst Du da mehr Infos geben ohne zu sehr die Privatsphäre dieses Mannes zu verletzten?

    Lieben Gruß
    Karin
  • @karin DANKE für die Antwort

    ja, ich muss seinen Telekom Vertrag mal prüfen da
    er gar keine Ahnung von Internet hat
    so braucht er keine Flat für DSl und wenn es der Fall ist
    werde ich es ändern lassen.
    Eine Flatrate ist schon wichtig, das er sich frei fühlen kann alle
    anzurufen wenn er was braucht da er ganzen Tag alleine im Haus sitzt.

    Er hat eine Gehschwäsche und läuft mit einem Gehwagen.
    Sehen ist auch schlechter geworden und die Hände zittern.Wenn wir
    zusammen essen, dann schneide ich oder jemand anderes ihm das
    essen vor klein.

    Gruss
    bili
  • Hallo bili, wie alt ist den der Mann? Ein jüngerer Mann hat andere Interessen als ein älterer, das geht doch schon beim Musikgeschmack los, als Beispiel. Wie wäre es mit einem Kinobesuch? Aber ist wahrscheinlich nicht so gut, kommt halt auf seine Sehschwäche drauf an. Man könnte z.B. auch Spielenachmittage, abende organisieren. Ist jetzt nur eine spontane Idee, aber vielleicht hilft Dir das ja schon weiter?
  • Eine Frage.

    Wie kommt ihr auf befreiung der Rundfunkgebühren.
    Das ist quatsch.

    Um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden braucht er das Merkzeichen "RF"

    Und genau dieses Merkzeichen wird auch benötigt um einen Sozialanschluss der Telekom zu bekommen.

    Also ohne "RF" gibt es weder das eine noch das andere.


    Und das Pflegegeld hat mit den Merkzeichen nichts zu tun.
    Das bekommt er, wenn er es beantragt von seiner Pflegekasse.

    Aber da hat das Versorgungsamt mit dem Schwerbehindertenausweis nix mit zu tun.

    Zu den Telekomtarifen (musste ich mich jetzt erst wegen meiner Schwiegermutter mit beschäfftigen)

    Der ganz normale Telefonanschluss mit einer reinen Telefonflatrat kostet dort 29,99 Euro im Monat. Das ist der Preis ohne Internet.

    Die Telekom hat aber noch eine Tarif der kostet 19,99 Euro.
    Der beinhaltet die Grundgebühr von 18,99 Euro und dann sind jeden Monat 120 Freiminuten inbegriffen.
    Da wäre dann das Telefonverhalten des Herren zu kontrollieren ob ihm die 2 Stunden im Monat reichen würden.

    Ansonsten gibt es noch einen netten Anbieter. Habe ich jetzt zufällig in der VDK-Zeitung gesehen.

    Siehe hier: http://www.vdk-telekom.de/

    Da kostet der Anschluss 15,95 Euro im Monat und beinhaltet eine Flatrate.

    Dazu ist kein Telekomanschluss nötig und seine Nummer könte er mitnehmen.

    Aber grade in einem Gewissen alter ist die Telekom die beste weil einfachste alternative.

    Zu bemerken sei auch, das im Fall das dass Merkzeichen RF zugeteilt würde, nur die Grundgebühr bei der Telekom frei ist (Sozialanschluss) Hat man dann dort irgendeinen Tarif (Flatrate oder Freiminuten) fällt dies aber schon wieder weg.
  • Danke bili!

