Behinderung 80 % aG - welche Begünstigungen?

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage und hoffe, dass ihr mir helfen könnt...

ich hatte bisher eine Gehbehinderung mit 70 % und Buchstabe G. In 2009 hatte ich eine Erhöhung beim Versorgungsamt beantragt, wurde abgelehnt. Auch mein Widerspruch hat nix gebracht. Dann habe ich letztes Jahr geklagt und hatte erfolg: 80 % und aG

Bisher hatte ich einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte und habe nur 50 % Kfz Steuern gezahlt. Außerdem Berücksichtigung von bis zu 3000 km (per 0,30 €) für Autofahrten. Nun erhoffe ich folgendes zu erreichen:

KfZ Steuerbefreiung (und rückwirkend Erstattung der letztes Jahr gezahlten kfz Steuern) + "Freifahrt" für die öffentlichen Nahverkehrsmittel, erhöhter Freibetrag auf der Lohsteuerkarte, Autofahrten bis zu 15000km, Parkausweis für Schwerbehindertenparkplätze

Habt ihr noch Informationen, wo man noch etwas geltend machen kann??

Vielen Dank

Blackjack

Antworten

  • Hallo Blackjack

    Ganz auf die Schnelle - ich habe ziemlich Land unter

    "also"
    Du darfst auf den Behindertenparkplätzen parken, war bisher der blaue Ausweis
    Kfz 100% steuerfrei wg. dem Merkzeichen "ag"
    15000km absetzen a30 Cent wg. dem "ag", allerdings inzwischen verlangen die Finanzämter meist einen Nachweis, obwohl es im Steuergesetz lediglich heißt, dass die gefahrenen Kilometer "glaubhaft" gemacht werden müßen.
    1060€ Steuerfreibetrag wg. den 80%

    Nahverkehr - keine Ahnung

    Grüße

    Klaus


  • Hallo Klaus,

    wie ist es mit der Haftpflicht/Teilkasko von meinem Auto? Ich dachte ich kann die Versicherung komplett absetzen, weil ich ja auf das Auto angewiesen bin wegen meiner Behinderung. Außerdem habe ich auch eine Ratenzahlung fürs Auto (Finanzierung). Was ist damit??

    Danke und Gruß
    Blackjack
  • Blackjack81 hat geschrieben:Habt ihr noch Informationen, wo man noch etwas geltend machen kann??


    Jetzt willste aber mächtig abkassieren 😆

    Blackjack81 hat geschrieben:wie ist es mit der Haftpflicht/Teilkasko von meinem Auto? Ich dachte ich kann die Versicherung komplett absetzen, weil ich ja auf das Auto angewiesen bin wegen meiner Behinderung.


    Das denken mußt Du Leuten überlassen, welche sich im Metier auskennen! Das kann z.B. ein Steuerberater sein, oder das zuständige Integrationsamt in Deiner Stadt.

    Blackjack81 hat geschrieben:Außerdem habe ich auch eine Ratenzahlung fürs Auto (Finanzierung). Was ist damit??


    Lol, Du bist echt cool! Kaufst Dir ein Auto auf Ratenzahlung und jetzt soll die öffentliche Hand (Steuerzahler) dafür bluten! 😃 Gehe zum Integrationsamt in Deiner Stadt, falls Du in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig bist, kann man Dir dort eventuell weiter helfen!
  • Hallo Blackjack,

    Durch aG und 80% hat man Anspruch auf größere Wohnung.

    Wenn mal kein Auto mehr vorhanden sein sollte und nicht genug EK und Vermögen, dann kann man durch das aG an Taxigelder über die Bezirke der Heimatregion kommen.

    Man kann durch aG und 80 höhere Pflegestufe beantragen, vorausgesetzt Du bist nicht schon in P2.

    Wenn ein B zu aG und 80% im Ausweis ist kann man kostenlos eine Begleitperson zu Veranstaltungen mitnehmen.

    LG

    Surfer
  • Ich hab 90% und "aG" und "B". Als erstes zahle ich keinerlei Kfz-Steuer.
    Mit dem EU-Parkschein kann ich aG-Parkplätze nutzen, Parkscheinautomaten und Parkuhren vergessen, im eingeschränkten Halteverbot stehen.

    Die Versicherungen die ich fragte hatten keine Vergünstigung allein wegen der Schwerbehinderung.
    Viele Autohersteller geben bis zu 20% Rabatt bei Neukauf als Schwerbehinderter mit mindestens 50 %.

    Mit einer Wertmarke von jährlich € 60,- oder halbjährlich € 30,- kann man in den Verbundnetzen und 50 km um den Wohnort die 2.Klasse öffentlichen Verkehr nutzen.
    Durch das "B" hat nur meine Frau einen Vorteil - sie zahlt meist nichts.
  • Hallo Blackjack

    ich werde deine Frage gerne an einen Fachexperten weiterleiten. Bitte dich um etwas Geduld. Herzliche Grüsse.

