Motorrad fahren --> Rentenkürzung?

Hallo

Vor einigen Jahren hatte ich einen schweren Motorradunfall. Seither bin ich zu 100% IV-Bezüger.

Ich würde aber sehr gerne wieder Motorrad fahren.
Sollte ich - ein Motorrad entsprechend angepasst und umgebaut - es schaffen, wieder aufs Motorrad zu steigen, muss ich dann mit einer Rentenkürzung rechnen?

Liebe Grüsse

Antworten

  • Hallo Andromeda,

    entschuldige bitte, dass ich deine Frage erst heute beantworte!
    Ich habe Sie soeben an meine Kollegen in der Schweiz weitergeleitet.
    Sie werden sich darum kümmern!

    Viele Grüße und viel Spaß bei deinen hoffentlich baldigen Motorradausfahrten sendet dir
    Michaela
  • Hallo Andromeda

    So wie Sie schreiben, vermute ich somatische Unfallfolgen. Auch denke ich, dass nicht im Motorradfahren Ihre Erwerbstätigkeit bestand. Sollten mein Vermutungen zu treffen, so kann m. E. aus dem Umstand, dass Sie wieder Motorradfahren, nicht eine Verbesserung des Gesundheitszustandes, bzw. eine damit einhergehende Verbesserung der Erwerbsfähigkeit hergeleitet werden. Deshalb ist aufgrund dessen eine Rentenkürzung eher unwahrscheinlich. (Achtung, bei einer psychischen Beeinträchtigung kann die Sache wieder anders aussehen).

    Ohne Aktenkenntnis kann ich leider keine verlässlichere Einschätzung abgeben.

    Freundlliche Grüsse
    Sebastian Lorentz
  • Hallo

    Danke erst einmal für die - soweit möglich - umfassende Antwort.

    In der Tat arbeitete ich im Maschinenbau-Gewerbe. Motorrad fahren war lediglich eine Freizeitbeschäftigung.

    Was meine gesundheitliche Situation anbelangt, ist sie leider weitgehendst unverändert geblieben. Dies wurde auch nach mehreren Revisionen bestätigt. Allerdings habe ich mit der Zeit gelernt, mit meinen Schwierigkeiten umzugehen; so betrachtet kann man auch von einer Kompensation sprechen.
    Die Unfallfolgen sind "lediglich" motorischer Art. Habe keinerlei Schmerzen oder (soweit bekannt) sonstige psychische Probleme.

    Von meiner Seite besteht immer noch Interesse an einer beruflichen Reintegration, was demnächst seitens der IV - nach eigener persönlichen Initiative - neu begutachtet wird.

    Das Thema "IV-Schmarotzer" ist für mich ein heikles Thema. Wie kann es sein, dass jemand, der nicht arbeitet, Motorrad fahren kann?
    Insofern ist die moralische Rechtfertigung einer Kürzung der Rente gegeben.

    Ok, ich würde dies sogar in Kauf nehmen, nur möchte ich mich hier gerne im Voraus informieren.

    Lieben Gruss
  • Hallo

    Nein, Sie erhalten eine Rente, weil Sie zumindest teilweise mit Ihrer Behinderung nicht das Einkommen, das Sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung erzielen könnten (Valideneinkommen), erreichen. Nicht weil Sie sich selbst das Motorradfahren versagen.

    Sie wollen ins Erwerbsleben integriert werden. Wunderbar. Drängen Sie die IV zu Integrationsmassnahmen, bzw. berufliche Massnahmen (was genau kann wiederum ohne Aktenkenntnis nicht gesagt werden). Das wird in Gesprächen, Assessments, Arbeitsversuchen / -trainings usw. münden. An welche Sie ohne weiteres mit dem Motorrad fahren dürfen....

    Nicht Lebensfreude ist das versicherte Risiko in der IV, sondern die Erwerbsfähigkeit (bzw. die Einschränkung im Aufgabenbereich).

    Freundliche Grüsse
    Sebastian Lorentz

    PS: Sie müssen das Geld der Versicherungen nicht nehmen, Sie können darauf verzichten. Nur, woher kommt dann das Geld? Sozialhilfebehörden werden überhaupt kein Verständnis für ein solches Vorgehen haben (andere Forums-Nutzer vermutlich auch nicht). Und Sie haben ein Recht darauf...
Diese Diskussion wurde geschlossen.