    Auch wenn Dein Bekannter keine weiten Wege laufen kann und Begleitung braucht, so könnte er schon einiges unternehmen. Ich habe hier in Düsseldorf einen Bekannten mit E-Rolli und sehr ausgeprägten Lähmungen, der auch nur zuhause hockte und keine sozialen Kontakte pflegte. Er hatte das einfach nicht gelernt. Ich zeigte ihm wie er mit seinem E-Rolli U-Bahn fahren kann und das es einen bezahlten Behindertentransport der Stadt gibt. Hab ihn einfach mitgenommen, wenn es in Düsseldorf was zu erleben gab. Zum Beispiel zu den vielen Events am Rhein. Dort geht er heute sogar alleine hin und genießt das Treiben der Rheinuferpromenade bei einer Tasse Kaffee. Jetzt im Sommer ist bestimmt auch bei Dir einiges los. Einfach mal gucken gehen und ein bischen quatschen tut ihm bestimmt gut und macht Lust auf mehr. 😉

    Wichtig wäre auch heraus zu finden welche Interessen Dein Bekannter hat. In vielen Städten gibt es Vereine für Behinderte und ihre Freunde. Bei den Treffen wird Karten gespielt, gekegelt, gekickert, in den Zoo gegangen und auch mal ins Schwimmbad. Je nach dem was für die Betroffenen möglich ist. Hilfsorganisationen kümmern sich um Menschen die viel daheim bleiben müssen. Diakonie, Caritas, DRK und Co haben freiwillige Helfer die gerne Hausbesuche machen, mit dem Betroffenen Karten spielen oder ihm etwas vorlesen oder ihn ab holen um ihn auf einem Spaziergang begleiten.

    Um Deinem Bekannten all so etwas zu ermöglichen ohne das Du für ihn ständig das Taxi spielst, wäre es schön wenn er den Behindertenfahrdienst oder den ÖPNV benutzen könnte. Beantragen kann man so etwas bei der Stadt. In der Regel wird er nur Rollifahrern gewährt, aber in Einzelfällen besucht das Gesundheitsamt Antragsteller zuhause und schaut sich den Betroffenen an. Wenn ein Fußgänger es nicht schafft ohne Hilfe öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und kein Auto hat, kann er den Behindertenfahrdienst benutzen ohne das er einen Rollstuhl hat.

    Aber auch wenn Dein Bekannter nur den ÖPNV zur Verfügung hat, heißt das nicht das er alleine damit fahren muß. Bei mir hier in Düsseldorf hat der Verkehrsverbund Rheinbahn einen kostenlosen Begleitservice, der Betroffene vor der Haustüre ab holt und bis zum Ziel begleitet. Wichtig ist nur das keine Tragedienste gemacht werden müssen. Dann wäre der Betroffene ein Fall für den Behindertenfahrdienst. Vieleicht bietet der Verkehrsverbund bei Dir vor Ort auch solche Hilfen an.

    Ich hoffe ich konnte Dir ein paar Idee geben,

    lieben Gruß
    Karin
  • volker525 hat geschrieben:
    Eine Frage.

    Wie kommt ihr auf befreiung der Rundfunkgebühren.
    Das ist quatsch.

    Um von den Rundfunkgebühren befreit zu werden braucht er das Merkzeichen "RF"


    Und genau dieses Merkzeichen wird auch benötigt um einen Sozialanschluss der Telekom zu bekommen.

    Also ohne "RF" gibt es weder das eine noch das andere.


    Und das Pflegegeld hat mit den Merkzeichen nichts zu tun.
    Das bekommt er, wenn er es beantragt von seiner Pflegekasse.

    Aber da hat das Versorgungsamt mit dem Schwerbehindertenausweis nix mit zu tun.

    Zu den Telekomtarifen (musste ich mich jetzt erst wegen meiner Schwiegermutter mit beschäfftigen)

    Der ganz normale Telefonanschluss mit einer reinen Telefonflatrat kostet dort 29,99 Euro im Monat. Das ist der Preis ohne Internet.

    Die Telekom hat aber noch eine Tarif der kostet 19,99 Euro.
    Der beinhaltet die Grundgebühr von 18,99 Euro und dann sind jeden Monat 120 Freiminuten inbegriffen.
    Da wäre dann das Telefonverhalten des Herren zu kontrollieren ob ihm die 2 Stunden im Monat reichen würden.

