mehrbedarf behindertes Kind

Hallo,

würde ich bei einer evtl. Arbeitslosigkeit ALG I
für meine 10jährige Tochter GdB 60 % G, B und H einen Mehrbearfszuschlag erhalten?

Ähnliches gilt für meinen Mann: 60 % GdB, Selbständig und
arbeitet noch? Würde ich auch hier einen Mehrbedarf erhalten?

Wäre nett, wenn jemand antwortet.

Grüße Judi

Antworten

  • Hallo Judi,

    zunächst einmal herzlich willkommen in der Community! Schön, dass Du MyHandicap gefunden hast 😀

    Meine Recherchen haben ergeben:
    Gemäß aktueller Auslegung der Gesetze durch die ARGE (Handlungsrichtlinien) gibt es für Kinder unter 15 Jahren keine behinderungsbedingten Mehrbedarfe, da diese Kinder grundsätzlich nicht erwerbsfähig sind. Unabhängig von einer Behinderung.

    Mehrbedarf kannst Du für Deine Tochter nur geltend machen, wenn sie behinderungsbedingt einer kostenaufwendige, spezielle Ernährung bedarf.

    Dein Mann könnte nur selbst einen Mehrbedarf erhalten, wenn er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des SGB IX erhält, sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden.

    Ich hoffe meine Antwort war hilfreich für Dich!

    Bei weiteren Fragen wende Dich gern jederzeit wieder an mich oder meine Kollegen oder die Community! Wir alle hier freuen uns, wenn wir helfen dürfen 😀

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