Frage zu GdB

Hallöchen 😃

Ich bin nun neu auf diesem Forum, bin schon ein paar Mal durch Google hier gelandet und habe mich nun entschlossen mich auch anzumelden. 😀

Also will ich gleich einmal mit der Tür ins Haus fallen und habe mal eine Frage.

Also erst einmal kurz und knapp meine Geschichte:

Ich habe eine angeborene Sehbehinderung, anfangs hies es ich habe 50% meiner Sehkraft mit Brille im Laufe der Zeit ging es auf 25% herunter und nun mit 23 Jahren habe ich beidseitig eine Sehkraft von 20%(mit Brille). Was mich im Leben ziemlich einschränkt. Ich weiß sogar erst seit ein paar Wochen was mir ungefhr fehlt, meine Ärtze waren da bisher irgendwie nicht genau, durfte mir nur immer anhören, dass ich "blind wie ein Maulwurf sei und man könne nichts machen".

Nun hat der Gutachter festgestellt, dass ich an eine Art des okulren Albinusmus, sehr leichten Nystagmus, Schielen auf einem Auge, leichte Lichtempfindlichkeit und zu hohen Augeninnendruck leide, weshalb ich auch Augentropfen nehmen muss.

Naja im November habe ich einen GdB beantragt (mit 16 Jahren hatte ich es schon einmal gemacht, als mein Augenlicht noch besser war und bekam einen mit 30) nun im Juni 2011 habe ich einen GdB von 50 anerkannt bekommen.

Nun wollte ich einmal fragen, ob mir eigentlich ein GdB von 70 zustehen würde, wie meiner jüngeren Schwester, die am gleichen leidet, aber 10 % Sehkraft und einen ausgeprägteren Nystagmus hat?

Sollte ich Wiederspruch beantragen oder erst einmal abwarten und später einen Verschlechterungsantrag(nennt man diesen so?) beantragen?

Ich habe noch ungeklärte Schmerzen in meinen Augen, über Jahren hinweg jeden Tag schon, was ich im Juli mit meiner AA abklären wollte, ein Gentest steht auch noch aus, um genaueres zu wissen und dazu kommt noch, dass ich unter Migräne fast jeden Tag leide und ich meine Augen nach ca. 6 Stunden schon vergessen kann, da ich durch das anstrengenden Sehen, also andauernd zusammenkneifen, Schmerzen im Kopf und Augenbereich habe.

Also kurz und knapp nochmal zusammen gefasst, wollt ich wissen:

-Ob mir ein GdB von 70 zustehen würde?
-Eine Klage oder Verschlechterungsantrag sinnvoller wäre?


So das war jetzt ganz schön viel ich weiß 😀
Ich hoffe mal das ich nichts vergessen habe und das mir jemand weiterhelfen kann, vielleicht auch nur bei einer meiner Fragen.

So wünsch ich noch eine schöne Nacht 😀

Pulverkuss

Antworten

  • Hallo Pulverkuss,

    schön, dass du dich bei MyHandicap registriert hast!
    Ich hoffe, dass hier viele deiner Fragen geklärt werden können und dass du auch viel Interessantes erfährst und vielleicht auch Kontakte zu anderen Usern knüpfen kannst.

    Du hast deine Fragen sehr deutlich und ausführlich formuliert. Trotzdem kann ich dir nicht sagen: Die 70% stehen dir zu oder stehen dir nicht zu. Dies wird immer im Einzelfall entschieden.

    Ein Verschlechterungsantrag ist, denke ich, sinnvoll und wenn der nicht durchgeht, kannst du immer noch widerrufen.

    Ich leite deine Frage auch an einen unserer Fachexperten weiter, er kann dir sicher noch mehr Tipps geben.

    Ich schick dir liebe Grüße und hoffe, dass wir dich noch öfter hier im Forum sehen
    Michaela
  • @Michaela

    danke für deine schnelle Antwort und der Begrüßung 😃

    auch dass du es weiterleitest. Doch eine Frage stelle ich mir dann noch...
    und zwar wenn ich einen Antrag auf Verschlechterung beantrage, kann ich das jetzt kurz nach der Bekanntgabung gleich machen oder muss ich da 3 Monate warten?

    Außerdem weiß ich auch nicht, ob ich mich wegen den Antrag auf Verschlechterung nun weiterhin krank schreiben lassen soll. So wie ich es bisher gemacht habe (Bis zur Feststellung des GdB eben).

    Den das AA ist da wenig nachsichtig, die wollen mich sobald ich wieder als gesund gelte sofort in eine berufsvorbereitende Maßnahme einteilen, die mir aber nichts bringt, hatte ich nun schon 3x und beim letzten Mal wurde ich von meiner Kursleiterin ziemlich sagen wir einmal verletzt... sie meinte ich würde mir alles nur einbilden... die Sehbehinderung, Migräne und den zu hohen Augeninnendruck. Und ich solle mal was handwerkliches versuchen, dass ich während der Aufgabe gehuelt habe weil ich es einfach nicht hinbekommen habe, hat sie da auch nicht interessiert... von daher bei so etwas mache ich nicht mehr mit.