    Ansonsten gibt es noch einen netten Anbieter. Habe ich jetzt zufällig in der VDK-Zeitung gesehen.

    Siehe hier: http://www.vdk-telekom.de/

    Da kostet der Anschluss 15,95 Euro im Monat und beinhaltet eine Flatrate.

    Dazu ist kein Telekomanschluss nötig und seine Nummer könte er mitnehmen.

    Aber grade in einem Gewissen alter ist die Telekom die beste weil einfachste alternative.

    Zu bemerken sei auch, das im Fall das dass Merkzeichen RF zugeteilt würde, nur die Grundgebühr bei der Telekom frei ist (Sozialanschluss) Hat man dann dort irgendeinen Tarif (Flatrate oder Freiminuten) fällt dies aber schon wieder weg.


    Hallo Volker,

    das ist kein quatsch! Nur wenn man eine Befreiung der Rundfunkgebühren beantragt hat und dies genehmigt wurde, bekommt man auch ein RF im Schwerbehindertenauseis.

    Gruß Karin
  • Das stimmt doch so nicht.

    Ein RF im Schwerbehindertenausweis wird gewährt wenn die Person Blind oder sehr sehbehindert ist und mindestens 60% hat.

    Oder wenigstens 80% und wegen seines Leidens nicht an öffentlchen Veranstalltungen teilnehmen kann.

    Den genauen Text siehst du hier: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_RF.htm

    Die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst nämlich erst wenn das Merkzeichen im Ausweis steht.

    Und auch wenn der Herr sehbehindert ist. Da BL fehlt ihm auch.

    Mein Ausweis ist über 100% mit G, aG, H, b und ich bin Pflegestufe 2

    Aber noch vor 5 Wochen wurde das RF abgelehnt mit der begründung das ich mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl an öffentlichen Veranstalltungen teilnehmen könnte, und so das Merkzeichen RF und die Gebührenbefreiung mir nicht zustände.

    EDIT sagt:

    Hier sogar nochmal die Auflagen der GEZ:

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

    Siehe Punkt 7 und 8
  • Hallo Billi,

    Das mit dem RF bei GEZ und Telefon stimmt so, allerdings ist es bei der Telecom so, daß der Sozialtarif entfällt, wenn man die Flatrate aus Internet und Festnetz nimmt.

    Beim VDK Tarif war bisher kein Internet - Tarif dabei.

    Tip:

    Wenn ich mir die Merkzeichen B, H,G, 100 so ansehe, frage ich mich warum kein aG=außergewöhnliche Gehbehinderung beantragt wurde.

    Vorteile bei aG

    Er könnte statt der Wertmarke Taxigelder beim Bezirk der Heimatregion beantragen, was mehr ist als die Wertmarke.

    Falls er mal einen Job kriegen sollte hat er leichter Anspruch auf ein gefördertes Auto.

    Er hat leichter Anspruch auf eine größere Wohnung

    Er kommt auch leichter in Pflegestufe 2, wenn er da noch nicht ist.

    Und mit Ermäßigungen bei Veranstaltungen kann es auch leichter sein.

    Für das aG braucht man ein fachärztliches Gutachten, das dann beim Versorgungsamt der Heimatregion eingereicht werden muß,mit Antrag auf Änderung im Ausweis.

    LG

    Surfer
  • Herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Antworten.

    Er ist an die 70 Jahre und somit mit der Arbeit am Ende 😀

    @surfer genau das habe ich auch überlegt mit Ihm mal bald zum Arzt zu gehen
    und ein AG zu beantragen.

    Ich habe auf der Seite von GEZ alles soweit ausgefüllt für die
    Befreiung der Gebühren und da brauchen die noch einen Stempel von
    Versorgungsamt.Da gehe ich am Montag hin und versuche es zu bekommen.