    Michel
  • Hi
    immer noch Land unter

    Vergünstigungen beim Versicherungstarife gibt es keine mehr (zumindest kenne ich keine). Die Kfz-Haftpflicht kannst du wie jeder Nichtbehinderte auch von der Einkommenssteuer absetzen

    Klaus
  • Lol, Du bist echt cool! Kaufst Dir ein Auto auf Ratenzahlung und jetzt soll die öffentliche Hand (Steuerzahler) dafür bluten! 😃 Gehe zum Integrationsamt in Deiner Stadt, falls Du in einen unbefristeten Arbeitsverhältnis tätig bist, kann man Dir dort eventuell weiter helfen!


    Wollen wir tauschen? Ich meine Behinderung gegen all diese Rechte?? Weißt du eigentlich, wie es ist, wenn nach 50 m Gehstrecke deine Wirbelsäule sich wie zermantsch anfühlt?

    Wenn du mir helfen kannst, dann bitte ich dich darum, aber solche Bemerkungen sind sehr unangebracht!
  • "also Blackjack

    Für deine privaten Schulden (Autokredit) wird ja wohl niemand aufkommen - oder was hast du mit deiner Frage "Was ist damit" gemeint.

    Zudem so ganz Unrecht hat Jepp nicht mit dem Tipp Integrationsamt. u.U wird ein Fahrzeug vom Arbeitsamt bzw. Der Rentenversicherung mitfinaziert. Vorraussetzung allerdings unbefrister Arbeitsplatz und ganz wichtig vorher den Antrag stellen.
    Da du ja schon Raten zahlst ist der Zug abgefahren.

    Klaus
  • Hallo Klaus

    natürlich hast du Recht. Steuerzahler sollten nie für die Kosten anderer "bluten". Autokredit ist natürlich Privatsache. Aber die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, die man ja mit AG kostenlos beanspruchen kann, ist doch eigentlich auch privat. Zumindest für mich als Laie erscheint es so. Und weil ich es eben nicht genau weiß, frage ich natürlich nach...

    Aber ich verstehe die Aufregung von Jepp nicht, weil ich ja auch Steuerzahler bin und eine unbefristete Beschäftigung habe... Und wenn es gesetzlich irgendwelche Begünstigungen gibt, die man als aGehbehinderter bekommt, warum soll ich da nicht nachforschen??? Wer mit Sprüchen wie "Jetzt willste aber mächtig abkassieren " klopft, hat den Sinn eines Sozialstates nicht verstanden. Und das sage ich, wie erwähnt, als Vollzeit-Beschäftigter. naja ...

    Danke für den Tipp. Ich habe übrigens mein Auto letztes Jahr im Juli gekauft, meine Behinderung wurde aber rückwirkend ab okt. 2009 anerkannt. Ich frage mal die Rentenversicherung...

    Danke+Gruß

    Blackjack
  • jepp hat geschrieben:Jetzt willste aber mächtig abkassieren 😆


    jepp hat geschrieben:Das denken mußt Du Leuten überlassen, welche sich im Metier auskennen! ...


    jepp hat geschrieben:Lol, Du bist echt cool! Kaufst Dir ein Auto auf Ratenzahlung und jetzt soll die öffentliche Hand (Steuerzahler) dafür bluten! 😃 ......


    @ jepp
    ganz abgesehen, ob du recht hast oder nicht, du hast m.e. eine ziemlich unangemessenen wortwahl.
    deine "lol" und "das denken musst du....überlassen" hättest du dir auch schenken können.

    blackjack fragt nach dem rat anderer user, ich denke da kann man auch etwas sachlicher bleiben. 😺

    anderen gelingt es doch auch!!
  • Hi Blackjack

    Den Satz von Jepp "da willst du aber mächtig abkassieren" billige ich auch nicht. Ich halte es nicht für schändlich Vorteile die man per Gesetz hat zu nutzen.
    Sein Satz mit dem Steuerberater halte ich ebenfalls für nicht viel besser und vorallem unnütz. Den Behindertenpauschbetrag, die gefahrenen km, die Haftpflichtversicherung usw. kann man in der Steuererklärung geltend machen, dazu bedarf es keinen Steuerberater.

