Gleichstellung

Hallo! Vor mehreren Jahren wurde mir eine Gleichstellung anerkannt. Durch Krankheit hatte ich nun zeitlich begrenzt eine Schwerbehinderung von 60% zugesprochen bekommen. Nun fordert das Amt mich auf Unterlagen zur Festlegung des Behindertengrads einzureichen. Mein Frage dazu: Wenn ich wieder 30% zugebilligt bekomme, behält dann meine damalige Gleichstellung Ihre Gültigkeit? Wenn nicht, würde ich ja durch die zeitlich begrenzte Schwerbehinderung anschließend fast schlechter gestellt sein, da mein Arbeitgeber heute vermutlich meinen damaligen Argumenten, die mir die Gleichstellung ermöglichte, nicht mehr folgen würde und somit ich dann zwar 30% Behindertengrad, aber eben keine Gleichstellung mehr hätte. - Kann ich bei der Neufestlegung dann nicht einen quasi "Besitzstand" geltend machen?
Bitte keine Mutmaßungen, sondern gern "amtliche" Antworten.
Vielen Dank im Voraus!

Antworten

  • Hallo Keiner,

    ich habe deine Frage an unsere Fachexperten weitergeleitet. Bitte hab etwas Geduld, Sie werden sich bald um dein Anliegen bemühen.

    Viele Grüße von
    Michaela
  • Guten Tag,

    im Schwerbehindertenrecht gibt es keinen Besitzstand das Schwerbehindertenrecht geht immer von der aktuellen gesundheitlichen Situation aus. D. h. wenn Ihnen nach der Prüfung nun wieder nur noch 30% zuerkannt werden müssen Sie einen neuen Antrag auf Gleichstellung stellen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.