Grundsicherung für meinen bei mir lebenden Sohn wenn Wohnung zu gross ist?

Mein Sohn wird demnächt 18 Jahre,Pflegestufe I, er geht noch ein Jahr zur Schule und lebt zusammen mit seinem nichtbehinderten Bruder und mir in unserer Mietwohnung und ich (alleinerziehend) möchte - oder muss - Grundsicherung für ihn beantragen, da der Unterhalt für ihn nun wegfällt und gleichzeitig Mehrkosten auf uns zukommen Krankenkasse, etc..)Nun habe ich festgestellt, dass unsere Wohnung größer als 75 qm ist. Kann das Amt von uns verlangen, dass wir uns eine kleinere Wohnung suchen?

Antworten

  • "Grundsicherung", ist auch daran gebunden, ob die beziehende Person, eine eigene Bedarflsgemeinschaft bildet. Wenn ihr alle zusammen wohnt, dann seit ihr eine Bedarfsgeminschaft, daß hat wenn du auch über Stütze lebst, einen finanziellen Nachteil für deinen Sohn, da dein und sein Bedarf zusammengerechnet wird.

    Es fehlt euch sicherlich nichts zum Leben, nur die 420€ Grundsicherungsbetrag an Bargeld, so für sich, wird dein Sohn, nicht bekommen können, wenn ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

    Nur deine Frage mit der Wohnungsgröße so an und für sich, kann ich nicht direkt beantworten, jedoch wird die größe verechnet, mit den Beträgen der Stütze, d.h. du kannst in einer größeren Wohnung leben, bekommst das aber von deiner Stütze abgezogen.

  • Hallo StefanNRW,

    danke für Deine Antwort, aber nein - ich lebe nicht von Stütze, ich gehe Teilzeit arbeiten und doch - und fehlt schon einiges - der Unterhalt des Vater, mein Sohn muss krankenversichert werden, es fallen GEZ und Zuzahlungen an, etc...
    Ohne Grundsicherung schaut es finanziell mau aus und umziehen in eine kleinere Wohnung möchte ich auch nicht, was wenn Du Recht hast, aber auch nicht verlangt werden kann.

    Also danke nochmal

    Grüße

    Geli


  • Hallo Geli,

    Stefan hat die schon relevante Informationen zukommen lassen, die dir sicher weiterhelfen.
    Ich leite deine Frage auch noch an einen unserer Fachexperten weiter.
    Er wird sich bemühen, dir noch weitere Tipps zukommen zu lassen.

    Ich wünsch euch alles Gute und dass ihr einen Weg findet, ohne Einbuße von Lebensqualität gut über die Runden zu kommen.

    Liebe Grüße
    Michaela
  • Hallo noch einmal,

    das von mir geschriebene, "ob du ...Stütze", war keinesfalls abwertend gemeint.
    Denn es ist leider auch ein finanzieller Nachteil für deinen Sohn, wenn du sagen wir einmal 2000€ Brutto Einkommen hast, dann wird, diese auch bei der Berechnung für deinen Sohn miteinberechnet.
    Dann ist es auch entscheident ob dein Sohn über oder unter 25 Jahre alt ist, wenn er über 25 Jahren alt ist, dann wird es auch anders gehandhabt, da du nicht mehr so versorgungspflichtig bist.
    Nur die Sache mit der "Bedarfsgmeinschaft" wird fast immer bleiben.
    Um dieser "Bedarfsgeminschaft" zu entgehen gibt es zwei Möglichkeiten,
    A. Man sagt, man sei nur eine Wohngemeinschaft, diese ist bei Familienanghörigen ersten Grades kaum machbar und auch wenn dein Sohn noch unter 25 Jahren alt ist.
    B. Dein Sohn zieht aus, diese Kosten, d.h. Erstaustattung seiner Wohnung, Umzugskosten etc. wird das Sozialamt/Arbeitsgentur, dann für deinen Sohn übernehmen müssen, wenn er
    seinen Bedarf anmeldet.
    ---
    Nur wie die Foremadministratorin sagt, ist es letztendlich eine Sache für eine Fachfrau/Fachmann, ich kann dir nur diese Grundsätzlichen Regeln mitteilen.

    Eine weitere Sache die sehr wichtig, ist den Bedarf anzumelden, dafür zum Arbeitsagentur/Sozialamt und die dafür notwendigen Unterlagen mitnehmen.
    Da bekommt man dann einen Stempel für seinen Bedarf.
    Alles was dann kommt, ob dein Sohn etwas bekommt und wieviel beziehen sich auf das Datum dieses Stempels.
    D.h. wenn du zwar rechtlich schon seit 15 Monaten Anspruch auf diverse Gelder hast, aber deinen Bedarf erst nach 15 Monaten anmeldest, bekommst du dafür nichts rückwirkend.
    Jedoch ist es rückwirkend auf deinen Antragsstempel, d.h. es kann gut bis zu 6 Monate dauern bis entschieden ist was und wieviel er bekommt, nur dauert es so lange, aber diese 6 Monate werden dann rückwirkend ausgezahlt.

    Ich wünsche dir viel Erfolg, und ich frage mich nur warum Banken innerhalb von 3 Tagen mehrere Milliarden bekommen und es bei uns "armen Hunden" bis zu 6 Monate dauert bis wir die 420€ bekommen....^^











  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort - ich werds mal auf mich zukommen lassen und warten was die vom Amt überhaupt sagen.

    Grüsse aus Bayern und noch mal Danke

    Geli 😃
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