    aber zur Sache.
    Auto und Rentenversicherung ist ein Thema für sich. Zeitpunkt der Berhinderung zählt nicht, einzig allein Zeitpunkt der Antragstellung. Eigene Erfahrung: Ich bin seit über 30 Jahren querschnittgelähmnt. Das erste Auto wurde von Landeswohlfahrtverband gesponsert. Nach 14 Monaten Bearbeitung, u. a kamen so Argumente ein Auto ist für mich nicht notwendig, da auch nicht jeder Nichtbehinderte eines hat. (ist zwar richtig, aber auch nicht jeder Nichtbehinderte hat einen Rollstuhl).
    Das zweite Auto ging problemloser, aber auch 12 Monate Bearbeitungszeit.
    Beim letzten Auto war es so: Am Samstag ging es kaputt - erster Gedanke wie komme ich am Mo ins Geschäft. Also ganz schnell ein neues Auto gekauft, Antrag hinterher gestellt. Nachweis wieviel mein Führerschein vor 20 Jahren gekostet hat, amtliche Bescheinigung wie weit es zur nächsten Strassenbahnhaltestelle ist, obwohl ich sie seit 20 Jahren nicht benutzen kann usw. Nach gut 10 Monaten Ablehnung. Begründung nachrangige Antragstellung. Widerspruch änderte nichts daran.
    Und wie gesagt das war bei mir das dritte Auto, also das Argument ich würde vollendete Tatsachen schaffen zieht nicht. Zudem ging es bei mir nicht um die Finanzierung des Autos sondern nur um den Umbau (ca. 2000€)
    Wundere dich also nicht - bei der Rentenversicherung geht es so: Erstmal den Antrag mit allen möglichen und unmöglichen Nachweise in die Länge ziehen, vielleicht gibt der Antragsteller auf. Wer sich nsch 2 Monaten nicht meldet, akzeptiert auch eine Ablehnung. Hält der Antragsteller durch - wird mit fadenscheinigen Gründen abgeleht.
    Vielleicht geht er nicht in Widersprunh, falls doch gilt das Gleiche.
    Wie sagte der Leiter der Rentenversicherung "es steht ja der Klageweg offen". Kurz gesagt nachrangige Antragstellung ist eine Steilvorlage für eine Ablehnung, selbst in meinem Fall.

    Sollte dir Pkw/Umbau bewilligt werden - ich habe keinen Neidfaktor


    Klaus
  • Klaus123 hat geschrieben:
    Den Satz von Jepp "da willst du aber mächtig abkassieren" billige ich auch nicht. Ich halte es nicht für schändlich Vorteile die man per Gesetz hat zu nutzen.
    Sein Satz mit dem Steuerberater halte ich ebenfalls für nicht viel besser und vorallem unnütz. Den Behindertenpauschbetrag, die gefahrenen km, die Haftpflichtversicherung usw. kann man in der Steuererklärung geltend machen, dazu bedarf es keinen Steuerberater.
    .......

    Was Jepp da "vom Stapel" gelassen hat, ist wirklich mehr als "unangebracht"! 👿

    Klaus123 hat geschrieben:Sollte dir Pkw/Umbau bewilligt werden - ich habe keinen Neidfaktor

    Ich auch nicht!

    Blackjack, viel Glück 😀
  • Hast Du eine Arbeitsstelle - Vollzeit, 8 Stunden?
    Oder ist es riskant eine Arbeit zu haben, bei vielen Prozenten?

    Ab wieviel Prozent (mit Merkzeichen) braucht man nicht mehr zu Arbeiten?
  • Hallo Blackjack,

    jeder hat mit Sicherheit das Recht auf alles was einem zusteht. Auch ich nehm was ich kriegen kann! Wer dafür angeblich "bluten" muss ...

    Der Steuerzahler blutet auf jeden Fall, ob es das Ehegattensplitting ist oder die kinderlosen Ehepaare. Ausserdem ist ca. 25 Jahre lang mit meinem Geld jemand finanziert worden.

    In Bezug auf deine Situation kann ich, wie viele andere, nur raten mit dem Integrationsamt, Behindertenbeauftagtem deiner Stadt oder generell einem paritätischen Verband zu reden.
  • Hallo gehe mal davon aus das Du arbeitest,hast Du denn keine bezuschussung zum Auto beantragt bevor Du es gekauft hast?
  • @magic:

    das Gerichtsverfahren war damals noch in vollem Gange. Ich hatte "nur" 70% + G.

    was für ein Zuschuss? Meinst du das, was Klaus angesprochen hat?

    MfG

    Blackjack

    @Johann:

    ja ich habe eine Vollzeitstelle mit 8 Std. Was meinst du mit riskant? Ab wann man nicht mehr arbeiten muss wieß ich nicht. Aber ich WILL weiter arbeiten 😀
  • Johann hat geschrieben:
    ....Ab wieviel Prozent (mit Merkzeichen) braucht man nicht mehr zu Arbeiten?

    Hallo Johann,

    möchtest du vielleicht gar nicht (mehr) arbeiten?

    generell kann jeder schwerbehinderte (selbst mit 100 %) arbeiten, es kommt auf die umstände an.
    es gibt z.b. behindertengerechte arbeitsplätze (wenn man glück hat, so einen zu bekommen).

    ich schließe mich da voll blackjack an: Leider KANN ich nicht mehr arbeiten, ich wäre so gern in meinem beruf geblieben. 😢 🙁

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