    Er hat bereits Pflegestufe 1.
    Der Mann vom Pflegeteam erklärte mir etwas was ich nicht so ganz
    verstanden hab und zwar dass ich bei der Krankenkasse mal anrufen soll
    von dem Behinderten und fragen soll auf welches Konto irgendwelche Überschussbeträge gehen?
    da ich nichts auf seinen Kontoauszügen sehen kann.. kann es sein das der Pflegesatz dann ganz ausgeschöpft ist
    oder was meinte der gute damit?😀

    Telefontarif werde ich ändern indem ich die Telekom kündige und
    einfach eine schöne Flat bei 02 für ihn mache mit 19,90 Euro.

    Wegen den Ausflügen, er ist wie gesagt 70 j alt und ihm ist egal wohin Hauptsache unter
    die Menschen und was anderes sehen ausser nur die Wohnung die recht gross ist
    und eigentlich sehr schön gelegen.

    Wohnungsgeld habe ich jetzt für ihn auch beantragt da er sehr kleine rentenbezüge hat.


    gruss
    bili


  • Was ist die Vorraussetzung dass ich für ihn einen elektrischen Rolli beantragen kann?
    weil er wirklich kaum laufen kann mit seinem Gehwagen und die
    gegend wo er wohnt ist sehr steil zum Laufen, liegt sehr ländlich aber
    am Hügel.


    Danke

    Gruss
    bili
  • Vorraussetzungen gibt es da explezit keine.

    Wenn ihr eh zum Arzt wollt redet mit ihm darüber.


    Der weg zum Elektrorilli ist nicht immer ganz so einfach, da die Kassen auf ihren Geldern sitzen.
    Aber da er nicht gut laufen kann und etwas ländlicher wohnt ist die Chance sehr gut.
    Der Arzt kann ihm dann die Verordnung ausstellen und ihr eine Versorgung über ein Sanihaus machen lassen.

    Jetzt zu sagen das diese oder diese vorraussetzung sein muss geht nicht.
    Es wird sowieso von seiten der Kasse beim Arzt nachgefragt ob es wirklich sein müsste.
    Im schlechtesten Fall schickt die Kasse den MDK um ein Gutachten erstellen zu lassen ob er ihn braucht und überhaupt nutzen oder sicher fahren kann.

    Als kleiner Tipp.

    Geht erst in ein gutes Sanihaus und lasst euch dort beraten. Vor allem was an Zusatzausstattung an dem Stuhl sein soll. Denn das kann der Arzt dann genau auf die Verordnung schreiben. Um so besser ist die Chance das alles passend am Stuhl ist was der Herr benötigt um gut Unterwegs zu sein.
  • vielen Dank für die Info Volker 5252!


  • Ich habe es grade selber hinter mir.

    Von daher bin ich noch gut informiert.

    Mein weg zum Elektrorollstuhl kannst du hier auch nachlesen: http://www.sbhilfe.com/sbforum/index.php?page=Thread&threadID=1201&s=2ef166b42c55e6e030e05db0f55dd1f6776ade02

    Da ich, klingt jetzt vielleicht hart oder böse, soll aber nicht so sein, erst 40 bin und andere Vorstellungen habe wie ein 70 jähriger ist der Weg natürlich anders wie ihr ihn gehen solltet.

    Aber das beste ist immer wenn man weiss was man will und es dann der Arzt genauest wie möglich auf die Verordnung schreibt.

    Wenn da nur draufsteht "Elektrorollstuhl für aussen" oder so in der Art, dann hat die KK freie Hand und kann ihm den letzten Schrott dahinstellen. Hauptsache er fährt.
  • Hallo bili,

    Du hast schon viele gute Tipps aus der Community erhalten. (Vielen Dank dafür, Leute 😀 )

    Wenn Ihr noch weitere Unterstützung benötigt, wende Dich gern jederzeit auch an mich oder meine Kollegen!
  • volker525 hat geschrieben:
    Das stimmt doch so nicht.

    Ein RF im Schwerbehindertenausweis wird gewährt wenn die Person Blind oder sehr sehbehindert ist und mindestens 60% hat.

