Schulbringdienst beantragen - wie und in welchem Amt?

Hallo! Wie und wo kann ich einen Schulbringdienst fuer meine koerperlich behinderte Tochter beantragen? Darf sie auf die 'gute' Schule, die wir ausgesucht haben, die allerdings weiter entfernt ist, oder muss sie aus Kostengruenden (Bringdienst) in eine naehergelegene Schule gehen? Zur Zeit besucht sie eine 'normale' Grundschule in der Naehe des Wohnortes.

Antworten

  • Hallo Yessica,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Zuallererst muss Euch ein (Fach-) Arzt bescheinigen, dass Eure Tochter aufgrund ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel / den üblichen Schulbus nutzen kann.

    Mit diesem Attest im Anhang beantragt Ihr dann die Kostenübernahme der Fahrtkosten (am Besten noch zusammen mit einem Kostenvoranschlag des Fahrdienstes) beim örtlichen Sozialhilfeträger.

    Ich freue mich, dass ich Dir helfen durfte und hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community!

    Wenn Dein Anliegen geklärt ist, sei bitte so lieb und setze die Bewertung oberhalb des Threads auf 100%. 😀
    So hilfst Du uns, eine bessere Übersicht zu behalten, wo noch Unterstützung benötigt wird.
  • Hallo Yessica,

    Bei uns läuft die Sache seit ein paar Jahren problemlos. Wie Justin schon gesagt hat ärztliches Attest, B-Ausweis oder sowas und dann Schülerbeförderung beim Sozialamt beantragen. Hier wird`s dann schon anfangen: Je nachdem wie fit die Behörde in Eurem Bundesland ist werdet ihr von Pontius zu Pilatus geschickt, es wird Euch definitiv niemand aufklären darüber was euch zusteht und schon gar nicht an die richtige Stelle schicken. Da helfen nur solche Foren wie hier oder Treffen mit anderen Eltern von Betroffenen.

    Richtige "Baustelle" dürfte das SGB XII 3. Kapitel § 34 Abs. 4 (Bedarf für Bildung und Teilhabe) vielleicht auch 6. Kapitel z.B. § 54 (Hilfen zur Teilhabe am Leben, Thema Schulausbildung) (nix anderes !!!!). Argumentativ ist die Schulausbildung Sache des Staates. Er hat dafür zu sorgen, dass geeignete Schulen vorhanden sind. Ist das nicht der Fall, dann muss er halt für den notwendigen Transport sorgen, also die Schülerbeförderung zahlen. Das ist unabhängig von Eurem Einkommen !!!!

    Wenn Euer Kind also die Anforderungen der Schule erfüllt dann darf es auch auf jede (!) andere, weiterführende Schule gehen. In der Regel gibt es im Landkreis oder der Stadt wo ihr wohnt immer eine Regel-Schule (!) die besonders für Körperbehinderte umgebaut wurde (z.B. Treppenlifte, Aufzüge) usw. Das erfahrt ihr aber i.d.R. auch nicht einfach so, euer Kind soll ja schließlich auch nicht dahin gehen sondern auf die "besonders guten Förderschulen" (von denen aus man kaum aus dem sog. 2. Arbeitsmarkt je wieder rauskommt).

    Wir haben nach einer langen Odysee von der Stephen-Hawking-Schule in Neckargemünd erfahren. Je nachdem wie Euer Kind so "drauf" ist, wäre das früher oder später eine absolut phantastische (!!!!) Möglichkeit der Schulausbildung in (soweit ich weiß) fast allen Schularten bis hin zum ganz normalen Abitur. Erst in der letzten Woche war ich dort auf der diesjährigen Abschlußfeier (unser Sohn hat in der Wirtschaftsschule die MR gemacht und wechselt jetzt aufs Gym); unglaublich wie toll das war! Eine wirklich empfehlenswerte Alternative. Ob das für Euch in Frage käme hängt natürlich immer vom Einzelfall und der Schwere der Behinderung bzw. des Pflege- und Betreuungsaufwandes ab und von der konkreten schulischen Situation in Eurer Stadt. lg, Thomas
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