Wohneigentum

Und gleich die nächste Frage hinterher...

Meine behinderte Schwägerin hat Anteile am "Familienhaus"

Schwägerin 33 % (wohnt dort)
ihr Bruder 1 + Frau 54 % (wohnt dort)
ihr Bruder 2 13 % (wohnt dort)

Da es zur Zeit physisch bergab geht, steht immer wieder mal im Raum, was wäre wenn sie in ein Pflegeheim müsste.
Dann müsste sie ja ihre Anteile aufgeben, da es ja Vermögen ist.

Würde das Haus zwangsversteigert werden? Könnte einer der Geschwister die Anteile aufkaufen? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Das Haus ist NICHT schuldenfrei. Würde das an den "Auszahlungsbetrag" angerechnet werden?

Klar, Wert-Gutachten würde dem Vorrausgehen. Ein Anwalt würde einegschaltet werden.
Aber diese Fragen sind quasi erstmal unbeantwortet, da es noch nichts konkretes gibt. Eben weil es wohl recht kompliziert werden wird.

Aber vielleicht kann uns ja trotzdem jemand etwas dazu erzählen, wie es in etwas ablaufen würde. Zur Zeit die die Schwester meiner Schwägerin halt Angst, das sie nachher auf der Straße sitzen, weil das Haus zwangsversteigert wird o.ä.


Antworten

  • Hallo Kimba!

    Es gibt ein sog. "Behindertentestament", welches Eltern für behinderte Kinder (jeden Alters) machen können. Ich war mal bei einer Infoveranstaltung zu diesem Thema, etwa vor sechs Wochen. Das Thema ist sehr umfangreich, am besten wendet man sich an einen Fachanwalt. In so einem Testament kann man auch die Betreuungsfrage klären u.ä.

    Für Geringverdiener (auch Hartz4) gibt es ein "Bedürftigentestament", welches ähnlich aufgebaut ist. Auch da ist ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

    Für beide Testamentsformen gilt ein maximales Vermögen von 2.600 Euro (nicht monatlich!), diese kann durch einen gesetzlichen Vermögensverwalter zugeteilt werden und ist für alle die Dinge, die NICHT vom Staat abgedeckt werden, also Urlaub, Kino, Hilfsmittel, die gar nicht oder nur anteilig von der KK bezahlt werden etc.

    Leben die Eltern der Schägerin noch? Sind die, wenn ich es richtig verstanden habe, 3 Geschwister, eine Erbengemeinschaft oder ist das eher eine "familiäre Wohngemeinschaft" um die geistig behinderte Frau zu unterstützen?


    Gruß, Katrin
  • Hallo, ihre Eltern leben leider nicht mehr.

    Alle Parteien haben vorher schon dort mit Anteilen gewohnt, durch das Erbe hat es sich nur ein wenig mit den Anteilen geändert.
  • Hallo Kimba80,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Das ist in der Tat eine interessante und umfangreiche Frage für die unsere Kenntnisse hier unzureichend sind. Ich werde Dein Anliegen daher an einen unserer Fachexperten weiterleiten. Bitte hab ein wenig Geduld! 😀

    Vielleicht kann ja auch noch jemand aus der Community Erfahrungswerte beisteuern.

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

    Wenn Dein Anliegen dann geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
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