Ich habe einen Antrag zur Kfz-HV gestellt, Aktenzeichen gibt es auch schon. Nun habe ich Post von de

Hallo, ich habe einen Antrag zur Kfz-HV gestellt, Aktenzeichen gibt es auch schon. Auto ist Tüv abgelaufen und ich fahre mit einem Kollegen mit (mit Umweg für ihn). Nun habe ich Post von der deutschen Rentenvers. mit der Bitte um Mitteilung des Einkommens meiner Lebensgefährtin. Was soll das denn? ..und kann ich das Beschleunigen damit ich meinen Kollegen nicht immer in Anspruch nehmen muss?Danke im Voraus.

Antworten

  • Einkommen der Lebensgefährtin, spielt doch in der Kfz-HV keine Rolle dachte ich??
  • Ja, das dachte ich auch. Ich brauche nur eine Bestätigung dass es tatsächlich so ist. Ich muss schnellstens eine Antwort zurückschicken. Das steht weder im SGB noch in der KfzHV selbst und ich finde es eine Frechheit von der RV überhaupt nachzufragen. Ich bin seit 17 Jahren schwerbehindert (80%, G) und habe noch nie etwas beantragt.
    PS. nettes Hobby..... 😀
  • Hallo,
    dachte auch das es keine Rolle spielt!
    Ich hab solche Leistungen auch schon beantragt über die BG. Mein damaliger Partner wurde nie mit einbezogen.
    Hab mal die Gesetze durchgeforstet, aber da beschränkt es sich immer auf das Einkommen des Behinderten, hier mal ein Ausschnitt der Deutschen Rentenversicherung:

    Die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung geht davon aus, dass bei der heutigen weitgehenden Motorisierung ein Kraftfahrzeug als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens zur Standardausrüstung eines Haushaltes mit durchschnittlichem Einkommen gehört. Kfz-Hilfe soll gewährt werden, wenn der behinderte Mensch nicht über ein eigenes behindertengerechtes Kraftfahrzeug verfügt oder bei seinen Einkommensverhältnissen ein Kraftfahrzeug nicht als "Normalausstattung" aus eigenen Mitteln beschaffen kann. Die Gewährung einer Kfz-Hilfe ist daher von den Einkommensverhältnissen des behinderten Menschen abhängig.

    Liebe Grüße Marry
  • Hallo Marry, vielen Dank das werde ich in ähnlicher Form erstmal schreiben und melde mich heute erstmal ab.
    LG, Michael
  • Hallo Mich427

    Ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet.

    Liebe Grüsse
  • Hallo Maggie, vielen Dank für die Mühe.

  • Hallo Mich427,

    das glaube ich jetzt nicht.😡

    Mein Antrag, auf Teilhabe am Arbeitsleben hier: Behinderungsgerechte Zusatzausstattung

    Fast 3 Jahre gedauert mit Widerspruch, aber von meiner Lebensgefährtin wollten die nichts wissen.

    das finde ich auch ganz komisch, ich weiß das bis eine 4 stellige € zahl normalerweise keine Probleme gibt.


    Mich427 hat geschrieben:
    Ja, das dachte ich auch. Ich brauche nur eine Bestätigung dass es tatsächlich so ist. Ich muss schnellstens eine Antwort zurückschicken. Das steht weder im SGB noch in der KfzHV selbst und ich finde es eine Frechheit von der RV überhaupt nachzufragen. Ich bin seit 17 Jahren schwerbehindert (80%, G) und habe noch nie etwas beantragt.
    PS. nettes Hobby..... 😀



    MfG wessi
  • Guten Tag Marry,

    wenn man Anträge zur BG = Berufsgenossenschaften stellt zum SBG VII Unfallversicherung dann spielt dies auch keine Rolle. Wobei hier nur die Anträge aus einem anerkannten Arbeitsunfall § 8 oder Berufserkrankung § 9 gestellt werden können.

