Habe ich Recht auf Volle IV-Rente?

Ich habe heute die IV-Rente anspruch per Einschreiben abgeschickt. Die Wartezeit dauert ja bis zu 2 Jahre oder?
Ich wüsste nicht ob ich einen Chance habe auf Volle-Rente

Ich habe 6 Gründe-Nummer weshalb ich Ansprüch auf Rente habe.
Wie hoch ist die Chance?

Momentan bin ich Arbeitslos und beziehe auf Sozial-Hilfe
und soll ich trodzem die Stelle suchen oder auf IV warten? Die Chance wäre weniger wenn ich ein Stelle suche. Ist das Richtig?

Besten Dank im Vorraus
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Antworten

  • Kann das niemand sagen?
  • Hallo DogCat,

    willkommen im forum! 😀

    leider kann ich dir keine antwort auf deinen beitrag geben, da ich 1. deusche bin und mich 2. in der materie gar nicht auskenne.

    bitte habe etwas geduld, am wochenende sind meist weniger user und kaum moderatoren online.

    ich denke, dass du spätestens anfang der woche antworten bekommen wirst, die dir hoffentlich weiterhelfen werden.


  • Hallo

    Danke für die Willkommen

    Schade gibt bis jetzt kein antwort. dann weiss wohl niemand..

    Grüzi
  • Hallo DogCat,

    entschuldige bitte, dass du bis jetzt noch keine Antwort erhalten hast.
    Ich leite dein Frage an meine Kollegen in der Schweiz weiter. Sie werden sich deine Frage ansehen und an die jeweiligen Fachexperten weitergeben.

    Bitte hab noch etwas Geduld mit der Beantwortung deiner Frage.

    Liebe Grüße aus München sendet dir
    Michaela
  • Hallo DogCat

    Der frühest mögliche Zeitpunkt eine IV-Rente zu erhalten, ist sechs Monate nach der Anmeldung, wenn dann schon das sog. Wartejahr abgelaufen ist. Wenn Sie ein "klarer" Fall sind, dann kann dieser Zeitraum ausreichend sein, einen definitiven Entscheid zu fällen.

    Ohne Aktenkenntnis können die Chancen nicht eingeschätzt werden.

    Auch bei der Sozialhilfe sind Sie verpflichtet, eine Stelle zu suchen.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

  • Guten Abend Sebastian,

    zu Ihren Ausführungen habe ich einige Fragen.

    Bedeutet es in der Schweiz, wenn man einen Rentenantrag stellt bei der o.g. Behörde das man nicht weiß bei Antraggestellung ob es eine Voll/ Teillrente gibt ?

    Und warum muss man Arbeiten, wenn man einen Rentenantrag gestellt hat ? Liegt darin nicht ein Widerspruch zum Antragsteller an sich ? Und noch etwas was passiert wenn jemand gar nicht Arbeiten kann ? Werden dann wie im o.g. die Soziallleistungen entzogen ? Danke, Mfg Lyn 😉
  • Vielen Dank für die Antworten

    Ich denke ich muss an die Fachleuten wenden, und mit den besprechen.

    Trodzem vielen Dank für das Hilfe

    Grüzi
  • Hallo

    @ DogCat: Ja, besprechen Sie das mit Fachleuten, das ist ein gute Idee.

    @ Lyn:
    Ja, zum Zeitpunkt der Antragsstellung fällt es auch Fachleuten schwer vorherzusagen, in welchem Umfang eine Rente zugesprochen werden könnte. Die Formel des Invalididätsgrades lautet: IV(%)=((Valideneinkommen - Invalideneinkommen)x 100)/ Valideneinkommen. Bei der Bezifferung dieser Einkommen spielen medizinische als auch rechtliche Gründe eine Rolle. Aus der Praxis kann gesagt werden, dass meistens der Invaliditätsgrad geringer ausfällt, als es Klienten oder Hausärzte vorhersagen.

