Psychische Erkrankung

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, ich habe 30% Schwerbehinderung und eine Gleichstellung auf 50% ich leide an eine Psychische Störung Angsterkrankung und Zwangserkrankung. Außerdem hatte ich auch einen Unfall mit einem Oberschenkelhalsbruch vor fast 3 Jahren.

Bin Harz 4 eben auch dadurch es liegen auch Medizinische Gutachten von der Bagis vor habe jetzt am 11.07.11 wieder ein Termin bei der Bagis mit einer neuen Sachbearbeiterin die alte war super weiß jetzt nicht wie die neue ist. Bin 47 Jahre jung männlich und gelernter Informationselektroniker.

Ich habe seit 2001 2 komplette Tiefenpsychologische Therapien a um die 160 Stunden und jetzt Verhaltenstherapie mit fast 80 Stunden durch, habe jetzt nur noch wenige Stunden dann ist diese Therapie auch durch, habe bei der TK nachgefragt was man noch machen kann, aber die sagten ich müsse erst mal wieder 2 Jahre Pause machen bis ich eine neue Therapie bekomme. Ich wollte eine Intensiv Therapie mache die wird aber nur für Privatpatienten angeboten also selber zahlen, die Kosten liegen zwischen 2000 - 6000 € die könnte man hier in Bremen machen bei der CDS, aber die wird nicht bezahlt, mein Psychiater und auch der Therapeut würden dieses unterstützen. Eine Klinik kann ich aus anderen Medizinischen Gründen nicht machen ist alles besprochen.

Warum sträuben sich die Krankenkassen so, das kann ich nicht nachvollziehen, denn so wird es viel teurer für die wenn ich immer wieder Therapien machen muss, was ich brauche ist einfach mehr als nur 1 mal jede Woche oder alle 14 Tage Therapie.

Was für Rechtliche Möglichkeiten habe ich, so bin ich in der Sackgasse kann aus den Gründen nicht arbeiten, und bekomme nicht die Therapie um wieder Arbeiten zu können.

Was soll ich noch machen Frührente beantragen möchte ich nicht unbedingt, würde gerne noch arbeiten, aber so geht es nicht, über Tipps Ihrerseits würde ich mich freuen.

Vielen dank

elo

Antworten

  • Hallo Elo,

    danke, dass du deine Lage so ausführlich dargelegt hast.
    Du scheinst schon sehr viel versucht zu haben, um an Therapiestunden zu kommen.

    Ich leite deine Frage an unsere Fachexperten weiter.
    Ich hoffe sehr, sie können dir helfen.

    Ich wünsch dir alles Gute, dass du die Therapien bewilligt bekommst und vor allem, dass sie dich auch ein Stückchen weiter bringen.

    Liebe Grüße
    Michaela
  • Guten Tag,

    so wie Sie die Situation beschreiben gibt es nach meiner Aufassung nur eine Möglichkeit. Sie müssen die Therapie die Sie möchten schriftlich bei der Krankenkasse beantragen und dann darauf bestehen, dass die Kasse einen Bescheid erlässt. Auch wenn dieser ablehnend sein sollte könnten Sie dann juristisch dagegen vorgehen.

    Allerdings rate ich Ihnen dringen sich vorher mit einem Anwalt für Sozial- oder Krankenkassenrecht in Verbindung zu setzten um den Sachverhalt unter juristischen Gesichtspunkten zu besprechen.

    Eine andere Möglichkeit als die Beschreitung des Rechtsweges sehe ich nicht. Allerdings ist der Ausgang hier auch ungewiss.
  • Lieber Elo,

    Sie haben ja schon eine weite "Therapie-Reise" hinter sich.
    Und gerade die Kombination Angst und Zwang kann sehr hartnäckig sein.
    Wie sich wohl an Ihrem Beispiel zeigt.
    Deswegen auch von meiner Seite der Wunsch, dass Sie weiterhin
    Durchhaltevermögen und Kampfgeist haben mögen.

    Zu Ihrer Frage:
    Ich habe Psychologie studiert, nicht Jura. Kann Ihnen also keine
    rechtlichen Ratschläge geben bzw. keine juristische Beratung.
    Allerdings kann ich Ihnen die Informationen weitergeben, die mir
    selbst gegeben wurden und nach denen ich auch arbeite.
    Grundsätzlich finde ich aber die Empfehlung von Weidenoberpfalz sehr
    gut. Juristische Hilfe scheint mir in Ihrem Fall unter Umständen
    wirklich eine weitere Option zu sein?

    Nun zu dem, wie es mir erklärt wurde:

    Soweit ich weiß, können die Kassen kein "2-Jahres-Therapie-VERBOT"
    aussprechen.
    Wenn eine Therapie indiziert (also angebracht, medizinisch sinnvoll,
    für den Patienten voraussichtlich hilfreich, im Antrag gut begründet,
    etc.) ist, dann "müssen" die Kassen eine solche Therapie auch
    übernehmen.

    Allerdings gibt es natürlich Einschränkungen, die an sich auch
    sinnvoll sind.

    1. Zunächst muss eine Kasse nicht jede Form von Therapie übernehmen.
    Zum Beispiel muss eine Therapieform (wie etwa die Verhaltenstherapie)
    nachweislich, also wissenschaftlich fundiert, wirksam sein. Ist die
    Methode nicht erwiesenermaßen gut geeignet, dann kann eine
    Kostenübernahme fraglich sein.
    2. Es kann aber auch grundsätzlich ein bestimmtes Konzept, z.B. der
    CDS, von der Kasse nicht übernommen werden. Weil das Konzept der Kasse
    nicht gut genug erscheint. Oder die Kasse und die jeweilige
    Einrichtung konnten sich vertraglich nicht einigen.
    3. Es kann sein, dass bestimmte Leistungen für Kassenpatienten nicht
    zugänglich sind, weil sie im Angebotspaket der jeweiligen Kasse nicht
    enthalten sind. Ob da dann viel zu machen ist, kann ich nicht sagen.
    Evtl. hilft hier wirklich die Nachfrage bei einem Juristen...
    4. Kann eine Kasse sich natürlich auf den Standpunkt zurückziehen und
    sagen, dass sie eine bestimmte Maßnahme nicht für sinnvoll erachtet
    und deswegen nicht übernimmt. Doch dafür muss es Gründe geben.

    Wichtig für Sie ist zu wissen, dass eine Kasse eben nicht alle Kosten
    für alles immer übernehmen muss - wenn es dafür gute Gründe seitens
    der Kasse gibt.

    Diese Gründe könnten Sie vielleicht erfragen und hätten dann mehr
    Klarheit?

    Denn mit Rückendeckung durch Therapeut und Psychiater können Sie ja
    vielleicht doch einiges bei der Krankenkasse erreichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. Eva-Maria Groh


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