    In D = Deutschland haben wir die SGB = Gesetzbücher von I - XII. Und jeder Träger hat ein eigenes oder hat zusätzlich Solidarverträge mit anderen Trägern im Regress- Fall etc. untereinander geschlossen. Und nicht zuvergessen die einzelnen Richtlinien dazu.

    Zu anderen Trägern / Ämtern erfolgt auch dies zum jeweiligem Gestzbuch, z.B. in der Rentenversicherung VI, Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II, und immer so weiter. Daher kannst du auch nicht zu Micha die Aussage treffen das es bei der BG nicht gegriffen hat. Deine Aussage ist richtig da es zum SGB VII zum Antrag Kfz unrelevant ist, da die BG zum SGB VII die pflicht zur Leistungserbringung zum § 8, § 9, wenn diese bestätigt, annerkannt sind durch die BG. Trift dies zu, - greift automatisch §§ 26 - § 103 in der Erbringung von Leistungen. Doch auch noch weitere SGBs- Bücher.

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    Micha schrieb ja das sein Träger die DRV= Deutsche Rentenversicherung ist, dann greift das SGB VI etc. mit seinen Richtlinien etc.. Und bei derartigen Anträgen gibt es Probleme, - weil vielleicht auch noch das Intergrationamt gefordert ist, oder Agentur für Arbeit etc..

    Nur dazu kann man sich wirklich nur äußern, - wenn man die Dinge in der ganzen Einheit zu den Fakten kennt. Das was Micha in der Aussage schrieb, ist viel zu wenig um eine aussagekräftige Aussage treffen zukönnen. Schönen Abend, - Mfg Lyn 😉
  • Hallo Lyn,

    deine Kritik find ich in Ordnung und ich sehe es auch ein.
    Es war nur meine Meinung.
    Ich habe auch aus persönlichem Interesse mir die Gesetzestexte rausgesucht wann und in welcher Form der Partner herangezogen werden kann, bin dort aber nicht von der BG ausgegangen sondern über das SGB und habe mir dann die Grundlagen der Rentenversicherung rausgesucht, wo auch in keinster Weise das Einkommen eines Partners erwähnt wurde.
    Ich habe nicht gesagt, das es in seinem Fall so ist, denn ich habe gesagt "das ich dachte es spielt wirklich keine Rolle", konnte ja nur schildern was ich erlebt hab und das ich einen Ausschnitt aus den Rechtsgrundlagen der Rentenversicherung gefunden habe, wo der Partner eben auch nicht erwähnt wird. Die BG arbeiten auch mit dem SGB.
    Ist wird sicher irgendwelche Unterschiede geben,aber doch immer in Anlehnung der Gesetze.
    Trotzdem Danke für die Info.
    Werd mich in Zukunft mit meiner eigenen Meinung zurückhalten.
    Liebe Grüße Marry
  • marry1 hat geschrieben:
    .....Werd mich in Zukunft mit meiner eigenen Meinung zurückhalten.

    aber marry,

    warum denn? dazu besteht doch meiner ansicht nach gar kein grund

    und ich fände dies sehr schade! 😉
  • Hallo Billyilly,

    danke für deine Aufmunterung, lieb von dir.
    Ich wollte doch nur helfen und hab mir echt den ganzen Nachmittag um die Ohren gehauen.
    War nur etwas enttäuscht und das es nicht immer auf jeden Einzelfall zutrifft war mir ja auch klar. Es war eben nur meine Meinung und ein Ausschnitt aus einem entsprechenden Gesetzestext.