    Oder wenigstens 80% und wegen seines Leidens nicht an öffentlchen Veranstalltungen teilnehmen kann.

    Den genauen Text siehst du hier: http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_RF.htm

    Die Rundfunkgebührenbefreiung bekommst nämlich erst wenn das Merkzeichen im Ausweis steht.

    Und auch wenn der Herr sehbehindert ist. Da BL fehlt ihm auch.

    Mein Ausweis ist über 100% mit G, aG, H, b und ich bin Pflegestufe 2

    Aber noch vor 5 Wochen wurde das RF abgelehnt mit der begründung das ich mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl an öffentlichen Veranstalltungen teilnehmen könnte, und so das Merkzeichen RF und die Gebührenbefreiung mir nicht zustände.

    EDIT sagt:

    Hier sogar nochmal die Auflagen der GEZ:

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

    Siehe Punkt 7 und 8


    Lieber Rudi,

    dann läuft das bei Dir anders als bei uns. Bei unseren Versorgungsämtern bekommt man ein Formular in die Hand gedrückt um die Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen. Nur wenn das gewährt wird, bekommt man auch das RF im Schwerbehindertenausweis. Nur wer Blind oder Gehörlos ist bekommt dieses Merkzeichen sofort.

    Gruß Karin
  • @justin


    Ja ich habe super viele Tipps hier erhalten und
    in Namen von meinem Chef nochmal herzlichen Dank für eure Hilfe"


    Ich wusste, dass euch Verlass ist! 😀


    Lieber Gruss
    bili
  • bili hat geschrieben:


    Was ist die Vorraussetzung dass ich für ihn einen elektrischen Rolli beantragen kann?
    weil er wirklich kaum laufen kann mit seinem Gehwagen und die
    gegend wo er wohnt ist sehr steil zum Laufen, liegt sehr ländlich aber
    am Hügel.


    Danke

    Gruss
    bili


    Liebe bili,

    um einen E-Rolli zu bekommen muß es so sein, daß die Behinderung nicht zu läßt, daß man mit einem handbetriebenen Rollstuhl selbstänsig am gesellschaftlichen Leben teil nimmt. Rudi hat Recht, egal ob handbetriebener Rollstuhl oder Elektrorollstuhl, es ist unglaublich wichtig was auf dem Rezept steht. Um heraus zu finden welcher Rollstuhl für einen persönlich der richtige ist, ist es wichtig zu wissen das viele Ärzte kaum mehr wissen als wir. Aber auch viele Sanitätshäuser sind nicht gerade gut informiert, wenn es um die Beratung von Rollstühlen geht. Bevor man sich ein Rezept holt ist es wichtig sich so viele Informationen wie möglich zu holen. Am besten geeignet sind dafür Sanitätshäuser die auf Rehatechnik für Rollstühle spezialisiert sind. Du kennst das von Deiner Prothese bestimmt auch. Erst wenn man genau weiß was man braucht und möchte, sollte man sich das Rezept beim Arzt holen.

    Heraus finden welcher Rollstuhl zu einem paßt, kann man am besten durch ausprobieren. Große Sanitätshäuser haben immer Leihrollstühle vorrätig und verleihen diese zum üben gerne. Aber auch die Hersteller kommen gerne zur Beratung und zum ausprobieren vorbei.

    Es gibt viele verschiedene Rollstühle. Der klassische Elektorollstuhl zum Beispiel oder der Scooter. Bei haben Vorteile und Nachteile. Sie erhöhen zwar die Mobilität, aber in Räumen schränken sie einen deutlich mehr ein als ein handbetriebener Rollstuhl. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder das Verladen in ein Auto ist fast gar nicht möglich. Am mobilsten und selbständigsten ist man mit einem Aktivrollstuhl. Leichtgewichtrollstühle oder Standardrollstühle sind nicht nur viele Kilos schwerer als Aktivrollstühle, sie lassen auch nicht so viel Beweglihkeit und Selbständigkeit zu, wie ein Aktivrollstuhl. Außerdem rollen Aktivrollstühle viel leichter als Leichtgewicht- oder Standardrollstühle. Ein echter Vorteil wenn man auch mit den Armen oder Händen bewegungseingeschränkt ist.