    Ich hoffe dass ich nun nicht faul rüber komme oder so, aber ich habe meine Behinderung bisher immer verschwiegen und wollte zeigen das ich was kann (hat auch geklappt bis es nun schlimmer wurde) und meine Tante, die auch die gleichen Probleme hat wie ich meinte ich solle mich nicht weiter kaputt machen so wie sie es getan hat, sondern erst einmal alles was mit meiner Gesundheit zu tun hat abchecken lassen und dann sehen was ich arbeiten kann.

    Danke schon einmal im Voraus

    Und noch einen schönen Nachmittag 😀
  • Hallo, ich habe die Erfahrung gemacht gleich in Widerspruch gehen hilft schon oft! Alles andere ist vertane Zeit. Einmal mußte ich klagen und habe auf Grund der Befunde rückwirkend meinen Buchstaben bekommen. Von nix wird nix, hier muß man hart kämpfen. Leider ist das so..... Alles alles Liebe und viel Glück ! Inka
  • Hallo Pulverkuss, 😛

    ein herzliches Willkommen hier in diesem sympathischen Forum.

    Einen tollen Namen hast du auch.

    Also erst einmal würde Widerspruch einlegen. Wenn Verschlechterung eintritt, dann ist das zeitlich unabhängig, nur das muss ja auch begründet werden.
    Bei den Versorgungsämtern ist das so, das die erst einmal den niedrigeren GdB auswählen.

    Hartnäckigkeit ist immer wichtig, gerade bei Behörden.

    Meiner Ansicht nach glaube ich auch, allein wegen des Nystagmus und der Migräne, das du einen höheren GdB und Buchstaben haben müsstest.

    Das ist oft abhängig vom Sachbearbeiter.

    Bist du schon einmal beim Neurologen gewesen, denn ein EEG wär sicher sinnvoll, wegen dem Nystagmus und der Migräne bzw Seh- und Augenschmerzen.

    Ist bei dir einmal ein MRT gemacht worden? Deine Tante hat ganz sicher recht mit ihrem Ratschlag.
    Lasse dich von dieser Arbeitskolleging oder Vorgesetzte nicht entmutigen, denn Mobbing oder Beleidigung kommt leider überall vor.

    Du solltest ihr eine bissige Antwort geben, vor allen andern, das lässt sie sicher nicht so kalt.

    Man sollte sich nur krank schreiben lassen, wenn es einem schlecht geht.
    Nicht wegen Antrag auf Verschlechterung.

    Es sei denn das es dir wirklich schlecht geht, und du deshalb nicht arbeiten kannst.
    😉


    So, einen schönen Tag wünscht dir Marianne
  • Guten Tag,

    zuerst muss man einmal sagen die Einstufung des GdB hängt vor allem auch von der ärztlichen Begründung in den angeforderten Unterlagen ab. D. h. vor einem Widerspruch würde ich raten kurz Kontakt mit den behandlenden Ärzten aufzunehmen und zu Fragen wie deren medizinische Einschätzung ist.

    Sollte die so sein das die Aussage ist Widerspruch wäre sinnvoll, dann diesen schriftlich einlegen und vom behandelnden Arzt eine medizinische Begründung schreiben lassen, denn jeder Widerspruch muss begründet werden.

    Sollten Sie sich gegen einen Widerspruch entscheiden sollten Sie mindestens 6 Monate warten bevor Sie wieder Verschlechterungsantrag wegen der selben Erkrankung stellen. Da Sie sonst den Nachweis der eklatanten Verschlechterung führen müssen, was nur sehr selten gelingt.

    Wichtig ist von Zungang des Bescheides (Datum des Poststempels auf dem Kuvert) ab haben Sie nur 4 Wochen Zeit um zu Widersprechen. D. h. der Brief muss binnen dieser Frist beim Versorgungsamt vorliegen.
  • Vielen Dank für eure Antworten, diese haben mir sehr geholfen 😀

    Ich werde mit meinen Hausartz und mit meiner Augenärztin darüber sprechen, am Anfang des nächsten Monats habe ich eh schon meinen AA Termin, da werde ich mich erkundigen was sie davon halten. Meine Migräne und die Augenschmerzen habe ich bei meinem ersten Antrag noch nicht angegeben gehabt, sondern nur eine verminderte Sehleistung.

    Da es mein erster Antrag war, habe ich da ein paar Probleme und Fehler gemacht, auch wusste ich ja nicht das man beispielsweise bei Migräne, wenn sie häufiger als einmal im Monat auftritt, dass diese auch als Behinderung anerkannt wird. Ich durfte mir bisher immer anhören, ich würde es mir einbilden, wegen der Scheidung meiner Eltern vor 5 Jahren, doch leide ich an Migräne und den Problemen mit meinen Augen schon, seit ich zwischen 1 und 3 Jahre alt bin.

    Auch werde ich einen Neurologen aufsuchen und ein EEG machen lassen, mein letztes war, als ich 15 oder 16 Jahre alt war, da haben sie nichts gefunden, aber inzwischen hat sich das leider ja verschlechtert. 🙁

    Ein MRT habe ich glaube ich schon einmal gemacht, da wurde geprüft ob ich einen Tumor habe, da werde ich allgemein meinen Arzt einmal fragen.

    Und in 2 Wochen habe ich auch einen Termin bei einem Gentechniker um vielleicht einmal Klarheit zu bekommen.


    Also soweit erst einmal danke für die Hilfe, alleine wäre ich irgendwie nicht damit klar gekommen, welche Möglichkeiten ich habe und ob sich ein Kampf wirklich lohnen würde. 😀
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