Berufsbetreuer...

Hallo, ich bin neu hier und brauche ein wenig Rat.
Meine Schwägerin ist geistig behindert und wird daher seit Jahresanfang von ihrer Schwester betreut. Bis alles geklärt war mit Vollmachten etc., wurde ihnen ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt. Für drei Monate. Dann kamen die Ausweise und alle Vollmachten gingen dann wie vorher besprochen an ihre Schwester.
Ohne Antrag etc. kam kurz darauf wieder ein Schreiben, das der Berufsbetreuer nun alle Vollmachten hätte (inkl. Aufenthaltsbestimmungsrecht usw.). Eigentlich war er ja schon raus und es wurde auch geklärt, das seine Hilfe nicht weiter benötigt wurde (in der Zeit hat er sich auch nur zweimal blicken lassen und hat nicht geholfen, als es erfoderlich war-ohne Hilfe der ganzen Familie hätten einige Probleme nicht gelöst werden können, er war auch nur schwer zu erreichen und hat sich auch nicht gemeldet).
Nun kommt eine Rechnung über fast 600 Euro (für drei Monate).
Ich war bei jedem Besuch seinerseits mit anwesend und er hat nie auch nur ein Wort über entstehende Kosten verlauten lassen. Anfangs hieß es ja, es wird vom Gericht getragen. Wir sind also aus allen WOlken gefallen.
Meine Schwägerin hat ca. 800 Euro Rente, davon gehen rund 450 Euro an die Tagespflege, dann noch Kostgeld an ihre Schwester (hat das Gericht einen Satz von 300 Euro im Monat bewilligt). Wie soll sie sich da noch einen Berufsbetreuer leisten? Vor allem einen, der sowieso nicht erwünscht ist, da er keine Hilfe darstellt???
Es wurde Widerspruch eingelegt, aber bisher kam nichts vom Gericht. Wir sind alle gespannt, wie es weitergeht.
Hat jemand mit so etwas Erfahrung?

Antworten

  • Hallo Kimba, 😛

    herzlichst willkommen hier im Forum.

    Für mich hört sich das an, als ob der Berufsbetreuer neue Klienten für sich sucht!

    Ich würde mich SOFORT an einen Fachanwalt für Betreuungsrecht wenden, denn der Berufsbetreuer will euch in die 'Tasche' packen.
    Lasst euch beraten, denn es gibt auch für Betreuer Rechte und Pflichten.

    Ein ordentlicher Berufsbetreuer macht so etwas nicht, denn wer die Verantwortung trägt hat ja schließlich auch Pflichten.
    Vielleicht hat ja im Hintergrund (was ihr nicht wissen könnt) Briefverkehr stattgefunden.
    Ausserdem sollte man jede Info/Frage oder Festellung per Einwurfeinschreiben, mit vorher gemachter Kopie zum abheften, damit ihr etwas in den Händen habt.
    Das ist nicht viel womit ich dir helfen kann, doch eine kleine Lösung.
    Es werden sich ganz sicher noch mehr dazu melden.

    Viel Glück wünscht dir auf alle Fälle Marianne
  • Liebe Kimba,

    da Deine Schwägerin sich um ihre geistig behinderte Schwester kümmert, kann sie auch die Betreuung für sie übernehmen. Die gesetzliche Betreuung beantragt man beim Betreuungsgericht. Bekommt man vom Gericht den Zuschlag, ist eigentlich kein gesetzlicher Betreuer mehr nötig.

    Menschen die ehrenamtlich die Betreuung für einen Menschen übernehmen, können sich von Betreuungsvereinen unterstützen lassen. Einen Betreuungsverein gibt es zum Beispiel bei der Diakonie. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Dort bekommt Deine Schwägerin Rat und Hilfe von professionellen Beratern und kann sich mit anderen ehrenamtlichen Betreuern austauschen. Von einem Betreuungsverein kann Deine Schwägerin auch erfahren ob da irgend was mit der gesetzlichen Betreuung schief gelaufen ist oder nicht.

    Übrigens, gesetzliche Betreuer sind immer kostenpflichtig. Ehrenanmtliche Betreuer, wie Deine Schwägerin, arbeiten kostenlos. Außerdem steht jedem ehrenamtlichen Betreuer vom Amtsgericht bzw. Betreuungsgericht eine Aufwandentschädigung zu, die man jeweils zum Jahresende beantragen kann. Auch darüber informiert ein Betreuungsverein.

    Liebe Grüße
    Karin
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