    Damit man auch in Räumen aktiv sein kann und trotzdem die gleiche Mobilität wie mit einem Elektrorollstuhl oder Scooter hat, gibt es eine Reihe von elektrischen Hilfsmitteln, mit denen man einen Aktivrollstuhl erweitern kann. Das Handbike kennst Du ja schon. Aber es gibt noch mehr. Elektrisch motorisierte Antriebsräder (e-Motion von Alber) zum Beispiel, die man nur anstupsen muß und schon rollt der Rolli von selbst jeden Berg hoch. Oder man spannt vor den Rolli ein elektrisches Rollstuhlzuggerät. Damit ist man genauso mobil wie mit einem E-Rolli, aber wenn man in Räumen mehr Beweglichkeit braucht oder mal ein oder zwei höhere Stufen überwinden muß, dann kann man das Zuggerät einfach abkoppeln, denn der Aktivrollstuhl ist immer dabei. Bei einem E-Rolli muß man seinen Aktivrollstuhl zuhause lassen und größere Hindernisse, wie zum Beispiel bei Eingängen von Häusern oder Geschäften, schafft ein Elektrorolli selbst mit Assistenz nicht.

    Mein Rat, erst längere Zeit testen und probieren und erst wenn man ganz genau weiß was man braucht zum Arzt gehen. Zu diesem Zeitpunkt weiß man dann auch welcher Wortlaut auf dem Rezept stehen muß und der Kampf mit der Krankenkasse ist nicht mehr ganz so groß. 😉

    Gruß Karin
  • Sehr gerne bili! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀
  • KarinM hat geschrieben:
    Lieber Rudi,

    dann läuft das bei Dir anders als bei uns. Bei unseren Versorgungsämtern bekommt man ein Formular in die Hand gedrückt um die Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen. Nur wenn das gewährt wird, bekommt man auch das RF im Schwerbehindertenausweis. Nur wer Blind oder Gehörlos ist bekommt dieses Merkzeichen sofort.

    Gruß Karin


    Nenn mich ruhig Volker. Ist mein Name. 😉

    Das ist standardtvorgehen der Versorgungsämter.

    Wenn du RF beantragst bekommst du den Wisch zu befreiung zugeschickt. Du kannst ihn dann ausfüllen und wegschicken. Aber das bedeutet nicht das du RF auch bekommst. Bekommen tust du das nur wenn das Versorgungsamt es wil. Und auch nur dann stimmt die GEZ der befreiung zu.

    Es wird nie sein das ein Amt sagt: Och ja. Wenn die GEZ es will machen wir mal.

    Sollte trotz abgegebenen Befreiungswisch das RF abgelehnt werden, wird die befreiung auch abgelehnt.

    Dann habt ihr bis jetzt glück gehabt das euer RF durhgegangen ist.

    Ich habe eben nochmal nachgeschaut. Befreiungswisch abgeschickt, RF abgelehnt mit dem vermerk das es ja möglich sein könnte mit geeignetem Hilfsmittel, z.b. Rollstuhl, an öffentlichen Veranstalltungen teilzunehmen.
    Befreiung auch abgelehnt.

    Habe leider, da ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin zur Zeit, die Wiederspruchsfrist verpasst.
    Aber macht nix. Wird nächste Woche nochmal beantragt.
  • Hallo

    Am besten ist es ein Handy ohne Vertrag zu haben.
    Bei der Handykarte von Aldi kostet das Gespräch 3 Cent die Minute, wenn der Gespächpartner auch eine Handykarte von Aldi hat.

    Mit Handykarte von Fonik kostet das Gespräch 9 Cent die Minute in alle Netze.

    Man zahlt nur die Gesprächkosten, sonst nichts.

    Viel Glück.