    In der Schweiz ist es so ausgestaltet, dass die Arbeitslosenversicherung vorleistungspflichtig ist; d. h. diese muss Taggelder ausrichten, wenn nicht offensichtlich die Vermittlungsfähigkeit nicht gegeben ist (Achtung: Vermittlungsfähigkeit ist nicht Arbeitsfähigkeit). Dabei müssen selbstverständlich auch die Anspruchsvoraussetzungen der Arbeitslosenversicherung erfüllt sein. Im Falle von DogCat wird vermutlich die Bezugsdauer schon aufgebraucht sein. Dazu gehört auch die Verpflichtung, ein Stelle zu suchen. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt.

    Achtung, ich habe nicht gesagt man müsse arbeiten. Ich hab gesagt, dass die Sozialhilfe auch auf Bemühungen beharren wird, die Bedürftigkeit zu überwinden. Nicht das Suchen steht im Widerspruch zur Invalidität, sondern das Generieren eines rentenausschliessenden Erwerbseinkommens. Auch in Deutschland, sofern ich das einschätzen kann, besteht die Pflicht zur Selbsteingliederung.

    Der Sanktionskatalog der Sozialhilfe sieht eine Kürzungsmöglichkeit von ca. 20% des Lebensbedarfes vor (Sozialhilfe ist kantonal). Auch können die Sozialhilfeleistungen vollumfänglich eingestellt werden. Die Arbeitslosenversicherung sanktioniert die Verletzung der Mitwirkungspflichten über sog. Einstelltage, das sind Tage ohne Taggeldanspruch. Die Zahl der Einstelltag bemessen sich nach der Grösse des Verschuldens. Maximum sind 60 Einstelltage.

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

  • Guten Tag Sebastian !

    Mich haben einfach nur die Gründe zur Rechtlicher Sichtweite ( in der CH ) dazu interessiert, das sogenannte Hintergrundwissen zu der Aussage durch Sie. In Deutschland ist es ähnlich und doch anders. Ich darf mich bedanken für die Ausführungen durch Sie, und für die Mühe, - Mfg Lyn 😉
  • OLadies hat geschrieben:
    Vielen Dank für die Antworten

    Ich denke ich muss an die Fachleuten wenden, und mit den besprechen.

    Hallo OLadies (ehem. DogCat),

    bist Du bei den Fachleuten (nicht) weiter gekommen? 🥺

    Wir hatten ja vorhin Kontakt im Chat*, deshalb wollte ich an dieser Stelle noch einmal nachfragen.



    * Es war etwas irritierend für mich.
    Ich glaube auch alle anderen (die da waren), dachten Du wärest neu im Forum. 😳


  • Hallo AnnKathy

    Danke für die Nachfrage

    Ich bin bei Fachleuten auch nicht weitergekommen. Ich musse gedulden.
    Wegen Sozialamt wird noch diese Woche melden wie es mit Lohn aussieht und dann Termin abmachen wie es weitergeht.

    Wegen IV-Rente: Mein Vater wird diese Woche nachfragen ob die meine Brief erhalten haben um sicher zu sein.

    Ich bin verpflichtet es zu Pausieren ( das heisst: Momentan kein Stelle suchen)


    Und ja: Arbeitslosfrist ist schon verbraucht ( bin seit 2 Jahre arbeitslos inzwischen habe ich etwas gearbeitet was nicht klapptet)

    *Chat: vorhin war ich ja DogCat aber war im chat nur 2 mal und habe gefühl dass diese Name nicht reinpasst weshalb ich das geändern habe. Admin meint das sei kein problem ausserdem wird diese Name bleiben 😀

    Ps: Habe am Montag 8. August einen Termin bei Sozialamt
  • OLadies hat geschrieben:
    .....Und ja: Arbeitslosfrist ist schon verbraucht ( bin seit 2 Jahre arbeitslos inzwischen habe ich etwas gearbeitet was nicht klapptet).....