    Viele liebe Grüße Marry
  • Vielen Dank für die ganzen Antworten, Meinungen und Hilfen. Die eigene Meinung auch bitte weiterhin vertreten. Ich bin neu hier und muss mir erst einmal einen Überblick verschaffen und der ist sehr positiv. Was meine Details zur ursprünglichen Frage betrifft , gibt es eigentlich nicht viel mehr zu sagen als die Anfragen von der Rentenversicherung. Ich werde aber noch mehr ins Detail gehen. Schaffe ich aber erst in den nächsten Tagen. Ich habe die Gesetzestexte heute erst einmal per Fax an die Rentenversicherung weitergeleitet und warte auf Antwort. Ich kenne das SGB ja auch ein wenig.
    Emozional würde ich hier anders schreiben, wie gesagt, seit 17 Jahren schwerbehindert, voll arbeitend und seit 17 Jahren nichts beantragt.

    PS. Lyn: ....laut Integrationsamt ist die DRV der alleinige Kostenträger.
  • Mich427 hat geschrieben:
    Vielen Dank für die ganzen Antworten, Meinungen und Hilfen. Die eigene Meinung auch bitte weiterhin vertreten. .....
    Emozional würde ich hier anders schreiben, wie gesagt, seit 17 Jahren schwerbehindert, voll arbeitend und seit 17 Jahren nichts beantragt....

    Hallo Mich,

    ohne in das thema weiter "einzusteigen" kann ich dir nur zustimmen, dass jeder user seine eigene meinung vertreten sollte, auch wenn er/sie vll. nach ansicht anderer mal "schief liegen" kann.

    zu deinem satz: "und seit 17 jahren nichts beantragt" kann ich leider nur sagen,

    dies ist leider bei keinem amt, keiner bg usw. usw. ein kriterum für entscheidungen.

    selbst wenn ich meine ganzes (arbeits)leben nie meine kv in anspruch genommen hätte, muss ich z.b. einsehen, dass sie sich aufgrund ihrer bestimmungen gewisse dinge nicht bezuschusst oder sogar ablehnt.

    dies war nur ein beispiel. 😉


    Liebe marry,

    danke für deine antwort. mach weiter wie bisher! 😀
  • Hallo Billy, dass ich seit 17 Jahren nicht beantragt habe, könnte man auch sagen:....schön doof!!! Andererseits hatte ich ja seinerzeit den Kenntnissstand nocht nicht.

    Zu meinem Thema für alle die mir Tipps und Info gaben:
    Ich habe Post von der RV bekommen und die haben geschrieben, dass es sich dabei lediglich um die Frage handelt, ob der Verdienst meiner Freundin sich auf die Berechnung der KFZ-Hilfe auswirkt. In Bezug auf einer von mir zu unterhaltenden Person. Ich frage mal telefonisch ob der RV die mündliche Aussage "...ich muss meine Lebensgefärtin finanziell nicht unterhalten" ausreicht. Schauen wir mal.
    Ich bin bei sowas trotzdem skeptisch.
    Gruß, Michael


  • @Mich427 ja klar hätt ich auch drauf kommen können.

    ich habe jetzt auch Kfz-HV gestellt und da musste ich auch zu unterhaltenden Personen angeben.

    Aber was die RV an Anträge haben will ist nicht normal, da vergeht einen alles.
    Ich sehe es schon kommen, dass man sich mit der RV streiten muss.
  • Guten abend DerOhneA01 und allerseits, ich war ein paar Tage im Urlaub.
    Bezüglich des KFZ-Hilfe-Antrages habe ich mit zwei Personen von der RV gesprochen, wobei eine Dame mir sagte: Es wird verrechnet und nicht nur auf Bezug des Unterhalts! Das ist blödsinn und ich habe jetzt einfach eine schriftliche Bestätigung meiner Freundin an die Sachbearbeiter geschickt, dass ich sie nicht unterhalten muss.

    : Ich glaube auch, es wird auf einen Streit hinauslaufen und ich werde dann einen Anwalt für Sozialrecht nehmen. Ich habe im Moment kein Auto, muss das jetzt wieder täglich organisieren und muss ewig auf Hilfe warten! Das ist anstrengend.
    Gibt es eigentlich eine zeitliche Begrenzung bis wann die RV eine Entscheidung treffen muss/darf/soll?

    Einen schönen Abend
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