    Ps: Habe am Montag 8. August einen Termin bei Sozialamt

    Hallo OLadies,

    das hört sich ja alles nicht so schön für Dich an. 😺

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du beim Sozialamt Hilfe bekommst.


    BTW: DogCat war doch ein witziger nickname, jetzt "hört" es sich irgendwie so an, als wärest Du schon alt, junge Frau 😛.
  • Danke für die Daumen Drücken

    Es gibt Neuigkeiten:

    Habe Brief von IV erhalten dass die nun überprüfen wird und meine àrzten nachfragen.
    Eventuell muss ich noch zu IV-Vertrauarzt gehen. Ich muss noch abwarten

    Grüssli

    Ps: Dann hatte ich doch DogCat behalten sollen? 🥺
  • Um grob abschätzen zu können, müsste man eigentlich wissen, was für Gebrechen und Handicaps vorhanden sind. (Am Besten per PN). Ein wichtiges Detail, was gerne vergessen geht:
    Bei einer Invaliditätsgrad von 70% und mehr gibt es die volle IV Rente. Bei 50%-59% soll es die Halbrente geben, bei 60%-69% die Dreiviertelrente und bei 40%-49% die Viertelrente.
    Dazu kommt noch, falls man als 100% eingestuft wird, dass auch gewisse Arbeiten im Haushalt quasi verboten ist. Denn diese könnten als Arbeitsfähigkeit eingestuft werden und unter Umständen eine Reduktion oder Totalverlust der Rente bedeuten. Bei allen anderen Rängen darf für den restlichen Satz noch dazuverdient werden. Daher lohnt es sich, zu versuchen, nur einen Grad von 70% zu erreichen. Ein Grad von 100% kommt einem Arbeitsverbot gleich, aber die Rente ist nicht höher als bei einer 70% Einstufung!
  • Hallo! Danke für die gute Antworten

    Ich habe dir PN geschrieben mit geburt-gebrechene nummer und Handicap

    Ist das wahr wenn man 100% IV-Rente, dürfen keine Haushalt führen? wer macht das dann? Was ist noch verboten dran? Ferien, spazieren, velo, hunden, reiten ist auch verboten wenn man 100% ist? ausserdem habe ich empfehlung von Arzt dass ich reiten soll weil es gut für mein rücken ist.

    ja dann hoffe ich dass ich bis höchstens 70% iv-rente bekomme, danke für das tipp, ist gut zu wissen.

    freue mich auf antworten
  • Betreffend des Haushaltverbots bei 100% IV sind mir etliche Fälle bekannt. Es kommt aber immer noch darauf an, was die 100% Einschränkung verursacht. Wobei man im Falle eines Haushaltsverbotes das Anrecht auf eine von der IV/(Krankenkasse?) bezahlte Haushaltshilfe hat.

    Ob Reiten bei OLadies Einschränkung wirklich gut sein soll, habe ich leichte Zweifel. Da würde ich jetzt eher Schwimmen empfehlen.
  • Okai Alles klar danke

    Ahja war eben bei Sozialamt, hab schlechte Nachrichten 🙁 Muss das nur sein
  • Was für schlechte Nachrichten?
  • Dass ich kein Anspruch auf Sozialhilfe habe, das heisst, bekomme kein geld von dem.

    Aber werde das Beschwerden aufkommen, jemand hilft mich das aber trodzem finden frechheit

    Erste: arbeitslosgeld würde verkürzert wegen blöde abstimmung von Bürgern, dann noch sozialhilfe klappt nicht.
  • Dass ich kein Anspruch auf Sozialhilfe habe, das heisst, bekomme kein geld von dem.

    Aber werde das Beschwerden aufkommen, jemand hilft mich das aber trodzem finden frechheit

    Erste: arbeitslosgeld würde verkürzert wegen blöde abstimmung von Bürgern, dann noch sozialhilfe klappt nicht.
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